Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 25. September 2001


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email



Besuch Kloster Mariastein

 

Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2002 verabschiedet


Landratsvorlage: Zuständigkeit zur Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts


Der Regierungsrat verbessert das Modell zur Krankenversicherungsprämienverbilligung / Die Revision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz geht in die Vernehmlassung


Schliessung von Poststellen im Kanton Basel-Landschaft: Regierung fordert Marschhalt


Der Regierungsrat begrüsst das Swisscomangebot für einen Breitbandanschluss der Schulen


150'000 Franken für Aufbau des Forschungsinstituts BIDA


Sozialhilfegesetz und sechs Verordnungen per 1. Januar 2002 in Kraft


Baselbieter Sportpreis 2001 an Ferdinand Christen


Erwahrungen


Inventar der geschützten Naturobjekte


Verschiedenes


Wahlen


100. Geburtstag in Wittinsburg


Mitteilung an die Medien




Mitteilungen/ Medieninformationen (Übersicht)


Im Anschluss an seine heutige Sitzung besucht der Regierungsrat das Kloster Mariastein. Nach einem Besuch der neu renovierten Kirche und der Teilnahme am Gebet mit den Mönchen, wird der Regierungsrat auf Einladung von Abt Lukas Schenker das Mittagessen im Refektorium einnehmen.

Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2002 verabschiedet
Der Regierungsrat hat das Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2002 zuhanden des Landrates verabschiedet.
Mitteilung an die Medien
: Das Jahresprogramm ist ab Mittwoch, 26. September 2001, 10.00 Uhr, unter www.bl.ch erhältlich.
Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 925 50 01. (Vorlage an den Landrat Nr. 2001/234).

Landratsvorlage: Zuständigkeit zur Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts
Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse will der Regierungsrat den Bürgergemeinden die Möglichkeit geben, die Kompetenz zur Erteilung des Gemeindebürgerrechtes dem Bürgerrat oder einer Einbürgerungskommission zu übertragen. Mit dieser kommunalen Zuständigkeitsordnung - Bürgerrat oder Einbürgerungskommission - wird den Bürgergemeinden die grösstmögliche Gestaltungsfreiheit gewährt, die ein verfassungskonformes Einbürgerungsverfahren garantiert. Damit werden die Anforderungen des Basellandschaftlichen Verfassungsgerichtsurteils erfüllt.
Auslöser dieser Revision ist das Verfassungsgericht des Kantons Basel-Landschaft, das im März 2000 die Beschwerden von fünf ausländischen Bewerbern, deren Einbürgerungsgesuch von der Bürgergemeindeversammlung Pratteln abgewiesen wurde, guthiess. Das Gericht hatte die im Bürgerrechtsgesetz verankerte Zuständigkeit der Bürgergemeindeversammlung für Einbürgerungsentscheide als verfassungsmässig fragwürdig qualifiziert und festgehalten, dass es im jetzigen Zeitpunkt davon absieht, die Kompetenznorm bezüglich der Zuständigkeit der Bürgergemeindeversammlung aus den Angeln zu heben und eine richterliche Normenkorrektur vorzunehmen. Dies sei vielmehr Aufgabe des Gesetzgebers.
Die basellandschaftliche Bürgerrechtsgesetzgebung geht von der traditionellen Konzeption der Einbürgerung aus, wonach diese einen politischen Akt darstellt, der im freien Belieben der entscheidenden Instanz steht. Gemäss geltendem Recht ist für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts die Bürgergemeindeversammlung zuständig und für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts an ausländische Staatsangehörige der Landrat. Hinsichtlich Schweizer BürgerInnen ist für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts der Regierungsrat zuständig.
Gemäss der vorliegenden regierungsrätlichen Vorlage ist die Einbürgerung als Verwaltungsakt ausgestaltet und ist eine Zuständigkeitsregelung für die Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts vorgesehen, die gewährleistet, dass Einbürgerungsentscheide justiziabel sind, d.h. negative Entscheide sind zu begründen und unterliegen der richterlichen Kontrolle. Dies, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung statuiert wird.
Neu soll der Regierungsrat anstelle des Landrates für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts auch an ausländische Staatsangehörige zuständig sein. Was die heutige Zuständigkeit der Bürgergemeindeversammlung für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts betrifft, so soll diese ersetzt werden durch die Zuständigkeit des Bürgerrates, wobei der Bürgergemeinde die Möglichkeit offen steht, die Einbürgerungskompetenz einer Einbürgerungskommission (maximal 13 Personen) zu übertragen.
Im Vernehmlassungsverfahren wurde die Zuständigkeit des Bürgerrates auf kommunaler Ebene und diejenige des Regierungsrates auf kantonaler Ebene unterbreitet. Während letztere Zuständigkeit nur zu wenig Diskussionen Anlass gab, zeigten die Meinungen bezüglich der Zuständigkeit des Bürgerrates ein Spektrum, das von voller Unterstützung bis zur völligen Ablehnung reichte. Der Regierungsrat hat gegenüber der Vernehmlassungsvorlage eine inhaltliche Änderung vorgenommen, indem er den Bürgergemeinden die Möglichkeit einräumt, eine Einbürgerungskommission einzusetzen, der die Einbürgerungskompetenz zusteht. Mit dieser kommunalen Zuständigkeitsordnung - Bürgerrat oder Einbürgerungskommission - wird den Bürgergemeinden die grösstmögliche Gestaltungsfreiheit gewährt, die ein verfassungskonformes Einbürgerungsverfahren garantiert, und diese Zuständigkeit wird den Anforderungen des erwähnten Verfassungsgerichtsurteils des Kantons Basel-Landschaft gerecht.
Auskünfte: Franziska Vogel Mansour, Leiterin Zivilrechtsabteilung 1, Direktionssekretariat Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 57 18

