Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 10. Juli 2001


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email



 

Ja zur Neuordnung des Bevölkerungsschutzes

Ja zum Reformpaket Armee XXI


Zustimmung zur Revision des Zivildienstgesetzes


JA mit Vorbehalten zum neuen Zollgesetz


Kantonsbeitrag an die Beckensanierung des Hallenbades Gelterkinden


Erwahrung


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Wahl


Verschiedenes




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Ja zur Neuordnung des Bevölkerungsschutzes

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat die Vernehmlassung zum Leitbild Bevölkerungsschutz sowie zum Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz zuhanden des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) verabschiedet. Der Regierungsrat befürwortet die dem Leitbild Bevölkerungsschutz zu Grunde liegenden sicherheitspolitischen Ausrichtungen und unterstützt eine abgestufte Anpassung der Mittel an die Entwicklung der Gefährdungen.


Um dem Bevölkerungsschutz den erforderlichen Stellenwert zu geben, spricht sich der Regierungsrat für die Verankerung einer umfassenden Dienstpflicht in der Bundesverfassung aus. Bei der Übernahme der Mehrkosten von Massnahmen für den Aufwuchs im Falle eines bewaffneten Konflikts durch den Bund sind sämtliche Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes, d.h. Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz, gleich zu behandeln. Beim Zivilschutz führt die massive Bestandesreduktion bei grossen Schadenereignissen schneller als bisher zu Hilfebegehren. Die spontane nachbarliche Hilfe der Kantone erhält deshalb hohe Bedeutung. Aus diesem Grunde ist die interkantonale Zusammenarbeit zwingend gesetzlich zu regeln. Schliesslich beantragt der Regierungsrat dem Bund, die Festlegung des Ausbildungsrahmens im Zivilschutz und die Erarbeitung von einheitlichen Ausbildungsunterlagen gemeinsam mit den Kantonen anzugehen.


Auskünfte: Ruedi Stähelin, stv. Leiter Amt für Bevölkerungsschutz, Tel. 061 906 33 51




Ja zum Reformpaket Armee XXI


Der Regierungsrat äussert sich in der Vernehmlassung an das VBS zustimmend zum Reformpaket Armee XXI.


Die Ausgangsbasis für das Projekt Armee XXI ist der Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz (SIPOL B 2000) vom 7. Juni 1999. In diesem Bericht wurde die Notwendigkeit einer Reform der Armee bestätigt. Ausgehend von diesem Sachverhalt und vom dreiteiligen Armeeauftrag wurde vom VBS das Reformprojekt der Armee XXI lanciert.


Das vorliegende Armeeleitbild stellt eine moderne Konzeption für eine neue Armee zur Diskussion. Die vorgeschlagene Lösung bemüht sich, den verschiedensten gesellschaftlichen und militärischen Voraussetzungen gerecht zu werden und stellt in seinem Anspruch an die von der Armee zu erbringenden Leistungen eine Maximallösung dar. Das Konzept ist bereits sehr detailliert, aber auch komplex und hängt in seiner Gesamtheit stark von der Realisierbarkeit einzelner Teilkonzepte ab.


Der Regierungsrat teilt die Beurteilung der sicherheitspolitischen Lage und befürwortet die Auftragsgewichtung, die Doktrin und das Einsatzkonzept. Er begrüsst das System der abgestuften Bereitschaft und ist grundsätzlich einverstanden mit den Bestandesvorgaben, dem Dienstleistungskonzept und dem Rekrutierungskonzept. Die Aussagen über die kantonale Mitverantwortung sind angemessen. Sie betreffen vor allem die Bereiche Rekrutenschule, Kontrollführung, ausserdienstliche Tätigkeit sowie Zeughaus und Waffenplatz.


Die wichtigsten Eckwerte der Armee XXI sind die Reduktion des Armeebestandes auf 200'000, die Herabsetzung der Altersgrenze für die Militärdienstpflicht auf 30 beziehungsweise 34 Jahre bei Mannschaftsdienstgraden und Unteroffizieren, die Einführung des Einjahres-Rhythmus der Wiederholungskurse, die Verlängerung der Rekrutenschule sowie die Neugestaltung der Rekrutenaushebung.


Auskünfte: Johannes Rudolf Oehler, Chef Militärverwaltung, Tel. 061 926 79 11




Zustimmung zur Revision des Zivildienstgesetzes


Der Regierungsrat äussert sich in der Vernehmlassung zustimmend zur Revision des Zivildienstgesetzes. Damit teilt er die Meinung des Bundesrates, dass die Revision zum jetzigen Zeitpunkt und in Anlehnung an das Reformpaket der Armee XXI erfolgen soll.


