Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 4. Dezember 2001
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 3. März 2002
Ersatzwahl einer Richterin bzw. eines Richters des Bezirksgerichts Liestal
Dekretsentwurf zur Zusammenlegung der Notariatsprüfungskommissionen
Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz
Stellungnahme zum Entwurf der Elektrizitätsmarktverordnung (EMV)
Revision des Kinderzulagengesetzes und Erhöhung der Zulagen per 1. Januar 2003
Sicherheitsleistungen für die Deponie Elbisgraben neu geregelt
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 3. März 2002
Am 3. März 2002 kommen folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung:
- Volksinitiative vom 6. März 2000 "für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (UNO)" Bundesbeschluss vom 5. Oktober 2001;
- sowie die Volksinitiative vom 5. November 1999 "für eine kürzere Arbeitszeit" Bundesbeschluss vom 22. Juni 2001.
Auf kantonaler Ebene kommt die formulierte Gesetzesinitiative vom 10. November 2000 "für eine vernünftige Einbürgerungspolitik" zur Abstimmung.
Ersatzwahl einer Richterin bzw. eines Richters des Bezirksgerichts Liestal
Der Regierungsrat hat die Ersatzwahl einer Richterin bzw. eines Richters des Bezirksgerichts Liestal, für die Amtsperiode vom 1. April 2002 bis 31. März 2006, auf den 3. März 2002 angesetzt.
Auskünfte: Landschreiber Walter Mundschin, Landeskanzlei Basel-Landschaft, Tel. 061 925 50 01
Der Regierungsrat hat die geplante Betriebsaufnahme des Durchgangszentrums Laufen auf Anfang März 2002 beschlossen. Nachdem sich neu die Möglichkeit der Realisierung einer mittelfristigen Alternativlösung in Pratteln ergeben hat, werden die Investitionen in das Zentrum in Laufen auf ein Minimum beschränkt, welches für den Betrieb für zwei Jahre unabdingbar ist.
Unter Berücksichtigung einer neuen Option, die sich kurzfristig ergeben hat, hat der Regierungsrat in Absprache mit den Gemeindebehörden von Laufen und Pratteln folgenden Entscheid gefällt:
1. Der Betrieb des Durchgangszentrums in Laufen wird am 1. März 2002 aufgenommen.
2. Investitionen sind nur in dem Umfang vorzunehmen, wie sie für den Zeitraum von 2 Jahren für den Betrieb unabdingbar sind. Dabei soll ein Maximum an Sicherheit und ein Minimum an baulichen Veränderungen erreicht werden.
3. Das Kantonale Fürsorgeamt erhält den Auftrag, die bestehende Option in Pratteln weiter zu verfolgen und dem Regierungsrat bis 31. Dezember 2002 einen Zwischenbericht abzugeben.
Infolge Ablaufs des Vertrages kann das bestehende Durchgangszentrum in Schweizerhalle nur noch bis zum 28. Februar 2002 weitergeführt werden.
Bereits am 24. Oktober 2000 hat der Regierungsrat das Kantonale Fürsorgeamt beauftragt, in Folge Rückgangs der neuen Asylbewerber, das sich im Kantonsbesitz befindende Heim in Laufen vorübergehend zu schliessen und Verhandlungen aufzunehmen betreffend der Errichtung des definitiven Zentrums in Laufen. Diverse Gespräche konnten mit den Behörden und an einer Bevölkerungsorientierung auch mit einem Teil der Bevölkerung geführt werden.
Die Evaluationen weiterer möglicher Standorte bilden einen ständigen Auftrag. Nach der Orientierung in Laufen haben sich in Pratteln prüfenswerte Optionen ergeben. Der Gemeinderat Pratteln ist gewillt, dass Durchgangszentrum in seiner Gemeinde zu behalten. Eine erste Beurteilung hat dabei jedoch gezeigt, dass mit einer Realisierungszeit von ungefähr zwei Jahren gerechnet werden muss. Während der "Übergangszeit" wird das Heim in Laufen bezogen. Der Kanton ist bestrebt, bei positiver Eignung des Standortes, das Durchgangszentren (DZ) wieder in Pratteln zu betreiben.
Der Betrieb eines Heimes ist für den Kanton wichtig und unerlässlich, damit auch in Zukunft eine kontinuierliche und kontrollierte Zuweisung auf die Gemeinden erfolgen kann. Damit werden auch die Gemeinden in der ersten Phase der Anwesenheit der Asylbewerber entlastet.