Der Regierungsrat verbessert das Modell zur Krankenversicherungsprämienverbilligung / Die Revision des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz geht in die Vernehmlassung
Die Krankenversicherungsprämienverbilligung (KVPV) ist seit 1996 in Kraft. Basierend auf dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) hat der Kanton über ein Einführungsgesetz (EG KVG) die von Bund und Kanton gemeinsam finanzierte Prämienverbilligung in Kraft gesetzt. Danach erhalten Personen und Familien Beiträge an die Kosten der Krankenversicherung (allerdings beschränkt auf die Grundversicherung), wer gemäss Gesetz zu den "wirtschaftlich schwächeren Kantonseinwohnern" gehört, was durch Annahmen über das steuerliche Einkommen definiert wird.
Die Anpassung des KVG sowie Änderungen in der kantonalen Steuergesetzgebung haben den Regierungsrat veranlasst, das EG KVG einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dort, wo es als notwendig und sinnvoll erscheint anzupassen; bei diesen Arbeiten hat er die zuständige Landratskommission einbezogen. Das Resultat ist eine Teilrevision des EG KVG, die der Regierungsrat heute in die dreimonatige Vernehmlassung schickt. Der Regierungsrat geht davon aus, dass das revidierte Gesetz, wenn es vom Landrat beschlossen ist, auf Anfang 2003 in Kraft gesetzt werden kann.
Die Revision bestätigt im Grundsatz das bestehende Modell der KVPV, sieht aber gewichtige Änderungen vor. Nach wie vor soll der Anteil der Kantonseinwohner, die KVPV erhalten, nicht höher als 50 Prozent sein. Auch soll weiter gelten, dass grundsätzlich nicht mehr KVPV ausbezahlt wird als heute (insgesamt rund 77 Millionen Franken im laufenden Jahr, woran sich der Bund mit rund 58 Prozent beteiligt).
Doch sollen diese Gelder so umverteilt werden, dass Personen und Familien mit niedrigeren Einkommen mehr KVPV erhalten, während solche mit höheren Einkommen aus der Berechtigung fallen. Ausserdem soll eine bisherige Schwäche ausgemerzt werden, indem auch gewisse steuerbare Vermögensteile an die zur Verbilligung berechtigenden Einkommen angerechnet werden; damit können auch Personen, die innert Grenzen vermögend sind, aber kein Einkommen beziehen, KVPV erhalten.
Änderungen der Steuergesetzgebung wie z.B. die neue Steuerpflicht bei Alimenten wird ebenso Rechnung getragen wie bisherigen Schwächen z.B. bei Nichtbezahlen von Krankenversicherungsprämien - in dieser Beziehung sieht der Regierungsrat vor, dass Gemeinden rückwirkend entlastet werden.
Auskünfte: Martin Thomann, Finanzverwalter, Finanz- und Kirchendirektion,
Tel. 061 925 53 35

