Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 30. Oktober 2001
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email
Subventionen für die AIDS-Hilfe beider Basel und die Frauen-OASE des Vereins "frau sucht gesundheit" |
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Neuwahl der Bezirksgerichte Arlesheim, Laufen, Liestal, Sissach, Gelterkinden und Waldenburg für die Amtsperiode vom 1. April 2002 bis 31. März 2006
Es werden für die Amtsperiode vom 1. April 2002 bis 31. März 2006 als in Stiller Wahl gewählt erklärt:
Gerichtsbezirk Arlesheim
Jürg Gerber, Aesch, Nicole Nüssli-Kaiser, Allschwil, Ursula Sarasin-Wechsler, Pfeffingen, Cornelia Schuler, Münchenstein, alle bisher, Daniele Kornicker, Oberwil, neu, Maya Cramatte, Reinach, Bernhard Glutz, Münchenstein, Alfred Gschwind-Gschwind, Therwil, Klaus Hiltmann-Schaub, Birsfelden, Rudolf Kiefer-Dalward, Ettingen, Peter Lehner, Aesch, alle bisher, Werner Jundt, Biel-Benken, neu, Arthur Caccivio, Birsfelden, bisher, Walter Meier, Muttenz, Christian Dueblin, Oberwil, Dieter Schnider, Bottmingen, alle neu, Ursula Erzer-Wipfli, Arlesheim, und Josy Lachat Brunner, Allschwil, beide bisher.
Gerichtsbezirk Laufen
Beatrice Weber-Riedmann, Laufen, Beatrice Buri, Brislach, beide bisher, Hans Rem, Zwingen, neu, Hans Hebeisen-Müller, Wahlen, Antonio Maggio-Häusermann, Laufen, und Dominik Hänggi, Laufen, alle bisher.
Gerichtsbezirk Liestal
Christine von Arx, Pratteln, bisher, Achille Babbi, Pratteln, neu, Vreni Schäfer-Müller, Seltisberg, Dieter Eglin, Pratteln, Adolf Häring-Schmid, Muttenz, und Susanne Schneider-Tschopp, Bubendorf, alle bisher.
Gerichtsbezirk Sissach
Annemarie Marbet-Weyermann, Känerkinden, Sabine Gürtler-Meyer, Sissach, beide neu, Hans-Rudolf Zweifel-Zumbrunn, Sissach, Heiner Henny-Brefin, Läufelfingen, beide bisher.
Gerichtsbezirk Gelterkinden
Elisabeth Henriette Thommen-Van Leeuwen, Gelterkinden, neu, Ulrich Gass--Sutter, Oltingen, bisher, Edith Bossert-Bitterli, Gelterkinden, und Daniela Schaub, Gelterkinden, beide neu.
Gerichtsbezirk Waldenburg
Emil Heinimann-Gysin, Bennwil, Jürg Mesmer-Bösch, Hölstein, Katharina Minder-Schneider, Liedertswil, und Franz Schaub-Thommen, Waldenburg, alle bisher.
Auskünfte: Landschreiber Walter Mundschin, Tel. 061 925 50 01
Neuwahl der Präsidentinnen bzw. Präsidenten der Bezirksgerichte Arlesheim, Laufen, Sissach, Gelterkinden und Waldenburg für die Amtsperiode vom 1. April 2002 bis 31. März 2006
Es werden für die Amtsperiode vom 1. April 2002 bis 31. März 2006 als in Stiller Wahl gewählt erklärt:
Gerichtsbezirk Arlesheim
Urs Fluri, Münchenstein, Marcel Leuenberger, Pratteln, Toni Thüring, Arlesheim, Sibylle Moll Flückiger, Oberwil, alle bisher.
Gerichtsbezirk Laufen
Beat Lanz, Röschenz, bisher.
Gerichtsbezirk Sissach
Doris Blattner-Waltenspühl, Sissach, bisher.
Gerichtsbezirk Gelterkinden
Doris Blattner-Waltenspühl, Sissach, bisher.
Gerichtsbezirk Waldenburg
Dieter Schaub-Christen, Binningen, bisher.
Auskünfte: Landschreiber Walter Mundschin, Tel. 061 925 50 01
Neuwahl der Friedensrichterinnen und Friedensrichter für die Amtsperiode vom 1. April 2002 bis 31. März 2006
Es werden für die Amtsperiode vom 1. April 2002 bis 31. März 2006 als in Stiller Wahl gewählt erklärt:
Kreis 02 Allschwil-Schönenbuch
Yvonne Hofer-Bodenehr, Allschwil, und Yvonne Pantellini, Allschwil, beide bisher.
Kreis 07 Laufen-Wahlen-Liesberg
Urs Kurth-Portmann, Laufen, und Daniel Haussener-Steiner, Liesberg, beide bisher.
Kreis 08 Grellingen-Duggingen-Nenzlingen
Elisabeth Schindelholz, Grellingen, und Peter Baumann, Grellingen, beide bisher.
Kreis 09 Zwingen-Brislach-Blauen-Dittingen
Benno Hueber, Zwingen, bisher, und Bernhard Bucher, Blauen, neu.