Die Rahmenbedingungen des Zivildienstes werden in vielfacher Hinsicht durch das geltende Militärrecht definiert. Die Anpassungen des Militärgesetzes in Hinblick auf die Realisierung der Armee XXI bedingen deshalb auch Änderungen des Zivildienstgesetzes. Gleichzeitig haben auch die Erfahrungen im Vollzug des Zivildienstes seit dessen Einführung im Jahr 1996 einen gewissen Anpassungsbedarf aufgezeigt. Der Zivildienst soll künftig auch als ziviles Instrument der Sicherheitspolitik des Bundes wahrgenommen werden. Vermehrt soll er zudem in Koordination mit bestehenden Institutionen zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen eingesetzt werden können. Der Faktor, um den der Zivildienst länger ist als die Dauer der nicht geleisteten Militärdiensttage, soll von 1,5 auf 1,3 herabgesetzt werden.


Zulassungsgesuche sollen künftig bereits vor der Rekrutierung eingereicht werden können. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, dass das Zulassungsverfahren zum Zivildienst auf den neuen Ablauf der Rekrutierung für die Armee XXI abgestimmt wird.


Auskünfte: Johannes Rudolf Oehler, Chef Militärverwaltung, 061/ 926 79 11




JA mit Vorbehalten zum neuen Zollgesetz


Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Zielsetzung der Totalrevision des aus dem Jahre 1925 stammenden Zollgesetzes. In der Vernehmlassung an die Eidgenössische Oberzolldirektion wird aber betont, dass das neue Zollgesetz im Hinblick auf USIS (Projekt "Überprüfung der Inneren Sicherheit der Schweiz") und die bilateralen Verhandlungen mit der EU betreffend Schengen/Dublin keine Präjudizien schaffen dürfe. Bei der Neuordnung der Aufgaben des Grenzwachtkorps sei zu beachten, dass sich die kantonale Polizeihoheit bis heute bewährt habe und auch weiterhin eingehalten werden müsse. Die Aufgaben und Kompetenzen des Grenzwachtkorps sowie dessen Zusammenarbeit mit den kantonalen Polizeikorps seien im Gesetzesentwurf noch klarer zu definieren. Was die Bemessungsgrundlage für die Zollabgaben anbelange, werde der geltende Gewichtszoll als nicht mehr zeitgemäss beurteilt. Die möglichst rasche Umstellung auf den Wertzoll sei angezeigt, wobei dieser Systemwechsel im neuen Zollgesetz vollzogen werden müsse.


Auskünfte: Stephan Mathis, Direktionssekretär Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 57 02




Kantonsbeitrag an die Beckensanierung des Hallenbades Gelterkinden


Der Regierungsrat genehmigt aus dem Verpflichtungskredit des Kantonalen Sportanlagen-Konzeptes (KASAK) einen Kantonsbeitrag an die Beckensanierung des Hallenbades Gelterkinden. Das Hallenbad Gelterkinden hat überkommunale Bedeutung und wird von Sportvereinen, Schulen und Institutionen aus Gelterkinden und umliegenden Gemeinden rege benützt. Die Gemeinde ist bestrebt, die Anlage in Bezug auf Ausstattung, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit auf einem hohen Stand zu halten.


Die Beckensanierung ist im Sinne einer Werterhaltung der Anlage nötig. Die erforderlichen Kriterien für einen Beitrag aus dem KASAK-Verpflichtungskredit sind vorbehaltlos erfüllt. An die gesamten Baukosten in der Höhe von rund 300'000 Franken leistet der Kanton im Maximum einen Beitrag von 100'000 Franken.


Auskünfte: Thomas Beugger, stellvertretender Leiter des Sportamtes Baselland, Tel. 061 827 91 03




Erwahrung


Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Clive R. Spichty als Bürgergemeindepräsident von Münchenstein.




Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Der Regierungsrat hat die vom Einwohnerrat Binningen beschlossene Änderung des Teilzonenplanes "Im Meiriacker" sowie die Änderung des Teilzonenplanes "Weihermatten", genehmigt.




Wahl


Der Regierungsrat wählte Thomas Beugger, Zeglingen, in die Fachkommission Kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK) mit der Funktion des Vorsitzenden.




Verschiedenes


Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung vom 4. Januar 2000 zur Arbeitszeit (Inkrafttreten 1. Januar 2001) genehmigt.


Landeskanzlei


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