Schliessung von Poststellen im Kanton Basel-Landschaft: Regierung fordert Marschhalt
Am 18. Januar 2001 kündigte die Post an, innerhalb von fünf Jahren ihr feingliedriges Poststellennetz massiv abzubauen. Im Kanton Basel-Landschaft sieht die Post konkret vor, 38 der insgesamt 89 Poststellen in ihrer heutigen Form aufzuheben. 19 Poststellen sollen dabei physisch definitiv verschwinden und von einer Nachbargemeinde aus mit dem so genannten "Haus-Service" bedient werden, weitere 19 durch eine alternative Betriebsform (Agentur, Filiale oder Post-Mobil) ersetzt werden. Das Kantonsgebiet ist von den Restrukturierungsmassnahmen unterschiedlich stark betroffen: Vor allem die kleinen Poststellen in den ländlichen Regionen (Laufental und Oberbaselbiet) sind von einer Schliessung bedroht.
Das Thema Poststellenabbau beschäftigte an der Sitzung vom 8. Februar 2001 auch das Kantonsparlament. Mit der Überweisung zweier Postulate forderte der Landrat den Regierungsrat auf, beim Bundesrat und bei der Schweizerischen Post zu intervenieren, sie auf die besondere Bedeutung einer Poststelle in kleinen, ländlichen Gemeinden hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass die Poststellen in den ländlichen Regionen des Kantons nicht reihenweise geschlossen werden.
Bereits am 14. Februar 2001 fand in Liestal auf Initiative des Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektors eine Aussprache zwischen Vertretern der Post und des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden statt. Die Gemeindevertreter unterstrichen dabei die grosse volkswirtschaftliche und soziale Bedeutung, die einer Poststelle vor allem in kleinen Gemeinden zukommt und forderten die Post auf, die bevorstehende Restrukturierung nicht nur nach betriebswirtschaftlichen Kriterien abzuwickeln, sondern in erster Linie kundenfreundliche Lösungen anzustreben, welche die spezifischen Bedürfnisse der betroffenen Bevölkerung so weit wie möglich berücksichtigen.
Am 15. März 2001 verabschiedete der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden an seiner Generalversammlung eine Resolution, in welcher der Regierungsrat und die eidgenössischen Parlamentarier aufgefordert werden, "den Bundesrat zu einer Neuformulierung des Leistungsauftrages und der strategischen Ziele für die Post zu bewegen". Konkret enthält die Resolution u.a. folgende Forderungen:
- gleiche Grundversorgung in gleicher Qualität für alle Einwohner/innen unseres Landes;
- "Service public" muss Vorrang haben vor Rentabilitätsüberlegungen;
- grundsätzlich in jeder Gemeinde eine Poststelle;
- ungedeckte Kosten sind von der Post offen zu legen und allenfalls vom Bund zu tragen;
- alternative Betriebsformen nur im Einverständnis mit betroffener Bevölkerung realisieren.
Der Mitte Januar 2001 angekündigte Abbau des Poststellennetzes verursachte landesweit grosses Aufsehen und provozierte zum Teil heftige Proteste vor allem von Seiten der ländlichen Kantone (Graubünden, Wallis, Jura usw.), die mit ihren vielen kleinen Gemeinden und ihrem weitverzweigten Poststellennetz überproportional von den Restrukturierungsmassnahmen betroffen wären. Im eidgenössischen Parlament ging eine ganze Serie von persönlichen Vorstössen ein, und zwar von Parlamentarierinnen und Parlamentariern aller politischen Lager. Verschiedene Motionen verlangen, dass die "Übung" abgebrochen wird und dass die Post über eine Neuformulierung des Leistungsauftrages (mit entsprechender finanzieller Abgeltung) gezwungen wird, auch in ländlichen Regionen ein relativ feinmaschiges Poststellennetz zu unterhalten.
In den letzten Wochen ist nun der politische Gegendruck so gross geworden, dass zur Zeit zumindest fraglich ist, ob sich die Postreform in der geplanten radikalen Form realisieren lässt. Auch der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) gehen die Abbaupläne der Post zu weit. Die Kommission hat sich vor wenigen Tagen dafür ausgesprochen, dass die Post landesweit ein flächendeckenden Poststellennetz betreiben soll. In allen Teilen der Schweiz soll lauf KVF "für alle Teile der Bevölkerung eine Poststelle mit umfassendem Angebot in kurzer Zeit erreichbar sein".
Der jurassische Nationalrat Jean-Claude Rennwald (SP) hat zudem eine Motion eingereicht, mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, der Post gegenüber ein Moratorium zu verfügen, bis das Parlament über eine Neudefinition des Leistungsauftrages entschieden hat. Die Motion wurde von 93 (!) Parlamentsmitgliedern mitunterzeichnet. Das Thema Poststellenabbau dürfte voraussichtlich in der kommenden Wintersession zur Sprache kommen.
Die Post ist zur Zeit offensichtlich nicht bereit, von sich aus einen Marschhalt einzulegen. Am 1. Oktober 2001 werden in den Oberbaselbieter Gemeinden Anwil und Rümlingen die Postschalter definitiv geschlossen. Angesichts der erheblichen politisches Opposition hält der Regierungsrat heute eine weitere Schliessung von Poststellen im Kanton Basel-Landschaft nicht mehr für vertretbar. Zuerst muss auf Bundesebene Klarheit darüber bestehen, ob und in welcher Form der Leistungsauftrag an die Post neu definiert wird. Denn eine Poststelle, die einmal geschlossen ist, wird realistischerweise kaum mehr wiedereröffnet werden können, auch wenn sich die rechtliche Grundlage ändern sollte.
Der Regierungsrat appelliert deshalb an das zuständige Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und an die Konzernleitung der Schweizerischen Post, ein Moratorium einzuhalten und bis zur Klärung der politischen Grundsatzfrage auf weitere Poststellenschliessungen zu verzichten. Gleichzeitig werden die Gemeinden aufgefordert, sich allfälligen Schliessungsvorhaben der Post im Rahmen ihrer Möglichkeiten bis auf weiteres zu widersetzen.
Auskünfte: Fredi Spinnler, Info-Beauftragter, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion,
Tel. 061 925 59 11