Kreis 10 Röschenz-Burg-Roggenburg
Walter Ackermann, Burg i.L, und Anton Karrer-Rado, Röschenz, beide bisher.
Kreis 12 Bubendorf-Lupsingen-Ziefen-Ramlinsburg
Roland Hochuli-Lurz, Bubendorf, und Harri Widmer-Hiltmann, Bubendorf, beide bisher.
Kreis 15 Sissach-Zunzgen-Itingen-Tenniken-Thürnen-Diepflingen-Böckten
Andreas Maier-Kubli, Sissach, bisher, und Ulrich Gysin-Gutzwiller, Sissach, neu.
Kreis 17 Gelterkinden-Rickenbach-Tecknau-Ormalingen-Hemmiken-Rothenfluh
Peter Bieri-Handschin, Gelterkinden, neu, und Peter Kern, Ormalingen, bisher.
Kreis 21 Reigoldswil-Bretzwil-Lauwil-Titterten-Arboldswil
Heinz Vogt-Minder, Reigoldswil, und Pia Steiner-Gysin, Arboldswil, beide bisher.
Kreis 23 Diegten-Eptingen-Bennwil
Karl Dreier-Saladin, Diegten, und Anna Elisabeth Fischer-Erbacher, Diegten, beide bisher.
Auskünfte: Landschreiber Walter Mundschin, Tel. 061 925 50 01
Steuerzahlungen von geschiedenen und getrennten Ehegatten
Der Regierungsrat hat eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Steuerzahlungen von geschiedenen oder getrennten Ehegatten, die vor der Trennung oder Scheidung geleistet wurden, jedem Ehegatten hälftig gutgeschrieben werden können.
Oft kommt es bei einer Trennung oder Scheidung von Ehegatten zum Streit, wem die Anzahlungen für die Staatssteuer gutzuschreiben sind, die vor der Trennung oder Scheidung geleistet wurden. Dieses Problem tritt in der Regel dann auf, wenn die Steuerrechnung insgesamt noch nicht beglichen ist, d.h. eine Steuerschuld noch offen ist. In den Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen wird dieser Frage keine oder zu wenig Beachtung geschenkt, weswegen die Auseinandersetzung dann oft bei der Steuerbehörde ihren Fortgang nimmt.
Aus diesem Grund hat nun der Regierungsrat in der Verordnung zum Steuer- und Finanzgesetz eine klare gesetzliche Regelung geschaffen. Steuerzahlungen von geschiedenen oder getrennten Ehegatten, die vor der Trennung oder Scheidung geleistet wurden, werden jedem Ehegatten immer hälftig gutgeschrieben. Selbstverständlich können die Ehegatten eine andere Aufteilung ihrer Gutschriften schriftlich vereinbaren und dies der Bezugsbehörde vor der hälftigen Gutschrift mitteilen.
Auskünfte: Marcel Kühne, Leiter Rechtsdienst, Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 925 53 04
3 Mio. Franken für Impulsprogramm "Familie und Beruf"
Im Wirtschaftsbericht 2000 des Kantons Basel-Landschaft hat der Regierungsrat seine Absicht erklärt, mit einem Impulsprogramm "Familie und Beruf" Projekte auszulösen, die es erlauben sollen, familiäre und berufliche Aufgaben besser aufeinander abzustimmen. Volkswirtschaftliche und gleichstellungspolitische Überlegungen sprechen für Massnahmen, die den (Wieder-) Einstieg von Müttern mit Kindern ins Erwerbsleben erleichtern beziehungsweise ihren Ausstieg aus dem Berufsleben vermeiden helfen. Damit können insbesondere qualifizierte Arbeitskräfte besser eingesetzt, der Personalmangel gemildert, eine bessere Beteiligung der Frauen am Erwerbsprozess erreicht und Bildungsinvestitionen der öffentlichen Hand besser genutzt werden.
Zur Konkretisierung des Impulsprogramms hat die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion in Abstimmung mit der Konsultativkommission für das Wirtschaftsförderungsgesetz unter dem Präsidium von Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, des Gemeindeverbandes, der Erziehungs- und Kulturdirektion, der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion sowie der Fachstelle für Gleichstellungsfragen. Die Arbeitsgruppe setzte sich in mehreren Sitzungen intensiv mit der Materie auseinander und verschaffte sich einen Überblick über die aktuellen Anstrengungen des Bundes, der Kantone und Gemeinden sowie der Sozialpartner. Aufgrund ihrer Analyse kam die Arbeitgruppe zum eindeutigen Schluss, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zusätzlich zu flexiblen Arbeitsbedingungen ein ausreichendes Angebot an familienergänzenden Kinderbetreuungseinrichtungen voraussetzt. Diese Voraussetzung ist im Kanton Basel-Landschaft wie in vielen anderen Kantonen derzeit noch nicht gegeben.
