Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 18. September 2001
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email
Budget 2002
Anpassungen an des neue Scheidungsrecht: Vernehmlassungsverfahren eröffnet
Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über die politischen Rechte
Regierungsrat nimmt Stellung zur Teilrevision des eidgenössischen Asylgesetzes
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Budget 2002
Der Regierungsrat hat den Voranschlag für das Jahr 2002 an den Landrat verabschiedet.
Mitteilung an die Medien: Die Medienorientierung findet statt am Mittwoch, 19. September, 10.45 Uhr, bei der Finanz- und Kirchendirektion, Rheinstrasse 33b, Liestal, grosses Sitzungszimmer (Parterre).
Anpassungen an des neue Scheidungsrecht: Vernehmlassungsverfahren eröffnet
Der Regierungsrat schickt die Vorlage zur Revision des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB), der Zivilprozessordnung (ZPO) und des Einführungsgesetzes zum Obligationenrecht (EG OR) in Sachen Anpassung an die Revision des ZGB von 1998 betreffend neues Scheidungsrecht und den Erlass des neuen Bundesgesetzes über den Gerichsstand in Zivilsachen in die Vernehmlassung.
Die kantonalen Anpassungen an die Revision des ZGB vom Juni 1998 an das neue Scheidungsrecht erfolgten wegen der zeitlichen Dringlichkeit in Form des Dekrets, und zwar im Dekret vom 28. Oktober 1999 zum Schweizerischen Zvilgesetzbuch über Ehe- und Partnerschaftsvermittlung, Eheungültigkeit, Ehescheidung und Ehetrennung. Die Bestimmungen dieses Dekrets - die als Uebergangsrecht gedacht waren - sollen nun in das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (betreffend den Bereich der gerichtlichen Zuständigkeiten im Scheidungsrecht), in die Zivilprozessordnung (betreffend Verfahrensbestimmungen im Bereich des Scheidungsrechts) und das Einführungsgesetz zum Obligationenrecht (betreffend Ehe- und Partnerschaftsvermittlung) überführt werden. Gleichzeitig soll die vorliegende Revision zum Anlass genommen werden, das EG ZGB und die ZPO dem Bundesgesetz vom 24. März 2000 über den Gerichtsstand in Zivilsachen, das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten ist, anzupassen. Das neue Gerichtsstandsgesetz regelt die örtliche Zuständigkeit in bundesrechtlichen Zivilsachen abschliessend und lässt keinen Raum mehr für kantonalrechtliche Zuständigkeitsvorschriften.
Auskünfte: Franziska Vogel Mansour, Leiterin Zivilrechtsabteilung 1, Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 925 57 18
Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes und der Verordnung über die politischen Rechte
Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an die Schweizerische Bundeskanzlei den vorgeschlagenen Änderungen des Bundesgesetzes und der Verordnung über die politischen Rechte weitgehend zu. So sollen sich unter anderem Parteien mit nennenswerter Verbreitung im Bund unter bestimmten Bedingungen bei der Bundeskanzlei registrieren lassen können und dafür bei der Wahlvorbereitung in den Genuss von Erleichterungen kommen. Mit verschiedenen Massnahmen - beispielsweise der früheren Publikation der Abstimmungsbroschüren - soll die Bürgerfreundlichkeit verbessert werden. Neu sollen auch Grundsätze für eine transparente und kalkulierbare Abstimmungsplanung definiert werden.
Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit der Bestimmung über den dauerhaften Verzicht auf die Ausübung des Stimmrechts. Nach dem Vorschlag des Bundes könnte jede Person auf die Ausübung des Stimmrechts dauerhaft verzichten. Die Wirkung dieser Bestimmung könnte das anvisierte Ziel, Missbräuche in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen zu vermeiden, völlig verfehlen und zu einer staatspolitisch problematischen Situation führen. Der Regierungsrat erachtet den Vorschlag als untauglich und nicht praktikabel. Der Gefahr des Missbrauchs des Stimm- und Wahlrechts sind durch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches über die Vergehen gegen den Volkswillen enge Grenzen gesetzt. Um dem Stimmenfang beispielsweise in Altersheimen vorzubeugen, sind im Kanton Basel-Landschaft die Heimleiterinnen und Heimleiter speziell auf diese Bestimmungen hingewiesen worden.
Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, Tel. 061 925 50 01
Regierungsrat nimmt Stellung zur Teilrevision des eidgenössischen Asylgesetzes
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Zielsetzungen der vorgeschlagenen Teilrevision des Asylgesetzes. In seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gibt er aber zu bedenken, dass die Einführung einer Globalpauschale durch den Bund nicht zu Lasten der Kantone gehen darf. Auch wird die verstärkte Einflussnahme des Bundes auf die sozialpolitischen Ziele der Kantone nicht als optimal betrachtet.
Auskünfte: Rudolf Schaffner, Leiter Fürsorgeamt Basel-Landschaft, Tel. 061 925 56 45
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- den von der Einwohnergemeindeversammlung Anwil beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Dorf";
- die vom Einwohnerrat Binningen beschlossenen Quartierplanvorschriften "Rebgasse 108";
- sowie den Waldentwicklungsplan für die Waldungen in den Gemeinden Bubendorf, Lupsingen, Seltisberg und Ziefen.
Landeskanzlei