Der Regierungsrat begrüsst das Swisscomangebot für einen Breitbandanschluss der Schulen
Im Rahmen des Verpflichtungskredites "Internet an den Schulen" (1999-038) sind der neue Informatiklehrplan ab 7. Schuljahr zusammen mit einem Lehrmittel und Handreichungen eingeführt, die Fortbildung der Lehrpersonen verstärkt, die Ausstattung und Vernetzung der Schulen vervollständigt und drei Pilotprojekte auf der Sekundarstufe I für die erweiterte didaktische Nutzung gestartet worden.
Als Teil der Bildungsinitiative "Public Private Partnership - Schulen im Netz" von Bund, Kantonen und privaten Wirtschaftspartnern hat die Swisscom nun ein Angebot für einen unentgeltlichen Breitbandanschluss lanciert. Sie bietet entsprechend der Anzahl der vernetzten Geräte die Anbindung der Schulen ans Internet an mit Bandbreiten zwischen 256 Kbit/s und 2 Mbit/s.
Mit diesem Angebot können relativ rasch und kostengünstig die bestehenden Einzelanschlüsse der Schulen ans Internet für den Unterricht optimiert werden. Zu Lasten des Verpflichtungskredites "Internet an den Schulen" werden die einmaligen Kosten für die externen Anschlüsse in der Höhe von insgesamt Fr. 150'000.-- für alle Real- und Sekundarschulen sowie der Gymnasien und Berufsschulen an ca. 90 Standorten übernommen. Zur Unterstützung der Realschulen soll der technische Support der Schul- und Büromaterialverwaltung erweitert werden, so dass ein minimaler technischer Second-Level-Support neu auch für die lokalen Netzwerke zur Verfügung steht. Die Ausstattung und interne Vernetzung der Realschulen bleibt weiterin Aufgabe der Gemeinden.
Das Angebot der Swisscom können die Gemeinden auch für die Primarschule nutzen, sofern die Bedingungen einschliesslich der Gewährleistung eines ausreichenden Supports erfüllt sind.
Auskünfte: Alberto Schneebeli, Leiter Stabsstelle Bildung, Erziehungs- und Kulturdirektion,
Tel. 061 925 50 53