Aufgrund der von der Arbeitsgruppe unterbreiteten Vorschläge hat der Regierungsrat heute beschlossen, für die Lancierung des Impulsprogrammes "Familie und Beruf" in den Jahren 2002 bis 2004 aus dem kantonalen Wirtschaftsförderungsfonds 3 Mio. Franken zur Verfügung zu stellen. 2 Mio. Franken sollen in die direkte Förderung und Unterstützung von Einrichtungen der Kinderbetreuung fliessen. Die Mittel sollen dabei speziell auf den Frühbereich (Kinder von 0 bis 4 Jahren) konzentriert werden, wo die grösste Angebotslücke besteht. Eine weitere Million Franken steht für die Finanzierung der Projektleitung, für weitere Grundlagenarbeiten sowie für Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Das Impulsprogramm bietet die Chance, kurzfristig die bestehenden Engpässe beim Kinderbetreuungs-Angebot zu mildern und mit weiteren Massnahmen Anreize zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen.
Auskünfte: Rosmarie Furrer, Direktionssekretär der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion,
Tel. 061 925 56 02
Neue Vorschriften zum Leitungskataster Basel-Landschaft
Das Vermessungs- und Meliorationsamt hat in Zusammenarbeit mit Vertretern der an der Erstellung des gemeindeweisen Leitungskatasters beteiligten Kreise die Vorschriften zum Leitungskataster revidiert. Neue Leitungskataster werden künftig ausschliesslich digital erfasst, bestehende grafische Kataster umgehend in die digitale Form umgearbeitet. Der Regierungsrat hat die neuen Weisungen heute genehmigt und in Kraft gesetzt. Das Resultat der Revision kommt im neuen Datenreferenzmodell 2/01 zum Ausdruck. Das Datenreferenzmodell 2/01 passt sich bestmöglich an die SIA-Norm 405 an und gibt mehrheitlich die kantonal festgelegten, abweichenden Vorschriften auf. Das Datenreferenzmodell ermöglicht mit dem weiterhin verwendenten Datenaustauschformat DXF den Datentransfer unter verschiedenen Informatik-Systemen.
Auskünfte: Hans Hägler, stv. Kantonsgeometer, Tel. 061 925 56 85
Subventionen für die AIDS-Hilfe beider Basel und die Frauen-OASE des Vereins "frau sucht gesundheit"
Die AIDS-Hilfe beider Basel und der Verein "frau sucht gesundheit" (fsg) erhalten in den Jahren 2002 bis 2005 weiterhin Subventionen. Im Rahmen eines partnerschaftlichen Geschäftes mit dem Kanton Basel-Stadt hat der Regierungsrat der Erneuerung der Subventionsverträge zugestimmt. Der Kanton Basel-Landschaft übernimmt auch in der kommenden vierjährigen Subventionsperiode einen Drittel der Beiträge. Die AIDS-Hilfe beider Basel erhält danach ab 2002 vom Kanton Basel-Landschaft einen jährlichen Beitrag von 157'000 Franken, die "Frauen-OASE" einen Beitrag von 78'000 Franken.
Die AIDS-Hilfe beider Basel (AhbB) ist eine anerkannte, regional verankerte AIDS-Hilfe-Organisation und bezweckt Prävention, Beratung und Betreuung im Zusammenhang mit HIV und AIDS. Trotz der mittlerweile erzielten Fortschritte in der Behandlung von AIDS ist bis heute keine Heilung möglich. Um die Zahl der Neuinfektionen weiterhin möglichst gering halten zu können, ist eine Weiterführung der erfolgreichen Präventionsarbeit unbedingt notwendig. Die AIDS-Prävention wird von der AHbB gewährleistet. Sie umfasst neben breiter Öffentlichkeitsarbeit auch zielgruppenspezifische Präventionsprojekte. Ein weiterer wichtiger Teil der Tätigkeit besteht in der Beratung und Betreuung von durch HIV und AIDS betroffenen Menschen.
Die Frauen-OASE ist eine Anlaufstelle für sozial benachteiligte Frauen mit dem Ziel der Gesundheitsförderung und der AIDS-Prävention. Das Angebot richtet sich an drogenkonsumierende Frauen, die sich zur Beschaffung der Drogen prostituieren. Neben einer niederschwelligen Überlebenshilfe besteht ein Präventionsangebot bezüglich HIV und AIDS sowie anderen sexuell übertragbaren Krankheiten. Ferner wird ein Betreuungs- und Beratungsangebot mit dem Ziel einer psychischen und sozialen Stabilisierung der Klientinnen bereitgehalten.
Auskünfte: Georges Krieg, Beauftragter für Drogenfragen BL, Tel. 061 925 56 06
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- | den von der Einwohnergemeindeversammlung Duggingen beschlossenen Strassennetzplan und das Strassenreglement (mit Ausnahme); |
- | das von der Einwohnergemeindeversammlung Thürnen beschlossene Zonenreglement Siedlung, die beschlossenen Mutationen des Zonenplanes Siedlung im Bereich "Chilchmatt", "Schürrain/Langacker", "Brückmanntt" und Uferschutzzone" sowie des Lärm-Empfindlichkeitsstufenplanes im Bereich "Chilchmatt". |
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Generalsekretären-Konferenz (Inkrafttreten 1. Januar 2002) genehmigt.
Landeskanzlei
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