Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 17. Juli 2001


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email



 

Lärmsanierung der Eisenbahnen: Anhörung zum Emissionsplan 2015

Entlastungen der Schulleitungen


Erwahrungen


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Verschiedenes


100. Geburtstag in Muttenz


Mitteilung an die Medien



 

Lärmsanierung der Eisenbahnen: Anhörung zum Emissionsplan 2015
Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung den Entwurf einer Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Verordnung über die Lärmsanierung der Eisenbahnen (VLE) und Anhörung zum Emissionsplan 2015 genehmigt.
In seinem Schreiben begrüsst der Kanton Basel-Landschaft die Verordnung über die Sanierung der Eisenbahnanlagen. Mit dieser Grundlage werden Kriterien geschaffen, welche den einheitlichen Vollzug ermöglichen. Aufgrund des Bundesgesetzes über die Lärmsanierung der Eisenbahnen geht hervor, dass bei bestehenden ortsfesten Eisenbahnanlagen bauliche Massnahmen so weit anzuordnen sind, bis die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden können.
Neben den beiden Huckepack-Linien Gotthard und Lötschberg stellt auch der Rangierbahnhof Muttenz, welcher zum "Euro-Hub" ausgebaut werden soll, ein grosses Lärmproblem für die Bevölkerung dar. Der Regierungsrat kommt deshalb zum Schluss, dass auch diese bestehende ortsfeste Eisenbahnanlage als Teil der VLE zu betrachten sei.
Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit dem Emissionsplan 2015 und dessen gesetzlichem Stellenwert. In diesem Plan wird die prognostizierte Lärmbelastung unter Berücksichtigung der Lärmsanierung des inländischen Rollmaterials und des voraussichtlichen Verkehrs im Jahr 2015 aufgezeigt und soll gemäss Bundesamt für Verkehr (BAV) verbindlichen Charakter für diese sehr lange Zeitspanne erlangen.
Nach Ansicht des Regierungsrates ist auch ein zweckmässiges Monitoring entlang des Schienennetzes einzuführen, damit Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Lärmsanierungsmassnahmen am Rollmaterial gemacht werden können. Dabei soll auch die Anzahl Achsen pro Streckenabschnitt erfasst, Angaben über Menge und Zusammensetzung des Verkehrs sowie Länge der Züge ermittelt und periodisch publiziert werden. Nur mit solchen Massnahmen können eine Transparenz des Schienenverkehrs erreicht und die prognostizierten Lärmwerte im Emissionsplan 2015 überprüft werden.
Auskünfte: Peter Trauffer, Abt. Lärmschutz, Amt für Raumplanung, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 54 98

Entlastungen der Schulleitungen
Volksschule
Mit der Teilrevision des Besoldungswesens wird die wöchentliche Pflichtstundenzahl bei den meisten Funktionen im Bildungsbereich per 1. August 2001 erhöht. Gleichzeitig wird die Tätigkeit als Klassenlehrerin oder Klassenlehrer mit einer wöchentlichen Lektion entlastet und damit die Zusatzarbeit abgegolten.
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung eine besondere Regelung für eine weitere Gruppe von Lehrpersonen, die Schulleitungen, beschlossen.
Die Schulleitungen haben in den letzten Jahren verstärkt die Rolle als Führungsorgan der Schule übernommen. Diese Führungsrolle im Hinblick auf Leitbildentwicklung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung, Prävention und Gesundheitserziehung, Laufbahn- und Berufsberatung, Führung einer immer grösser werdenden Zahl von Teilzeitbeschäftigten und Stellvertreterinnen / Stellvertreter, Integration fremdsprachiger Kinder, Mitwirkung in Behördenarbeit, Teilnahme an Elternabenden wird von den vorgesetzten Instanzen, von den Behörden, vom Kollegium, von den Erziehungsberechtigten und nicht zuletzt auch von den Schülerinnen und Schülern erwartet.
Für diese Mehrarbeit sollen Mitglieder der Schulleitungen inskünftig angemessener entschädigt werden. Entgegen der jetzt möglichen Barauszahlung sollen Mitglieder der Schulleitungen neu eine Lohnklasse besser als die besteingereihte Unterrichtslektion der jeweiligen Schulart gestellt sein. Für alle Schularten der Volksschule gilt die gleiche Regelung. Lehrpersonen mit einer Entlastung von mehr als 50 Prozent, erhalten für das ganze Pensum den erhöhten Lohn, Lehrpersonen mit weniger als 50 Prozent Entlastung einen gesplitteten Lohn.
Die vorgeschlagene und in einer breiten Vernehmlassung akzeptierte Lösung für die Schulleitungen der Volksschulen lässt auf Seiten Gemeinden und Kanton Kosten von je ca. 1,3 Millionen Franken entstehen.

Weiterführende Schulen
Ebenso sollen an den weiterführenden Schulen die Konrektorinnen und Konrektoren zutreffender entlastet werden als bisher. Heute ist eine Konrektorin oder ein Konrektor eine Lehrperson mit Schulleitungsaufgaben, für die sie speziell entlastet wird. Neu soll eine Konrektorin oder ein Konrektor in erster Linie Mitglied der Schulleitung sein und neben dieser Tätigkeit analog zur Rektorin oder zum Rektor noch wenige Stunden Unterricht erteilen. Diese Regelung trifft die Gymnasien und die Berufsschulen. Statt einer Unterrichtsverpflichtung von 10 bis 14 Stunden wird eine Konrektorin oder ein Konrektor eines Gymnasiums neu noch zu 6 Stunden verpflichtet sein. Die Kollegin oder der Kollege an der Berufsschule wird statt 12 Wochenstunden noch 6 bis 8 Wochenstunden Unterrichtsverpflichtung haben.
Aus dieser Regelung erwachsen dem Kanton Kosten von knapp 800'000 Franken. Beide Regelungen sollen, so hat es die Mehrheit der Vernehmlassungsvoten vorgeschlagen, am 1. Februar 2002 in Kraft treten.
Auskünfte: Thomas Rutishauser, Direktionssekretär Stv. der Erziehungs- und Kulturdirektion, Tel. 061 925 62 17

Erwahrungen
Der Regierungsrat erwahrte die Wal von Ulrich Michel als Gemeinderat von Nusshof, die Wahl von Rolf Gerber als Gemeindepräsident von Langenbruck sowie die Wahl von Elsbeth Ommerli als Mitglied des Bürgerrates von Tecknau.

Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Bubendorf beschlossene Mutation "2002" zum Teilzonenplan Siedlung Bubendorf;
- sowie den vom Gemeinderat Ziefen erlassenen Bau- und Strassenlinienplan "Voreichstrasse".

Verschiedenes
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die Berufsschulen des Kantons Basel-Landschaft, die Grundschulen und das Lehratelier für Damenschneiderinnen (Inkrafttreten 1. Februar 2001), genehmigt.

100. Geburtstag in Muttenz
Am Freitag, 20. Juli 2001 kann Frau Therese Haas, wohnhaft im Alters- und Pflegeheim Zum Park, Tramstrasse 83 in Muttenz ihren 100. Geburtstag feiern. Eine Delegation bestehend aus Regierungsrat Erich Straumann, 2. Landschreiber Alex Achermann und Staatsweibel Rolf Gerber wird der Jubilarin am Freitag, 20. Juli 2001, 11 Uhr, die Glückwünsche des Regierungsrates überbringen.

Mitteilung an die Medien
Die Regierungsratssitzungen vom 24.,31. Juli 2001 und 7. August 2001 fallen aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 14. August 2001.

Landeskanzlei


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