Gemäss kantonaler Asylverordnung kann der Kanton eigene DZ führen. Diese sollen auf eine Belegung von 80 - 100 Personen und eine Aufenthaltsdauer von maximal 8 - 10 Wochen ausgelegt sein. Bei einer normalen Lage im Asylbereich reicht im Kanton Basel-Landschaft ein Zentrum aus. Während der "Kosovo-Krise" musste in Laufen ein zweites Zentrum eröffnet werden. Der Regierungsrat hofft, mit seinem Entscheid eine für alle Seiten tragbare Lösung gefunden zu haben.
Auskünfte:
Rudolf Schaffner, Vorsteher Kantonales Fürsorgeamt, Tel. 061 925 56 41
Rolf Richterich, Gemeinderat Laufen, Tel. 079 391 10 17
Elisabeth Schiltknecht, Gemeinderätin Pratteln, Tel. 061 821 75 25
Dekretsentwurf zur Zusammenlegung der Notariatsprüfungskommissionen
Der Regierungsrat hat heute einen Dekretsentwurf zur Zusammenlegung der Notaritasprüfungskommissionen an das Parlament weitergeleitet. Für das Amtsnotariat und für das private Notariat bestehen ständige, separate Prüfungskommissionen. An den Prüfungen, die für das private Notariat zweimal jährlich stattfinden, nehmen in der Regel pro Prüfungstermin nur ein bis zwei Kandidierende teil. Für das Amtsnotariat werden die Prüfungen nur durchgeführt, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat neu als Urkundsperson bei den Bezirksschreibereien angestellt worden ist. Aufgrund dieser geringen Auslastung der beiden Prüfungskommissionen drängt sich durch eine Teilrevision des Dekrets über das Beurkundungswesen eine Zusammenlegung der beiden Prüfungskommissionen auf, da dies eine grössere Effizienz bewirkt.
Gleichzeitig sollen mit der Revision die Begriffe "Urkundsbeamte der Bezirksschreibereien" und "Urkundsbeamte der Gemeinden" durch die Begriffe "Notarinnen und Notare der Bezirksschreibereien" und "Notarinnen und Notare der Gemeinden" ersetzt werden. Damit findet eine Vereinheitlichung der Begriffe statt.
Auskünfte: Wolfgang Meier, Bezirksschreiberei-Inspektor, Direktionssekretariat Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 57 60
Vernehmlassung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz
Der Regierungsrat stimmt dem Revisionsentwurf des EJPD, der in der Hauptsache auf die Erhöhung der Transparenz bei der Beschaffung von Daten abzielt, grundsätzlich zu.
Mit der Teilrevision des eidgenössischen Datenschutzgesetzes sollen die Bundesorgane und Privatpersonen verpflichtet werden, die betroffene Person zu informieren, wenn besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile gesammelt werden. Ergänzend soll der Rechtsschutz der betroffenen Person verbessert werden, indem sie die Datenbearbeitung untersagen kann. Mit der Vernehmlassungsvorlage wird die eidgenössische Datenschutzgesetzgebung den einschlägigen Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts weiter angeglichen. Der Regierungsrat unterstützt das Revisionsvorhaben und schlägt in einzelnen Punkten Ergänzungen vor. So beantragt er unter anderem, den Bundesrat im Gesetz zu ermächtigen, die Informationspflicht im Detail zu regeln und das Weiterbearbeiten von Personendaten trotz Untersagens durch die betroffene Person unter Strafe zu stellen.
Auskünfte: Peter Guggisberg, akad. Adjunkt, Direktionssekretariat Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 57 37
Stellungnahme zum Entwurf der Elektrizitätsmarktverordnung (EMV)
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat am 5. Oktober 2001 einen Verordnungsentwurf zum Eidg. Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) in die Vernehmlassung geschickt. Der Souverän wird voraussichtlich im Juni 2002 über dieses Gesetz abstimmen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat in seiner heutigen Sitzung zum Entwurf der Elektrizitätsmarktverordnung Stellung genommen.
Für den Regierungsrat ist es wichtig, dass die Liberalisierung des Strommarktes geordnet erfolgt. Der vorliegende Verordnungsentwurf trägt dem Rechnung. Er ist aber durch eine hohe Regelungsdichte gekennzeichnet. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die definitive Verordnung - auch angesichts der bevorstehenden Volksabstimmung über das Gesetz - schlanker zu gestalten sei. Erst nachdem zusätzliche Erfahrungswerte vorliegen, sollen in Teilbereichen die nötigen Detail-Anpassungen und Konkretisierungen vorgenommen werden. Zu mehreren Artikeln des Verordnungsentwurfs hat der Regierungsrat Verbesserungsvorschläge eingereicht.
