Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 19. November 2001


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email



 

Kein öffentliches Parking Kaserne Liestal

GIS Basel-Landschaft: Bildung einer Arbeitsgruppe Gemeinden-Kanton


Genehmigung Gemeindebeschluss


Verschiedenes


Wahlen




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Kein öffentliches Parking Kaserne Liestal

Gemäss Landratsbeschluss vom 8. Juni 2000 bestand im Zusammenhang mit der Sanierung und Ausbau der Kaserne Liestal die Option zugunsten der Stadt Liestal oder einer anderen Trägerschaft, ein unterirdisches öffentliches Parking mit rund 100 Abstellplätzen zu erstellen.


Aus finanziellen Gründen sah sich die Stadt Liestal nicht in der Lage, die Chance eines öffentlichen Parkings zu verwirklichen. Verhandlungen mit anderen Trägerschaften führten zu keiner Lösung. Eine von der Bau- und Umweltschutzdirektion in Auftrag gegebene Studie hat ergeben, dass der Betrieb dieses Parkings nicht kostendeckend wäre.


Aufgrund dieser Voraussetzungen verzichtet der Regierungsrat auf eine Weiterführung dieses Geschäfts. Er vertritt jedoch die Auffassung, dass die Realisierung von zusätzlichem Parkraum für kantonale und öffentliche Bedürfnisse im Kontext der städtebaulichen Entwicklung des Bahnhofprojektes Liestal zu verfolgen wäre.


Auskunft: Marie-Theres Caratsch, Kantonsarchitektin, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 54 11




GIS Basel-Landschaft: Bildung einer Arbeitsgruppe Gemeinden-Kanton


Am 26. April 2001 hat der Landrat dem Aufbau des Geographischen Informationssystems (GIS) für die kantonale Verwaltung und die Gemeinden zugestimmt. Gleichzeitig beauftragte er die Regierung, innert eines Jahres ein Konzept für die Beteiligung der Gemeinden am GIS vorzulegen und für die Koordination und die Bearbeitung gemeinsamer Interessen eine paritätische Arbeitsgruppe Gemeinden-Kanton (AGK) zu bilden. Mit der heute beschlossenen Einsetzung einer 14-köpfigen Arbeitsgruppe (mit je 7 Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden und Kanton) erfüllt der Regierungsrat diesen Auftrag.


Die bestehende enge Zusammenarbeit der Gemeinden mit der kantonalen Verwaltung wird durch das GIS rationalisiert und bringt beiden Seiten Kosteneinsparungen zum Beispiel beim raschen digitalen Datenaustausch, beim Zugriff auf benötigte Informationen über Grund und Boden und bei der organisierten Nachführung von Veränderungen an gemeinsam benutzten Daten. Voraussetzung für eine effiziente Zusammenarbeit ist eine systematische Kooperation beim Datenaustausch und beim Datenbezug sowie die Regelung der Verantwortlichkeiten für die Erfassung und Nachführung der Datenbestände. Dadurch entfallen heute vorhandene Mehrfachtätigkeiten und es können Kosten reduziert werden. Der Kanton stellt den Gemeinden seine guten Dienste beim Datenaustausch, bei der Beratung, bei der Datenmodellierung und bei den organisatorischen Belangen des Datenflusses zur Verfügung. Eine ähnliche Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton existiert seit langem im Steuerwesen.


Grundsätzlich sollen die Gemeinden beim Aufbau und Betrieb von GIS weitgehende Handlungsfreiheit haben. Die einzelne Gemeinde bestimmt, wie sie ihr GIS aufbauen will, welchen Inhalt und Umfang es hat und wer es betreiben soll. Dies gilt selbstverständlich auch für alle damit zusammenhängenden Aufträge an Dritte. In einzelnen Gemeinden (z.B. Arlesheim, Binningen, Arisdorf, Oberwil, Bottmingen, Muttenz) sind bereits GIS-Projekte im Aufbau. Seitens des Kantons gibt es keinen verbindlichen Auftrag an die Gemeinden, ein GIS zu erstellen; somit sind auch keine kantonalen Beiträge an Gemeinde-GIS zu erwarten. Die Gemeinden können jedoch die Erfahrung und das Know-how der kantonalen Verwaltung in Anspruch nehmen.


Aufgabe der Arbeitsgruppe AGK wird es sein, die organisatorischen, technischen und finanziellen Probleme zu lösen, die sich aus der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton im GIS-Bereich ergeben. Die AGK hat insbesondere die gegenseitige Benützung von Datensätzen sowie die Abgeltung zu regeln, die IT-Schnittstellen für den Datenaustausch festzulegen, gemeinsame Standards und Datenmodelle zu entwickeln sowie den gegenseitigen Know-how-Transfer sicher zu stellen. Zusammen mit der GIS-Kommission der Verwaltung stellt sie dem Regierungsrat Antrag über Festlegungen im IT-Bereich, die für beide Seiten auf der politischen Ebene als notwendig erachtet werden.


Auskünfte: Karl Willimann, Kantonsgeometer BL, Tel. 061 925 56 71




Genehmigung Gemeindebeschluss


Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Lupsingen beschlossene Gesamtsanierung Zonenplan und Zonenreglement Siedlung sowie den Strassennetzplan Siedlung, den Strassennetzplan Landschaft und die Mutation zum Strassenreglement (Mutation 2001) genehmigt.




Verschiedenes


Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über Schulvergütungen an den weiterführenden Schulen und an den Berufsschulen (Inkrafttreten 1. Januar 2002) genehmigt.




Wahlen


Der Regierungsrat wählte Susanne Bollier Knöri, Reinach, in die Aufsichtskommission des Gymnasiums Münchenstein.
Als Mitglieder der paritätischen Arbeitsgruppe AGK (zur Koordination von GIS) wählte der Regierungsrat:
Von Seiten der Gemeinden und der Bauverwalterkonferenz:
Doris Bruderer, Vorstandsmitglied VBLG, Nusshof, Erich Geiser, Gemeindepräsident, Bennwil, Peter Jäckle, Gemeinderat, Laufen, Markus Mühry, Gemeindepräsident, Buus, André Schenker, Gemeinderat, Münchenstein, Martin Hofer, Bauverwalter, Liestal, und Michael Schweizer; Bauverwaltung, Oberwil,
Von Seiten der kantonalen Verwaltung:
Karl Willimann (Vorsitz), Leiter Vermessungs- und Meliorationsamt, Ulrich Höhn, Leiter GIS Fachstelle, Vermessungs- und Meliorationsamt, Thomas Noack, Amt für Raumplanung
Hans Georg Bächtold, Leiter Amt für Raumplanung, Wolfgang Meier, Leiter der Bezirksschreiberei-Inspektor, August Lienin, Leiter Statistisches Amt und Urs Kiebele, Leiter Amt für Informatik.


Landeskanzlei


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