Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 28. August 2001
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email
Landratsvorlage zur Reduktion des pensionskassenberechtigten Mindestverdienstes bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse
Änderung des Hundegesetzes: Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde
Subvention für die Nachsorgestelle Step Out der Suchthilfe Region Basel
Änderung der Gewässerschutzverordnung: Stickstoffelimination in ARA's
Ja zum eidgenössischen Wohnbauförderungsgesetz
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Landratsvorlage zur Reduktion des pensionskassenberechtigten Mindestverdienstes bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse
Nach durchgehend positivem Vernehmlassungsecho unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat eine Vorlage zur Reduktion des pensionskassenberechtigten Mindestverdienstes bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse. Der pensionskassenberechtigte Jahresverdienst soll bei Angestellten, die dem Personalgesetz unterstehen, von Fr. 24'720.- auf Fr. 18'540.- reduziert werden. Zweck der Massnahme ist es insbesondere, teilberufstätige Frauen, die heute vielfach den versicherbaren Mindestverdienst nicht erreichen, besser zu stellen. Die Massnahme geht auf einen parlamentarischen Vorstoss von Dölf Brodbeck, Münchenstein, zurück und bedingt die Änderung der Statuten der Basellandschaftlichen Pensionskasse.
Auskünfte bis 15.30 Uhr: Daniel Schwörer, Fürsprecher, Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 59 02
Änderung des Hundegesetzes: Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde
Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Landratsvorlage zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (Hundegesetz) gutgeheissen und die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion ermächtigt, die Vorlage den interessierten Kreisen (Gemeinden, politische Parteien, Tierschutzorganisationen, kynologische Organisationen) zur Vernehmlassung zu unterbreiten.
Als wesentliche Neuerung sieht der Gesetzesentwurf vor, das Halten potentiell gefährlicher Hunde einer Bewilligungspflicht zu unterstellen. Als Bewilligungsinstanz ist der Kantonstierarzt vorgesehen. Welche Hunderassen bzw. Kreuzungen zu den potentiell gefährlichen Hunden zu zählen sind, wird in einer regierungsrätlichen Verordnung festgelegt. Die Bewilligung soll nur an volljährige Personen erteilt werden, die einen guten Leumund besitzen und nicht wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind. Eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Bewilligung ist das Vorliegen eines Herkunftsnachweises, aus dem hervorgeht, dass der betreffende Hund aus einer Zucht stammt, die den kynologischen Ansprüchen genügt und die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung erfüllt. Halterinnen und Halter von potenziell gefährlichen Hunden sollen zudem verpflichtet werden, mit ihrem Tier anerkannte Welpenspielkurse und/oder Hundeerziehungskurse zu absolvieren und eine angemessene Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Die Baselbieter Regelung ist in enger Abstimmung mit Basel-Stadt erarbeitet worden und deshalb praktisch identisch mit dem baselstädtischen Hundegesetz, das bereits in Kraft ist. Die einzige relevante Abweichung besteht darin, dass der Regierungsrat für den Kanton Basel-Landschaft vorschlägt, künftig nicht nur die potentiell gefährlichen, sondern sämtliche Hunde mit einem Mikrochip zur eindeutigen Identifikation kennzeichnen zu lassen. Damit wird eine auf Bundesebene bevorstehende (und im Kanton Genf bereits eingeführte) Regelung gewissermassen vorweggenommen. Die Übergangsbestimmungen sehen vor, dass alle Hunde innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes mit einem Mikrochip versehen werden müssen und dass Personen, die bereits einen potentiell gefährlichen Hund halten, innerhalb von sechs Monaten eine Bewilligung beantragen müssen.
Es ist dem Regierungsrat ein Anliegen, mit dem neuen Hundegesetz möglichst gute Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Menschen, insbesondere Kinder und Familien mit Kindern sowie ältere Leute, keine Angst vor Hunden haben müssen, wenn sie sich in der Öffentlichkeit bewegen. Die potentielle Bedrohung durch gefährliche Hunde darf die Bewegungsfreiheit ganz besonders im Freizeitbereich nicht einschränken. Auf der anderen Seite muss aber auch der Fehlentwicklung begegnet werden, dass wegen der Problematik des Haltens von potentiell gefährlichen Hunden allgemein Aggressionen gegen alle Hundehalterinnen und Hundehalter und ihre Hunde zunehmen. Dadurch würde das gegenseitige Verständnis gestört und die für ein geordnetes Zusammenleben erforderliche gegenseitige Rücksichtnahme verloren gehen. In diesem Umfeld erachtet es der Regierungsrat für notwendig und richtig, rechtzeitig Vorkehren zu treffen, um solche Fehlentwicklungen zu verhindern.
