Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 27. November 2001
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email
Holzschnitzelfeuerung im Fernheizkraftwerk Liestal
Staatssteuer: Vergütungs- und Verzugszins für das Jahr 2002
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Holzschnitzelfeuerung im Fernheizkraftwerk Liestal
Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Realisierung einer Holzschnitzelfeuerung im Fernheizkraftwerk Liestal (FHKW) an den Landrat überwiesen.
Mit dem Einbau der Holzschnitzelfeuerung im FHKW Liestal soll der Anteil an erneuerbarer Energie erhöht werden. Der Kanton leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstosses gemäss Kyoto-Protokoll.
Ausser den ökologischen Vorteilen hat die Holzschnitzelfeuerung auch positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft: Bessere Absatzmöglichkeiten für schwer verkaufbare Holzsortimente; Verminderung der Forstrechnungs-Defizite; Motivation der Forstdienste zu sorgfältiger Waldpflege.
Die Anlage soll jährlich 20'000 MWh Wärme produzieren. Dies entspricht einem Drittel der gesamten jährlichen Wärmeproduktion des FHKW. Die Primärenergien Erdgas und Heizöl werden dadurch substituiert. Der Holzschnitzelbedarf (30'000 m3 pro Jahr) wird je zur Hälfte aus Wald- und Landschaftspflege gedeckt. Der Energie-Inhalt entspricht 2 Mio Liter Heizöl.
Die Investitionskosten betragen ca. 7 Mio Franken. Vorbehältlich der Zustimmung des Landrates, kann die Anlage voraussichtlich Ende 2003 in Betrieb genommen werden.
Auskunft: Ruedi Vögtli, Amt für Industrielle Betriebe, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 59 61
Staatssteuer: Vergütungs- und Verzugszins für das Jahr 2002
Der Regierungsrat hat bei der Staatssteuer den Vergütungszins für das Jahr 2002 auf 2.5 % (laufendes Jahr 2.75%) und den Verzugszins auf 4.5% (laufendes Jahr 5%) festgelegt.
Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Martin Bucher als Mitglied des Gemeinderates von Brislach.
Der Regierungsrat hat den von der Einwohnergemeindeversammlung Wahlen beschlossenen Baulinienplan "Friedhof", Parzelle 40, genehmigt.
Der Regierungsrat hat Änderungen der Verordnung über die Tierzucht und den Viehabsatz (Inkrafttreten 1. April 2002) und der Verordnung über die Jägerprüfung (Inkrafttreten 1. Januar 2002) genehmigt.
Der Regierungsrat wählte Dr. Beatrice Kunovits, Liestal, in den Berufsbildungsrat.
Landeskanzlei