Gemeinsame Medienmitteilung der Regierungen aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 30. August 2001
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Die Zusammenlegung der Rheinhäfen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft wird umfassend geprüft
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft prüfen den Zusammenschluss der Rheinhäfen der beiden Kantone. Dieser Entscheid basiert auf den grundsätzlich positiven Ergebnissen einer von den zuständigen Departementen im vergangenen Herbst in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie der Firma Prognos AG.
Anlässlich ihrer gemeinsamen Sitzungen haben die Regierungen von Basel-Stadt und Baselland beschlossen, eine Zusammenlegung ihrer Häfen konkret zu prüfen. Grundlage für diesen Entscheid bildet eine von den Regierungen in Auftrag gegebene Studie.
In ihrem Schlussbericht empfiehlt Prognos AG den beiden Kantonen, ihre Hafenverwaltungen zusammen zu legen und in eine gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit zu überführen. Prognos AG stellt fest, dass sich die Geschäftszwecke der beiden Hafenverwaltungen ergänzen und durch eine Zusammenlegung der beiden Organisationen Synergieeffekte erzielt werden können, von denen beide Kantone in angemessener Form profitieren werden. Die beiden Hafenkantone sollen auch nach der in Aussicht genommenen Zusammenlegung Eigentümerinnen der Areale bleiben und diese zu einer angemessenen Verzinsung zur Verfügung stellen.
Ab Herbst 2001 ist geplant, alle entscheidungsrelevanten Grundlagen umfassend zu erarbeiten und darauf basierend anschliessend einen Grundsatzentscheid auf Ebene Kantonsregierungen zu treffen. Priorität hat die Festlegung eines gemeinsamen Hafennutzungskonzeptes sowie die Formulierung einer zukunftsgerichteten Hafenentwicklungsstrategie. Im Zuge weiterer konzeptionell-strategischer Abklärungen zur Ausgestaltung eines Zusammenschlusses der beiden Rheinhäfen muss auch die Frage der Aufteilung der Erträge aus dem angestrebten gemeinsamen Hafenbetrieb auf die beiden Kantone definitiv beantwortet werden. Es ist vorgesehen, sämtliche anstehenden Arbeiten im Rahmen einer paritätisch strukturierten Projektorganisation unter Einbezug von externem Know-how anzugehen.
Weitere Auskünfte:
Regierungsrat Dr. Ralph Lewin Tel. 061 267 85 41
Wirtschafts- und Sozialdepartement BS
Regierungsrat Erich Straumann Tel. 061 925 56 02
Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion BL
René Hardmeier Tel. 061 631 45 45
Direktor Rheinschifffahrtsdirektion Basel
Rosmarie Furrer Tel. 061 925 56 02
Departementssekretariat VSD
30. August 2001