Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 23. Oktober 2001


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email



 

Sicherheit im Kanton: erste Sofortmassnahmen eingeleitet

Landratsvorlage zur Änderung der Grundstückversicherung, Projekt TERRENO


Kantonsbeitrag an den Bau der regionalen Eissporthalle St. Jakob


Verlängerung der Amtszeit der heutigen Mitglieder des Bezirksrats Laufental um sechs Monate


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Offiziersbeförderungen


Erwahrungen


Verschiedenes




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Sicherheit im Kanton: erste Sofortmassnahmen eingeleitet

Nach dem tragischen Ereignis in Zug beauftragte der Justiz-, Polizei- und Militärdirektor den Polizeikommandanten, zusammen mit Fachpersonen das Konzept "Behördensicherheit" zu überprüfen und Massnahmen vorzuschlagen.. Allen Behörden ist dabei bewusst, dass es eine hundertprozentige Sicherheit nicht geben kann und auch der Grundsatz der Offenheit unserer Demokratie grösstmöglich beibehalten werden soll.
Dieser Bericht wurde vom Regierungsrat an der heutigen Sitzung diskutiert und folgende erste Sofortmassnahme verabschiedet:
Anlässlich der nächsten Landratssitzungen, erstmals am 25. Oktober 2001, wird von der Polizei Basel-Landschaft eine Zutrittkontrolle durchgeführt für alle Personen, die den 2. oder 3. Stock des Regierungsgebäudes betreten möchten. Unter anderem wird ein Metalldetektor eingesetzt. Weitere Massnahmen werden demnächst eingeleitet.


Auskünfte: Regierungsratspräsident Peter Schmid, Tel. 061 925 50 51




Landratsvorlage zur Änderung der Grundstückversicherung, Projekt TERRENO


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine Änderung des Sachversicherungsgesetzes. Die Grundstücksversicherung soll angepasst werden, da ihre Selbsttragung nicht mehr gewährleistet ist. Die Schadenquote hat über die letzten 10 Jahre 225 % betragen, so dass die Reserven von ehemals über 10 Millionen Franken bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung aufgebraucht sind.
Als Sanierungsmassnahme wird vorgeschlagen, die folgenden Leistungen gegenüber dem heutigen Deckungsumfang zu reduzieren:
- Ausschluss des "vorzeitigen Abtriebs" (Ertragsausfall) bei Waldbäumen
- Ausschluss der Ansprüche der Bürgergemeinden (analog Einwohnergemeinden) für Strassen / Wege / Parzellen
- Ausschluss des Risikos Waldbrand
- Ausschluss der Bodenerträgnisse (Ertragsausfall).
- Andererseits soll eine Deckungserweiterung hinsichtlich "Böschungssteine, Löffelsteine, Biotope" als erweiterte Deckung unter dem Objekt "Garten" erfolgen.
Als weitere Sanierungsmassnahmen sind vorgesehen:
- Änderung des Selbstbehalts von bisher 10 % des Schadens in einen Fixbetrag von Fr. 600.-
- Erhöhung der Grundprämie von bisher Fr. 10.-- auf Fr. 18.--
- Erhöhung der Flächenprämie von bisher Fr. 0.60 auf Fr. 0.90
Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung hat festgestellt, dass mit diesem Massnahmenpaket das künftig zu erwartende technische Ergebnis ausgeglichen gestaltet werden kann. Für die Deckung der Verwaltungskosten und den Wiederaufbau der notwendigen Reserven genügen die Massnahmen allerdings noch nicht. Der Reservenbedarf beträgt 40 Millionen Franken (= mathematisch errechneter Zielwert). Es wird vorgeschlagen, 20 Millionen Franken von den 133,8 Millionen Franken Stille Reserven per 31. Dezember 2000 aufzulösen und als offene Reserve der Grundstückversicherung zuzuweisen. Diese nur einmalig mögliche Transaktion ist damit erklärbar, dass diese Stillen Reserven in der Vergangenheit letztlich auch über die verschiedenen Branchen (u.a. Grundstückversicherung) anteilsmässig gebildet wurden.
Die Auflösung der Stillen Reserven wird einer Eventualverpflichtung aus der Gebäudeversicherung vorgezogen, weil damit die neue Grundstückversicherung über die Reservenverzinsung über einige Jahre stabilisiert werden kann.