150'000 Franken für Aufbau des Forschungsinstituts BIDA
Im Umfeld der Universität Basel, des Kantonsspitals Basel, des Friedrich Miescher-Instituts (FMI) und der Firmen Novartis und Roche ist ein Projekt entstanden, das sich zum Ziel setzt, die ausserordentlich hohe Dichte an "Life Sciences-Kompetenzen" in unserem Wirtschaftsraum zu einer hochkompetitiven Plattform zusammenzufassen und darauf ein Forschungsinstitut aufzubauen, das sich den gesellschaftlich und wissenschaftlich aktuellen Fragen der Entstehung und Behandlung von Degenerationskrankheiten widmen soll.
Das Konzept strebt eine Bündelung des Know-hows der Grundlagenforschung, der pharmazeutischen Industrie und der Kliniken auf die Alterskrankheiten an, d.h. es soll mit dem Aufbau des Instituts ein eigentliches "Basel Biology Network" geschaffen werden. Unter dem Namen BIDA (Basel Institute for Diseases of Ageing) soll eine unabhängige, akademisch der Universität Basel angeschlossene Institution entstehen, die in ihrem Endausbau etwa 10 Forschergruppen in jedem der beiden gewählten Schwerpunktbereiche - Biologie der Krebsmetastasierung und Biologie der Neurodegeneration - beschäftigen wird. Die Betriebskosten werden auf ca. 30 bis 50 Mio. Franken pro Jahr geschätzt. Aktuell ist ein Businessplan im Entstehen und die Standortsuche läuft.
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung mit grosser Freude von dieser Initiative Kenntnis genommen und beschlossen, das Projekt in der Startphase mit einem Beitrag von 150'000 Franken aus dem Wirtschaftsförderungsfonds zu unterstützen. Weltweit ist die Region Basel prädestiniert für dieses Projekt, da hier alle erforderlichen Partner in bester Qualität und Grösse vorhanden sind. Auch die Art der Bündelung der Kräfte auf den Fokus der Alterskrankheiten ist bisher einzigartig. Die Initiative wird zweifellos dazu beitragen, den hohen Stellenwert der Life Sciences-Branche in unserer Region weiter zu stärken und die Standortattraktivität insgesamt zu erhöhen.
Auskünfte: Dr. Martin Leuenberger, Direktionssekretär der Erziehungs- und Kulturdirektion,
Tel. 061 925 50 55