Auskünfte: Dr. med. vet. Ignaz Bloch, Kantonstierarzt BL, Tel. 061 925 59 23
Subvention für die Nachsorgestelle Step Out der Suchthilfe Region Basel
Die Suchthilfe Region Basel (SRB) kann für ihre Nachsorgestelle Step Out in den Jahren 2002 bis 2005 weiterhin mit Subventionen rechnen. Der Regierungsrat hat der Erneuerung des Subventionsvertrages zugestimmt. An der Gesamtsubvention (BS und BL) von jährlich 180'000 Franken beteiligt sich der Kanton Basel-Landschaft im Umfang seines Nutzungsanteils mit rund 40'000 Franken pro Jahr.
Das Leistungsangebot der Nachsorgestelle Step Out in Basel steht am Ende der Angebotskette in ein suchtfreies Leben. Es ist darauf ausgerichtet, den Prozess der sozialen Rehabilitation durch Festigung der Persönlichkeit und Eigenständigkeit zu fördern und zu begleiten. Step Out wurde 1980 gegründet und wird seit 1982 gemeinsam von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft subventioniert.
Auskünfte: Georges Krieg, Beauftragter für Drogenfragen BL, Telefon 061 925 56 06
Änderung der Gewässerschutzverordnung: Stickstoffelimination in ARA's
In seiner Vernehmlassung an den Bund begrüsst der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die vorgeschlagenen Änderungen der Gewässerschutzverordnung, wonach die Schweiz bis zum Jahr 2005 im Vergleich zu 1995 2'600 Tonnen weniger Stickstoff in die Nordsee einleitet.
Die kantonalen Gewässerschutzämter wurden vom Bund beauftragt, bis Ende 2000 zu bestimmen, welche Kläranlagen im Einzugsgebiet des Rheins mit einer Stickstoffelimination ausgerüstet werden sollen. Zur Umsetzung dieser Vorhaben übernimmt der Bund die Hälfte der Investitionen.
Die erstellten Erhebungen der Gewässerschutzämter haben ergeben, dass die Stickstoffbelastung um ca. 2'600 Tonnen gesenkt werden kann. Zur Verhinderung willkürlicher Festlegungen, welche der Kläranlagen in den Genuss der Beiträge kommen soll, wird eine Anpassung der Gewässerschutzverordnung vorgesehen. Mit dieser Anpassung soll die zu reduzierende Stickstoff-Fracht neu auf 2'600 Tonnen festgelegt werden. Die Zusammenstellung der Kläranlagen mit Stickstoffelimination soll durch die Kantone bis 28. Februar 2002 erfolgen.
Auskünfte: Felix Stierli, Amt für Umweltschutz und Energie, Fachstelle Abwasser und Landwirtschaft, Tel. 061 925 55 10
Ja zum eidgenössischen Wohnbauförderungsgesetz
In seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement stimmt der Regierungsrat im Grundsatz dem Entwurf eines Bundesgesetzes über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum zu. Verschiedene Punkte möchte der Regierungsrat jedoch im Gesetz oder allenfalls auf Verordnungsebene zusätzlich bzw. deutlicher berücksichtigt sehen: Die Wohnbauförderung soll so konzipiert sein, dass die Kantone frei entscheiden können, ob und wie sie eine eigene Wohnbauförderung betreiben wollen. Der Schwerpunkt der Massnahmen soll bei der Wohnraumversorgung für wirtschaftlich oder sozial benachteiligte Personen liegen. Grössere und mittlere Bauvorhaben im Mietwohnungsbau sollen vom Bund nur unterstützt werden, wenn die Standortgemeinde die zusätzliche Wohnungsnachfrage und die Preisgünstigkeit des Projektes bejaht. Schliesslich ist auch sicherzustellen, dass die Grundsätze der Raumordnung Schweiz verbindliche Beachtung finden und nicht durch die Wohnbauförderung durchlöchert werden. Explizit begrüsst wird vom Regierungsrat die vorgesehene Rückbürgschaft für das selbstgenutzte Wohneigentum. Vor allem junge Familien mit wenig Eigenkapital, aber regelmässigem Einkommen können von dieser Förderungsmassnahme profitieren und so Eigentum erstellen oder erwerben, solange die Kinder noch klein sind.
Auskünfte: Marcel Walliser, KIGA Baselland, Abt. Wohnbauförderung, Tel. 061 826 77 23
Erwahrung
Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Mirjam Fehr-Stalder als Mitglied des Gemeinderates von Duggingen.
Der Regierungsrat hat den von der Einwohnergemeindeversammlung Eptingen beschlossenen Waldbaulinienplan "Wallburgstühl" genehmigt.
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Regierungsratsverordnung über Gebühren für Niederlassung und Aufenthalt (Inkrafttreten 1. Oktober 2001) sowie die Verordnung über das Werkjahr (Inkrafttreten rückwirkend auf den 1. August 2001), genehmigt.
Am Sonntag, 2. September 2001 kann Frau Luise Elisabeth Verena Imhof, wohnhaft im Alters- und Pflegeheim "Rosengarten", Schützenweg 11, Laufen, ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungspräsident Peter Schmid, 2. Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibelin Diana Boner wird der Jubilarin am Sonntag, 2. September 2001, 11 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.
Landeskanzlei