Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 13. November 2001


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email



 

Förderung des Obstbaues im Baselbiet

Der Kanton Basel-Landschaft und der Kanton Solothurn schliessen einen neuen Vertrag über die Führung des Gymnasiums Laufental-Thierstein ab


Wahl von Peter Schafroth zum Präsidenten der Steuer-Taxationskommission


Inventar der geschützten Kulturdenkmäler


100. Geburtstag in Therwil


Mitteilung an die Medien




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Förderung des Obstbaues im Baselbiet

Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat einen Bericht zur die Förderung des Obstbaues im Baselbiet. Der Bericht wurde von den Landräten Max Ritter und Urs Hintermann in zwei Postulaten verlangt. Dabei geht es insbesondere um die Fragestellung, ob nur der Hochstammobstbau oder auch die Erneuerung von Obstanlagen gefördert werden sollen.


Die Regierung kommt zum Schluss, dass es im Kanton Basel-Landschaft für beide Anbauformen Platz hat. Der Obstbau deckt nur 9 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen des Kantons ab. Davon werden 8 Prozent den Hochstammbäumen und 1 Prozent den Anlagen zugerechnet. Der Hochstammobstbau soll weiterhin mit rund einer halben Million Franken pro Jahr unterstützt werden. Diese Mittel reichen jedoch nicht aus, um alle Hochstammbäume im Kanton zu erhalten. Das heisst, es kann sich dabei nur um eine ökologisch besonders wertvolle Auslese handeln.


Auf Grund des Landwirtschaftsgesetzes ist der Kanton verpflichtet, den Anbau von Obst zu fördern. Die Regierung setzt diesen Auftrag um, indem sie die Erneuerung von Tafelkirschen-Anlagen finanziell unterstützt. Es handelt sich um neue, niedrig wachsende Sorten, die mit Plastik vor und während der Ernte überdacht werden können. Dadurch sind die Früchte weniger vom Wetter abhängig und die Qualität wird verbessert. Die Beiträge sind befristet und flächenmässig begrenzt. Sie werden nur Betrieben gewährt, die den ökologischen Leistungsnachweis gemäss Bundesrecht erbringen. Der erforderliche Gesamtbetrag für 25 bis 30 Hektaren Tafelkirschen wird auf 230'000 Franken geschätzt.


Auskünfte: Werner Mahrer, Leiter Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain, Sissach, Tel. 061 976 21 27




Der Kanton Basel-Landschaft und der Kanton Solothurn schliessen einen neuen Vertrag über die Führung des Gymnasiums Laufental-Thierstein ab


Die Führungsverantwortung geht an den Kanton Basel-Landschaft über, der Kanton Solothurn beteiligt sich über Schulgeldpauschalen angemessen an den Kosten dieses Gymnasiums, der Zugang für Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Solothurn bleibt offen. Die finanziellen Abmachungen zwischen den Kantonen treten unter dem Vorbehalt in Kraft, dass der Landrat der Übernahme des Gymnasiums zustimmt.


Der Vertrag sieht unverändert die Führung einer progymnasialen Abteilung (6.-9. Schuljahr) und einer gymnasialen Abteilung (ab 10. Schuljahr) vor. Diese Situation wird vorderhand nicht verändert. Der Vertrag sieht ferner auch vor, dass für die Baselbieter Schülerinnen und Schüler bereits 2002 keine Aufnahmeprüfung mehr stattfindet und somit der Übertritt aus der Primarschule an die gesamte Sekundarstufe I an allen Schulen des Kantons nach den gleichen Bedingungen und nach dem gleichen Verfahren erfolgt. Für die Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Solothurn wird im Jahre 2002 noch eine Aufnahmeprüfung durchgeführt. Ab 2003 wird im Thierstein grundsätzlich das gleiche Selektionsverfahren wie im Kanton Basel-Landschaft angewendet. Der mit dem Kanton Solothurn geschlossene Vertrag soll am 1. Januar 2002 in Kraft treten und erstmals ab 1. Januar 2006 mit einer Frist von vier Jahren jeweilen auf den 31. Juli gekündigt werden können.


Der Kanton Basel-Landschaft beabsichtigt so rasch wie möglich das Gymnasium Laufental-Thierstein vollumfänglich zu übernehmen. Mit der Übernahme des Gymnasiums erwirbt der Kanton Basel-Landschaft die bisherigen Miteigentumsanteile des Kantons Solothurn (1/2 Schulanlage und 1/3 Dreifachsporthalle). Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für den Erwerb dieser Anteile einen entsprechenden Verpflichtungskredit von 8 Millionen Franken. Gleichzeitig geht der bauliche und betriebliche Unterhalt des Gymnasiums Laufental-Thierstein per 1. Januar 2001 an die Bau- und Umweltschutzdirektion über.


Auskünfte: Martin Leuenberger, Direktionssekretär der Erziehungs- und Kulturdirektion, Tel. 061 925 50 55




Wahl von Peter Schafroth zum Präsidenten der Steuer-Taxationskommission


Der Regierungsrat hat heute Peter Schafroth, lic.rer.pol., hauptberuflich tätig als Finanzchef der Elektra Baselland Liestal, zum Präsidenten der Steuer-Taxationskommission gewählt. Peter Schafroth ist seit 1996 Stadtrat in Liestal und war von 1991 bis 1996 Mitglied der Steuerrekurskommission. Er ersetzt Jean-Pierre Lenzin per 1. Januar 2001 für den Rest der Amtszeit der Kommission bis zum 31. März 2002. Jean-Pierre Lenzin tritt aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Alterslimite aus der Kommission zurück.


Auskünfte: Regierungsrat Adrian Ballmer, Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft, Tel. 061 925 52 05




Inventar der geschützten Kulturdenkmäler


Der Regierungsrat hat das Wegkreuz aus Sandstein, Hofstetterstrasse ob der Büttenenlochschlucht in Ettingen und das "Jundthaus" mit Bauern- und Baumgarten, Hofmattweg 2 in Gelterkinden, in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen.




100. Geburtstag in Therwil


Am Mittwoch, 14. November 2001 kann Frau Margaretha Brodbeck-Grass, wohnhaft an der Schulgasse 6 in Therwil, ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Erich Straumann, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am Mittwoch, 14. November 2001, 11 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.




Mitteilung an die Medien

Die nächsten Medienmitteilungen des Regierungsrates erscheinen voraussichtlich am Montag, 19. November 2001.

Landeskanzlei


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