Sozialhilfegesetz und sechs Verordnungen per 1. Januar 2002 in Kraft
Nachdem die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, hat der Regierungsrat das Gesetz vom 21. Juni 2001 über die Sozial-, die Jugend- und die Behindertenhilfe (Sozialhilfegesetz) auf den 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig hat er sechs Verordnungen zu diesem Gesetz beschlossen.
Bei den verabschiedeten Verordnungen handelt es sich um die folgenden:
- Sozialhilfeverordnung
- Verordnung über die Bevorschussung und das Inkasso von Unterhaltsbeiträgen
- Verordnung über die Alkohol- und Drogentherapien
- Verordnung über die Bewilligung und Beaufsichtigung von Heimen
- Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe
- Verordnung über die Behindertenhilfe
Der Gemeinderat Reinach hat verlauten lassen, dass er beim Bundesgericht staatsrechtliche Beschwerde gegen das Sozialhilfegesetz erhebt, eine entsprechende Mitteilung des Bundesgerichts liegt der Regierung allerdings noch nicht vor. Da einer staatsrechtlichen Beschwerde jedoch ohnehin keine aufschiebende Wirkung zukommt, kann das Sozialhilfegesetz trotz der Beschwerdedrohung in Kraft gesetzt werden. Sollte das Bundesgericht vor oder im Urteil Weisungen betreffend die Gesetzesgültigkeit erlassen, wären diese selbstverständlich umzusetzen.
Die Erlasstexte finden Sie unter "Demnächst in Kraft tretende Erlasse"
Auskünfte: Daniel Schwörer, Stabsstelle Gemeinden, Finanz- und Kirchendirektion,
Tel. 925 59 02

Baselbieter Sportpreis 2001 an Ferdinand Christen
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, den mit 15'000 Franken dotierten Baselbieter Sportpreis 2001 an Ferdinand Christen aus Läufelfingen zu vergeben. Förderpreise erhalten Hanna Miluska (Arlesheim) und Dominik Koch (Eptingen).
Der heute 40-Jährige Ferdinand Christen gewann in seinen zehn Aktivjahren 28 Kränze. Er ist der bislang letzte Baselbieter, welcher sich an einem Eidgenössischen Schwing- und Älplerfest, 1986 in Sitten, den Eichenlaub-Kopfschmuck, aufsetzen lassen konnte. Neben seinem ersten Rang am Basellandschaftlichen Kantonalschwingfest im gleichen Jahr in Läufelfingen sind von seinen unzähligen Erfolgen weiter der Tagessieg am Baselstädtischen Schwingertag 1984 (mit sechs gewonnenen Gängen) und seine zwei Kränze am Bergschwingfest auf dem Stoos besonders erwähnenswert.
Nach seiner eher kurzen Aktivkarriere - eine Kreuzbandverletzung zwang ihn bereits mit 26 Jahren seine Laufbahn zu beenden - zeichnete er sich durch ein enormes Engagement für seine Sportart aus. Er trieb mit grossem Elan die J+S-Ausbildung im Kanton und im Einzugsgebiet des Nordwestschweizerischen Schwingerverbandes (NWSV) voran, indem er die nötigen Grundlagen für Vereine und Verbände ausarbeitete. In jüngster Vergangenheit leitete er auch die ersten Ausbildungskurse und lehrte dabei das "Nationalspiel" Schwingen. Als Vorstandsmitglied stellte er sich zudem dem Bezirksschwingklub Sissach zur Verfügung und ist heute noch aktiv als Mitglied im Baselbieter Kantonalvorstand tätig.
Der vor 15 Jahren als "Eidgenosse" geadelte ehemalige Turnerschwinger Ferdinand Christen ist überdies seit sechs Jahren Technischer Leiter des NWSV und führte so in dieser Funktion den Teilverband an die "Eidgenössischen" in Bern (1998) und Nyon Ende August dieses Jahres. Bei dieser Aufgabe achtete Christen stets darauf, zeitgemässere Trainingsmethoden in seiner Sportart einzuführen, förderte etwa mit Aerobic die Beweglichkeit seiner Athleten und veranstaltete zahlreiche Trainingslager. Schliesslich pflegte er auch die Kontakte zu Sponsoren und der Öffentlichkeit, um dem Schwingen aus seiner selbstgewählten Isolation zu helfen, und stand neuen Ideen immer offen gegenüber. 1995 stand er am "Eidgenössischen" in Chur als Kampfrichter im Einsatz. Im Januar 2002 wird er sein beispielloses, stets ehrenamtliches Engagement im Teilverband NWSV beenden, um sich intensiver seiner Familie zuzuwenden.
Je einen mit 5'000 Franken dotierten Förderpreis erhalten Hanna Miluska (Arlesheim) und Dominik Koch (Eptingen). Hanna Miluska ist eine der grössten Nachwuchshoffnungen im Schweizer Schwimmsport. Die 17-Jährige Gymnasiastin absolviert im Schwimmverein beider Basel unter Cheftrainer Axel Mitbauer täglich bis zu drei Einheiten. Die Schülerin am Gymnasium Münchenstein hat sich auf das Freistilschwimmen spezialisiert und erbringt über alle Distanzen starke Leistungen, von 100 Meter bis 25 Kilometer. In der laufenden Saison errang sie neben diversen nationalen Meistertiteln in den Nachwuchskategorien ihre erste Goldmedaille bei den Aktiven. Sie siegte über 200 Meter Freistil und liess dabei die Weltklasse-Athletinnen Chantal Strasser und Nicole Zahnd hinter sich. International setzte sie sich als Europacup-Gesamtsiegerin im Langstreckenschwimmen durch und erreichte an den Langstrecken-Weltmeisterschaften in Fukuoka über 5 Kilometer den neunten und über 10 Kilometer den 12. Rang.
Dominik Koch ist zur Zeit der wohl stärkste Schweizer Junior im Orientierungslauf. Der 20-Jährige Eptinger errang heuer an den Junioren-Weltmeisterschaften in Ungarn seine bisher wertvollsten Erfolge. Nebst seinem hervorragenden vierten Platz im klassischen Einzellauf gewann er im Kurzstrecken-OL den Prolog und führte im Staffelwettkampf das Schweizer Team mit der zweitbesten Abschnittszeit zum achten Platz, nur 33 Sekunden hinter dem Podestplatz. Der gelernte Elektromechaniker, welcher im August 2000 seine Lehre "im Rang" abschloss, hat zudem schon verschiedene Schweizer-Meister-Titel gewonnen und war vor zwei Jahren Dritter an den Jugend-Europameisterschaften in Leipzig. Dominik Koch, Mitglied der Orientierungslauf-Vereinigung Baselland, verfügt über ein grosses läuferisches Potenzial und hat gute Chancen, Ende Jahr den Sprung vom Junioren-Nationalkader ins Elitekader des Schweizerischen Orientierungslauf-Verbandes zu schaffen. Sein Fernziel ist die Teilnahme an den Weltmeisterschaften 2003 in der Schweiz.
Die Übergabe des Baselbieter Sportpreises und der beiden Förderpreise durch Regierungspräsident Peter Schmid, Vorsteher der Erziehungs- und Kulturdirektion, erfolgt am 1. Dezember 2001 anlässlich einer öffentlichen Feier im Hotel Bad Ramsach in Läufelfingen.
Auskünfte: Regierungspräsident Peter Schmid, 061 925 50 60 (Sekretariat, ab 15.00 Uhr)

