Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 11. September 2001
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 2. Dezember 2001
"Wort der Kirchen" zur Zukunft der Schweiz an Baselbieter Regierung übergeben
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Eidgenössische und kantonale Volksabstimmungen vom 2. Dezember 2001
Am 2. Dezember 2001 kommen folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung:
- Bundesbeschluss vom 22. Juni 2001 über eine "Schuldenbremse";
- Volksinitiative vom 22. Mai 1996 für eine "gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern";
- Volksinitiative vom 10. September 1999 für eine "glaubwürdige Sicherheitspolitik und eine Schweiz ohne Armee";
- Volksinitiative vom 10. September 1999 "Solidarität schafft Sicherheit: Für einen freiwilligen Zivilien Friedensdienst (ZFD)";
- sowie die Volksinitiative vom 5. November 1999 für eine "Kapitalgewinnsteuer".
Am 2. Dezember 2001 finden folgende kantonalen Volksabstimmungen statt:
- Änderung vom 21. Juni 2001 der Kantonsverfassung (§ 29 Absatz 2 Behandlungsfrist bei formulierten Volksinitiativen);
- und Änderung vom 21. Juni 2001 des Gesetzes über die politischen Rechte (§§ 78 und 78a Behandlungsfrist bei formulierten Volksinitiativen).
Auskünfte: Walter Mundschin, Landschreiber, 061 925 50 01
Der Regierungsrat hat den Voranschlag für das Jahr 2002 an den Landrat verabschiedet.
Mitteilung an die Medien: Medienorientierung, Mittwoch, 19. September 2002, 10.45 Uhr, Finanz- und Kirchendirektion, Rheinstrasse 33b, 4410 Liestal, grosses Sitzungszimmer im Parterre.
Der Regierungsrat befürwortet eine gesamtschweizerisch einheitliche Versicherungslösung für alle erwerbstätigen Frauen, bei der die Sozialpartner den Lohnausfall während des Mutterschaftsurlaubs paritätisch finanzieren. Er lehnt deshalb die in der Vernehmlassung vom Bund vorgeschlagene Variante ab.
Der Vorentwurf führt in der vorliegenden Form zu stossenden Diskriminierungen:
- ausschliesslich Arbeitnehmerinnen erhalten Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub, während Selbständigerwerbende für den Erwerbsausfall selber aufkommen müssen;
- eine Regelung im OR ist nicht anwendbar auf die weiblichen Beschäftigten der öffentlichen Hand (Bund, Kantone und Gemeinden);
- die vorgesehene einseitige Finanzierung der Lohnfortzahlung durch die Arbeitgeber beeinträchtigt die Beschäftigungsaussichten vor allem junger Frauen unnötig;
- Betriebe in wertschöpfungsschwächeren Branchen mit einem hohen Anteil von weiblichen Beschäftigten (z.B. das Gastgewerbe, der Detailhandel und das Reinigungsgewerbe) haben weit höhere Kosten zu tragen als Branchen mit einem tieferen Frauenanteil; diese Zusatzbelastung würde in den betreffenden Branchen lediglich den Lohndruck steigern, was volkswirtschaftlich unerwünscht ist.
Der Regierungsrat ist ausserdem der Meinung, dass die künftige Regelung eine einheitliche Dauer für den Mutterschaftsurlaub und die Lohnfortzahlung vorsehen soll. Die Dauer ist an die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes anzupassen, wonach ein Mutterschaftsurlaub von gesamthaft 16 Wochen möglich ist
Auskünfte: Lothar Niggli, Akademischer Mitarbeiter der Finanzverwaltung, Tel. 061 925 53 02
"Wort der Kirchen" zur Zukunft der Schweiz an Baselbieter Regierung übergeben
Erstmals haben sich die evangelisch-reformierte und die römisch-katholische Kirche in der Schweiz gemeinsam der Frage nach der sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz gestellt. Anlässlich der Sitzung vom 11. September nahm der Baselbieter Regierungsrat das "Wort der Kirchen" von Vertretern der Kirchenräte entgegen.
Das "Wort der Kirchen" zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz trägt den Titel "Miteinander in die Zukunft". Darin haben die Landeskirchen die Anliegen aus über tausend Stellungnahmen aufgenommen, die im Rahmen der breit angelegten Ökumenischen Konsultation eingetroffen sind. Das «Wort der Kirchen» gibt Anregungen zur Gestaltung einer lebenswerten und menschenwürdigen Zukunft und richtet sich damit an alle, denen die Zukunft unserer Gesellschaft wichtig ist. Im Vordergrund stehen Hoffnung und gemeinsam verantwortete Freiheit.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft nahm das "Wort der Kirchen" anlässlich seiner Sitzung vom 11. September aus den Händen von Vertretern der Kirchenräte der Baselbieter Landeskirchen entgegen. Diese offizielle Übergabe an die Regierung zeigt das Anliegen der Kirchen, sich an der gesellschaftlichen Diskussion zu beteiligen und dabei als Partner der politischen Verantwortungsträger aufzutreten. Der Regierungsrat begrüsst die Initiative der Kirchen, erachtet er es doch als wichtig, dass sich alle gesellschaftlichen Gruppen aktiv an der Zukunftsgestaltung der Schweiz beteiligen. Die Denkanstösse der Kirchen sind für den Regierungsrat gerade wegen ihrer breiten Abstützung durch die Konsultation ernst zu nehmen.
Die Kirchen stellen zu verschiedenen Bereichen des Gemeinwohls und zum Verhältnis der Schweiz zur Welt konkrete Forderungen. Dazu gehören die materielle Entlastung der Familien, eine Asylpolitik, die sich am moralischen Anspruch zu orientieren hat, Menschen in Not Zuflucht zu gewähren. Zur Erreichung einer humanen und gerechten Arbeitsgesellschaft wird eine Höherbewertung der Nichterwerbsarbeit in den Vordergrund gestellt. Beim Umgang mit Umwelt und Geld werden unter anderem die Entlastung des Faktors Arbeit bei gleichzeitiger Verbesserung der Energieeffizienz durch eine ökologische Steuerreform und die Besteuerung von spekulativen Finanztransaktionen genannt. Aussenpolitisch stellen sich die Kirchen hinter die Einbindung der Schweiz in die internationalen und europäischen Organisationen.
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung Grellingen betreffend Teilzonenvorschriften Landschaft (mit Ausnahme);
- die vom Stadtrat Liestal beschlossene Mutation "Büchelistrasse-Stadtgrabenbereich" zum Bau- und Strassenlinienplan Büchelistrasse Ober-Gestadeckstrasse (Teilstück)";
- sowie der vom Gemeinderat Reinach beschlossene Bau- und Strassenlinienplan "Brunngasse (Abschnitt Mattenstrasse-Schneidergasse)".
Der Regierungsrat wählte Susanne Goepfert, Basel, in die Jury des Innovationspreises beider Basel.
Landeskanzlei