Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 3. Juli 2001


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email



 

Neuer Verpflichtungskredit "Impulsprojekte zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung"

Beitrag an die Beratungsstelle INFOBEST PALMRAIN


Änderung der Grundstückversicherung, Projekt TERRENO, in der Vernehmlassung


Abwasserrechnung 2000


Offiziersbeförderungen


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Verschiedenes




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Neuer Verpflichtungskredit "Impulsprojekte zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung"

Der Regierungsrat hat eine Vorlage für einen neuen Verpflichtungskredit zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung in der Höhe von Fr. 800'000.--genehmigt und an den Landrat weitergeleitet.


Nachdem der Landrat im Juni 1994 im Zuge verschiedener abfallwirtschaftlicher Massnahmen einen Kredit von Fr. 500'000.-- zur Erarbeitung eines "Massnahmenplans Abfallvermeidung" gesprochen hatte, wird nun mit der Vorlage über Ablauf und Ergebnisse dieser Arbeiten Rechenschaft abgelegt. Gleichzeitig wird ein neuer Kredit von Fr. 800'000.-- für die Weiterführung der Anstrengungen in diesem Bereich beantragt. Dieser Betrag soll über die nächsten 4 bis 5 Jahre hinweg gezielte Impulse für Abfallvermeidung und Ressourcenschonung ermöglichen, ausserdem sollen damit bereits bestehende Initiativen unterstützt werden.


Zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt, welcher ebenfalls einen analogen Antrag dem Parlament vorlegen wird, sollen die Anstrengungen auf beiden Kantonsebenen ergänzt und verstärkt werden. Sie bilden einen wichtigen Baustein innerhalb der gemeinsamen Bemühungen für eine nachhaltige Entwicklung auf lokaler und regionaler Ebene. Mit innovativen Projekten zur Ressourcenschonung wird auch ein Beitrag zur Förderung und Sicherung der Standortgunst geleistet.


Auskünfte: Petra Staps oder Arthur Rohrbach, Fachstelle Abfall, Amt für Umweltschutz und Energie, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061925 55 25 oder 061 925 61 13




Beitrag an die Beratungsstelle INFOBEST PALMRAIN


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Beratungsstelle INFOBEST PALMRAIN für die Jahre 2002 - 2004 mit einem jährlichen Beitrag in der Höhe von maximal 76'000 Franken weiterhin zu unterstützen. Dies unter der Voraussetzung, dass der Kanton Basel-Stadt einen Betrag in gleicher Höhe bewilligt.


Neben den beiden Basel beteiligen sich für die gleiche Zeitdauer weitere Nordwestschweizer Kantone, Gemeinden und Institutionen. Das Budget der INFOBEST PALMRAIN 2002 - 2004 beläuft sich pro Jahr auf rund 456'000 Franken (291'000 EURO).


INFOBEST PALMRAIN ist eines der bekanntesten und besonders modellhaften Projekte, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Dreiländerregion am Oberrhein realisiert wurden. Untergebracht ist die Beratungsstelle in der ehemaligen deutsch-französischen Zollanlage bei der Palmrainbrücke im französischen Village-Neuf.


Die Anfragen nehmen stetig zu, momentan sind es durchschnittlich 350 pro Monat. Diese spiegeln die sehr vielfältigen grenzüberschreitenden Verflechtungen im Lebens- und Berufsalltag der Bürger der RegioTriRhena wieder. Wer die Grenze überquert, um im anderen Land zu arbeiten oder zu wohnen sieht sich mit den verschiedensten Fragen konfrontiert, insbesondere aus den Bereichen der Sozialversicherungen, der Steuern, des Zolls, der Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen und des Arbeitsrechts. Zusätzliche Aspekte werden sich zudem mit dem bevorstehenden Inkrafttreten der bilateralen Verträge CH-EU ergeben.


Die INFOBEST PALMRAIN hat unter anderem auch die Aufgabe, potentielle und tatsächliche Projektträger im Rahmen von grenzüberschreitenden Förderprogrammen der Europäischen Union zu beraten. Im Vordergrund steht hier das INTERREG III-Programm "Oberrhein Mitte-Süd", an dem auch die Nordwestschweizer Kantone beteiligt sein dürften.


Auskünfte: Alex Achermann, 2. Landschreiber, Tel. 061 925 50 02 oder Manuel Friesecke, Regio Basiliensis, Tel. 061 274 04 44




Änderung der Grundstückversicherung, Projekt TERRENO, in der Vernehmlassung


Der Regierungsrat hat eine Änderung des Sachversicherungsgesetzes in die Vernehmlassung bei Parteien und Verbänden geschickt. Die Grundstücksversicherung soll angepasst werden, da ihre Selbsttragung nicht mehr gewährleistet ist. Die Schadenquote hat über die letzten 10 Jahre 225 % betragen, so dass die Reserven von ehemals über 10 Millionen Franken bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung aufgebraucht sind.