Erwahrungen
Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Felix Schäfli als Mitglied des Gemeinderates von Hersberg sowie die Wahl von Niklaus Eugster als Mitglied des Gemeinderates Zwingen.


Inventar der geschützten Naturobjekte
Der Regierungsrat hat das Gebiet "Eital" in Tecknau in das Inventar der geschützten Naturobjekte des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen und über das Gebiet eine Schutzverordnung erlassen.

Verschiedenes
Der Regierungsrat hat Änderungen der Regierungsratsverordnung über die Maturitätsprüfungen (Inkrafttreten rückwirkend auf den 1. August 2001) genehmigt.

Wahlen
Der Regierungsrat wählte Patrizia Schmid, Basel, in die Ethikkommission beider Basel, und Dominik Saner, Laufen, in die Prüfungskommission für Naturärzte..

100. Geburtstag in Wittinsburg
Am Sonntag, 7. Oktober 2001 kann Frau Marie Zumbrunn-Gysin, wohnhaft im Alters- und Pflegeheim in Läufelfingen, ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Adrian Ballmer, Landschreiber Walter Mundschin und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am Sonntag, 7. Oktober, 11 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.


Mitteilung an die Medien
Die Regierungsratssitzungen vom 2. und 9. Oktober 2001 fallen aus. Das nächste Medienbulletin erschein voraussichtlich am 16. Oktober 2001.


Landeskanzlei


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