Auskünfte: Dr. Michael Bammatter, Direktionssekretär der Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 925 52 02




Kantonsbeitrag an den Bau der regionalen Eissporthalle St. Jakob


Aus dem Verpflichtungskredit des Kantonalen Sportanlagen-Konzeptes (KASAK) genehmigte der Regierungsrat an den Bau der regionalen Eissporthalle St. Jakob in Münchenstein einen Kantonsbeitrag von maximal 4.5 Millionen Franken.
Seit über einem Jahrzehnt ist in der Region Basel der Wunsch vorhanden, eine Eissporthalle zu errichten. So könnte der Eissport in der Region gezielt gefördert werden. Konkret wurde das Bauvorhaben betreffend Neubau der Regionalen Eissporthalle St. Jakob vor rund drei Jahren mit der Gründung der in Binningen domizilierten "Genossenschaft Regionale Eissporthalle St. Jakob". Deren Zweck ist Promotion, Planung, Realisierung und Betriebsführung der Regionalen Eissporthalle. Diese soll unmittelbar südlich hinter der bestehenden Sporthalle St. Jakob und damit auch optimal zum St. Jakob-Park gelegen, gebaut werden. Die Eissporthalle hat mit Standardausrüstung ein Fassungsvermögen für 6'300 Zuschauerinnen und Zuschauer und ermöglicht die Durchführung von regionalen, nationalen und internationalen Anlässen. Eine Prüfung durch die Fachkommission KASAK hat ergeben, dass die Kriterien für einen Beitrag aus dem KASAK erfüllt sind.
Das Kantonale Sportamt wird mit der Genossenschaft Regionale Eissporthalle St. Jakob eine Benützungsvereinbarung abschliessen, in der das Nutzungsinteresse aus der Sicht des Kantons Basel-Landschaft definiert wird.


Auskünfte: Thomas Beugger, Leiter des Sportamtes Baselland, Tel. 061 827 91 03




Verlängerung der Amtszeit der heutigen Mitglieder des Bezirksrats Laufental um sechs Monate


Der Regierungsrat hat auf einstimmigen Antrag des Bezirksrats Laufental und gestützt auf eine entsprechende Ermächtigung im Laufentalvertrag die "Verordnung über die Verlängerung der Amtsdauer der für die Amtsperiode 1999 - 2003 gewählten Mitglieder des Bezirksrats Laufental" beschlossen. Damit bleiben die heutigen Bezirksratsmitglieder bis Ende des Jahres 2003 im Amt. Andernfalls würde die laufende Amtsperiode des Bezirksrats per 30. Juni 2003 ablaufen, während die zehnjährige Übergangszeit für die Aufnahme des Laufentals in den Kanton Basel-Landschaft noch bis 31. Dezember 2003 weiterläuft. Die Folge wäre gewesen, dass der Bezirksrat für das letzte halbe Jahr der Übergangszeit nochmals neu hätte gewählt werden müssen, was angesichts einer derart kurzen Amtsdauer unverhältnismässige Umtriebe und Kosten verursacht hätte. In der Vernehmlassung war der Vorschlag des Regierungsrates völlig unbestritten, er wurde namentlich von den Laufentaler Gemeinden und den Parteien als sinnvoll und zweckmässig begrüsst.


Auskünfte: Peter Guggisberg, akad. Adjunkt, Direktionssekretariat Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 57 37




Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Der Regierungsrat hat genehmigt:
- die vom Gemeinderat Biel-Benken beschlossenen Bau- und Strassenlinienpläne Nr. 7 "Fichtlirain-Rüti", Nr. 8 "Biel-Dorf", Nr. 9 "Benken-Dorf" und Nr. 10 "Bruckmatten-Salismatten";
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Biel-Benken beschlossenen Waldbaulinienpläne "Chillweg Nord" und "Grenzweg";
- den von der Einwohnergemeindeversammlung Wintersingen beschlossenen Waldbaulinienplan "Ausbau ARA" und die Mutation des Zonenplanes Landschaft im Bereich "ARA";
- sowie den von der Einwohnergemeindeversammlung Zwingen beschlossenen Strassennetzplan (mit Ausnahme).




Offiziersbeförderungen


Gestützt auf die vorliegenden Fähigkeitszeugnisse hat der Regierungsrat folgende Beförderungen zu Leutnants der Infanterie beschlossen:
- Kpl Christian Plattner, Pratteln (Füs Kp I/23 Füs Of Ter);
- Kpl Reto Schaffner, Wintersingen (PAL KP III/5 PAL Of).




Erwahrungen


Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Barbara Egeler als Mitglied des Gemeinderates von Lausen.




Verschiedenes


Der Regierungsrat hat die Vorlage an den Landrat betreffend Änderung der Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse verabschiedet.


Landeskanzlei




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