So unter anderem:
- Bei den Berechnungen der Durchleitungsvergütung werden sowohl die Grundlagen für die Bestimmung der anrechenbaren Kosten als auch jene für die Verrechnung der Kosten zwischen den Spannungsebenen kritisiert. Der Regierungsrat schlägt eine Überarbeitung in Zusammenarbeit mit der Branche vor.
- Bei der Angleichung unverhältnismässiger Unterschiede der Durchleitungsvergütung und bei den Kosten und Erträgen aus dem internationalen Elektrizitätsaustausch soll dem Verursacherprinzip besser Rechnung getragen werden.
- Bei der Rechnungsstellung der Netzbetreiberinnen an Endverbraucherinnen und -verbraucher sollen auch die Mehrkosten, welche sich aufgrund einer kantonalen energiegesetzlichen Bestimmung ergeben, getrennt ausgewiesen werden.
Auskünfte: Peter Stucki, Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061925 55 21
Revision des Kinderzulagengesetzes und Erhöhung der Zulagen per 1. Januar 2003
Die Kinderzulagen-Gesetzgebung befindet sich gesamtschweizerisch seit einiger Zeit in Bewegung. Auf nationaler Ebene ist ein Rahmengesetz in Vorbereitung, dessen Konturen sich mittlerweile relativ klar abzeichnen. Insbesondere soll der Grundsatz "ein Kind = eine Zulage" verankert werden. Auch im Kanton Basel-Landschaft besteht in dieser Hinsicht Handlungsbedarf. Der Regierungsrat hat sich heute entschieden, parallel zu den Gesetzgebungsaktivitäten auf Bundesebene eine Revision des kantonalen Kinderzulagengesetzes einzuleiten. Mit dem Auftrag, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, wurden die Mitglieder der bestehenden Zentralen Aufsichtskommission für Kinderzulagen (ZAK) betraut.
Bereits auf den 1. Januar 2003 beabsichtigt der Regierungsrat, eine angemessene Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen in die Wege zu leiten. Er trägt damit u.a. dem Anliegen eines landrätlichen Postulates Rechnung, das vom Kantonsparlament am 25. Januar 2001 überwiesen worden war. Das Vorgehen soll in diesem Punkt mit dem Partnerkanton Basel-Stadt koordiniert werden. Eine entsprechende Vorlage zur Änderung des Dekretes über das Kinderzulagengesetz wird dem Landrat spätestens im September 2002 unterbreitet werden.
Auskünfte: Dr. Thomas Keller, Vorsteher KIGA Baselland, Tel. 061 826 77 01
Sicherheitsleistungen für die Deponie Elbisgraben neu geregelt
Wie alle Deponien muss auch die kantonale Deponieanlage Elbisgraben Rückstellungen für die Nachsorgephase tätigen und gewisse Sicherheitsleistungen für Störfälle bereitstellen. Die Erträge auf diesen Rückstellungen und Sicherheitsleistungen für die Deponieanlage Elbisgraben flossen bisher in die allgemeine Staatsrechnung. Der Regierungsrat hat nun beschlossen, dass die Rückstellungen und Sicherheitsleistungen als zweckgebundene Mittel auf einem speziellen Konto verbucht und rückwirkend ab 1. Januar 2001 angemessen verzinst werden sollen. Damit kann auch über die zu erwartende lange Nachsorgedauer hinweg der zweckgebundene Einsatz der Mittel sichergestellt und die Kaufkraft erhalten werden. Mit dieser Neuregelung für die Sicherheitsleistungen für die Deponie Elbisgraben entspricht der Regierungsrat auch einem Anliegen der Gemeinden, welche über die Abfallgebühren wesentlich zu den Rückstellungen beigetragen haben. Für die Verwaltung der Mittel auf dem Spezialkonto hat der Regierungsrat ein entsprechendes Reglement erlassen.
Auskunft: Arthur Rohrbach, Leiter Abfall, Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion. Tel. 061 925 61 13
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Aesch beschlossene Mutation zum Strassennetzplan genehmigt.
Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Gesetz über die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons (Personalverordnung) (Inkrafttreten 1. Januar 2002) genehmigt.
Am Samstag, 8. Dezember 2001 kann Frau Lina Scheidegger-Gerber, wohnhaft auf dem Hof Winkel in Bretzwil, ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Andreas Koellreuter, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibel Rolf Gerber wird der Jubilarin am Samstag, 8. Dezember 2001, 11 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Landeskanzlei