Als Sanierungsmassnahme wird vorgeschlagen, die folgenden Leistungen gegenüber dem heutigen Deckungsumfang zur reduzieren:
- Ausschluss des "vorzeitigen Abtriebs" (Ertragsausfall) bei Waldbäumen
- Ausschluss der Ansprüche der Bürgergemeinden (analog Einwohnergemeinden) für Strassen / Wege / Parzellen
- Ausschluss des Risikos Waldbrand
- Ausschluss der Bodenerträgnisse (Ertragsausfall).
- Andererseits soll eine Deckungserweiterung hinsichtlich "Böschungssteine, Löffelsteine, Biotope" als erweiterte Deckung unter dem Objekt "Garten" erfolgen.


Als weitere Sanierungsmassnahmen sind vorgesehen:
- Änderung des Selbstbehalts von bisher 10 % des Schadens in einen Fixbetrag von Fr. 600.--
- Erhöhung der Grundprämie von bisher Fr. 10.-- auf Fr. 18.--
- Erhöhung der Flächenprämie von bisher Fr. 0.60 auf Fr. 0.90


Die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung hat festgestellt, dass mit diesem Massnahmenpaket das künftig zu erwartende technische Ergebnis ausgeglichen gestaltet werden kann. Für die Deckung der Verwaltungskosten und den Wiederaufbau der notwendigen Reserven genügen die Massnahmen allerdings noch nicht. Der Reservenbedarf beträgt 40 Millionen Franken (= mathematisch errechneter Zielwert). Es wird vorgeschlagen, 20 Millionen Franken von den 133,8 Millionen Franken Stille Reserven per 31. Dezember 2000 aufzulösen und als offene Reserve der Grundstückversicherung zuzuweisen. Diese nur einmalig mögliche Transaktion ist damit erklärbar, dass diese Stillen Reserven in der Vergangenheit letztlich auch über die verschiedenen Branchen (u.a. Grundstückversicherung) anteilsmässig gebildet wurden.


Die Auflösung der Stillen Reserven wird einer Eventualverpflichtung aus der Gebäudeversicherung vorgezogen, weil damit die neue Grundstückversicherung über die Reservenverzinsung über einige Jahre stabilisiert werden kann.


Auskünfte: Dr. Michael Bammatter, Direktionssekretär der Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 52 02




Abwasserrechnung 2000


Der Regierungsrat hat die Abwasserrechnung der kantonalen Abwasseranlagen für das Jahr 2000, die mit Netto-Jahreskosten von insgesamt Fr. 36'456'653.80 abschliesst (Vorjahr Fr. 36'931'386.54), genehmigt. Dies entspricht einer Reduktion um 1.28%.


Der für die Festlegung der Abwassergebühr massgebende Trinkwasserverbrauch hat sich gegenüber dem Vorjahr um 521'853 m3 auf 18'847'019 m3 reduziert. Die Abwassergebühr per 2000 reduziert sich deshalb nicht um die oben aufgeführten 1.28%, entsprechend einem gleichbleibenden Trinkwasserverbrauch, sondern erhöht sich um 1.46%. Für das Jahr 2000


wird die Abwassergebühr deshalb auf Fr. 1.741 pro m3 Trinkwasser festgesetzt (Vorjahr: Fr. 1.716 pro m3). Die Rechnungstellung an die Gemeinden erfolgt durch das Amt für Industrielle Betriebe.


Auskünfte: Alwin Gross, Amt für Industrielle Betriebe, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 55 31




Offiziersbeförderungen


Gestützt auf die vorliegenden Fähigkeitszeugnisse hat der Regierungsrat Hptm Sochor, Riehen, (Kdt Stv Stab S Bat 5) zum Major und Oblt Dominik Cassani, Oberwil, (Kdt Füs Stabskp 53) zum Hauptmann der Infanterie befördert.




Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Der Regierungsrat hat genehmigt:


- den vom Gemeinderat Muttenz beschlossen Bau- und Strassenlinienplan Rosenweg;


- sowie die vom Einwohnerrat Pratteln beschlossenen Quartierplanvorschriften "Geisseler Lagerhaus AG", bestehend aus Quartierplan und Reglement.




Verschiedenes


Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über Heilberufe (Inkrafttreten 1. August 2001) beschlossen.


Landeskanzlei


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