Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 29. Mai 2001
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email
Neues Datennetz für den Kanton
Wahl in den Fachhochschulrat der FHBB
Schriftliche Anfrage zum neuen Standort der Fortura AG in Sissach
Ja zu Konsumentenschutzvorschriften beim elektronischen Geschäftsverkehr
Gemeinsame Fluglärmkommission beider Basel
Höflichkeitsbesuch des Botschafters des Königreichs der Niederlande in der Schweiz
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Neues Datennetz für den Kanton
Im Kanton Basel-Landschaft soll ein neues Datennetzwerk für die kantonale Verwaltung entstehen. Auf diese Weise wird ein Impuls für ein modernes, kantonsweites Netz gegeben, welches auch der Wirtschaft - nicht zuletzt den kleinen und mittleren Unternehmen im Kanton - einen grossen Nutzen bringen kann. Der Regierungsrat hat dem Landrat eine entsprechende Vorlage unterbreitet.
Eine eingehende Analyse des heutigen Netzwerkes hat ergeben, dass aus Kapazitätsgründen das heutige Netzwerk durch ein neues abzulösen ist. Bedingt durch die Zunahme vernetzter Anwendungen und den Bedarf nach höheren Bandbreiten erhält das Netzwerk mehr und mehr eine strategische Bedeutung für die heutige Aufgabenerfüllung der kantonalen Verwaltung. Ein schnelles Netzwerk öffnet aber auch Türen für neue Möglichkeiten wie Konzentration der Server an wenigen Standorten, Telefonintegration in das Datennetz, Multimedia- und E-Government-Anwendungen. Die dadurch ausgelösten einmaligen Kosten belaufen sich auf 4'691'000 Franken, und es ist mit jährlichen Betriebskosten von 1'837'000 Franken zu rechnen.
Der Kanton Basel-Landschaft betreibt heute zwischen den verschiedenen Standorten der kantonalen Verwaltung wie auch mit rund 50 Gemeinden auf Kantonsgebiet ein Datennetzwerk. Auslöser für den Anschluss der Gemeinden an das heutige Kantonsnetz waren die Steueranwendungen im Jahre 1995. Mittlerweile werden in vielen Gemeinden weitere Dienste über das Netz angewendet. Vor allem aber auch die dezentralen kantonalen Stellen wie Polizeiposten, Bezirksschreibereien, Justiz, Gymnasien (nur Verwaltungsteil) etc. nutzen die Verbindungen des Kantonsnetzes. Der Bund selber unterhält ein Netzwerk zu allen Kantonen der Schweiz und separat zum EJPD. Darüber können weitere Anwendungen, die der Bund zur Verfügung stellt (z.B. RIPOL), genutzt werden.
Bis anhin wurden für unterschiedliche Distanzen verschiedene Technologien verwendet. Durch den Einsatz von Glasfasern kann eine neue, schnelle und kostengünstige Technologie die im Kanton bisher eingesetzten und nun veralteten Technologien ablösen. Dabei werden das WAN [Wide Area Network = Netz über den ganzen Kanton] und MAN [Metropolitan Area Network = Netz im Bereich Liestal] gemeinsam ausgeschrieben, um die Einrichtung und den anschliessenden Betrieb des Netzes zu vereinfachen.
Die vom Kanton aufzuwendenden Gelder sollen einen Impuls für Anbieter geben, ein kantonsweites Glasfasernetz aufzubauen, welches dann von der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaft - insbesondere auch von den im Kanton Basel-Landschaft wichtigen kleinen und mittleren Unternehmen - genutzt werden kann: Mit dem Kanton liegt ein erster Grosskunde vor, was eine Sicherheit für Investitionen in ein kantonsweites Netz bietet.
Auskünfte: Dr. Michael Bammatter, Direktionssekretär der Finanz- und Kirchendirektion, Tel. 061 925 52 02 und Hans Ruosch, Leiter Informatikplanung und -koordination, Tel. 061 925 62 97
Wahl in den Fachhochschulrat der FHBB
Der Regierungsrat wählte Nationalrat Hans Rudolf Gysin, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, in den Fachhochschulrat der Fachhochschule beider Basel (FHBB).
Auskünfte: Dr. Martin Leuenberger, Direktionssekretär, Erziehungs- und Kulturdirektion, Tel. 061 925 50 55
Schriftliche Anfrage zum neuen Standort der Fortura AG in Sissach
In seiner Antwort auf die schriftliche Anfrage 2001/099 von Ruedi Zimmermann betreffend neuer Standort der Fortura AG in Sissach hält der Regierungsrat fest, dass die Fortura AG gegenüber den kantonalen Behörden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens keine Absichten geäussert hatte, den Handel und die Lagerung von Feuerwerk ausbauen zu wollen.
Die Baubewilligung wurde der Fortura AG im November 2000 erteilt. Darin sind alle sechs vom Sicherheitsinspektorat geforderten Auflagen enthalten. Ziel dieser Auflagen ist es, eine Früherkennung für Brandgase und Hitzeentwicklung zu erreichen und einen allfälligen Brand im Keime zu ersticken. Die Ausführung aller Auflagen ist dem Sicherheitsinspektorat schriftlich zu melden, welches diese Auflagen kontrollieren wird.
Während des Baubewilligungsverfahrens wurde die Frage, ob die Fortura AG eine Produktion von Feuerwerkskörpern einzurichten gedenke, von der Geschäftsleitung mit Nein beantwortet.
Auskünfte: Rolf Klaus, Leiter Sicherheitsinspektorat, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 62 61
Ja zu Konsumentenschutzvorschriften beim elektronischen Geschäftsverkehr
Der Regierungsrat befürwortet die Vorschläge des Bundes für einen massvollen Ausbau des Konsumentenschutzes im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs.
Der Fernvertrieb von Gütern und Dienstleistungen via Internet gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mit dem Entwurf eines Bundesgesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr will der Bundesrat nun den Konsumentenschutz auch in diesem noch recht jungen Wirtschaftszweig gesetzgeberisch sicherstellen. Auf dem Weg einer Teilrevision des Obligationenrechts soll das heute bereits für Haustürgeschäfte geltende Widerrufsrecht auf Fälle des sogenannten Fernabsatzes ausgedehnt werden. Wer über ein Datennetz wie das Internet einkauft, soll innert sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten können. Im Zentrum weiterer Änderungen zum Schutz der Käuferschaft steht das Gewährleistungsrecht: Während Käuferinnen und Käufer heute wegen Mängeln der Sache den Vertrag nur entweder rückgängig machen oder den Ersatz des Minderwerts fordern können, sollen sie künftig auch die Möglichkeit erhalten, die Nachbesserung der mangelhaften Sache zu fordern. Die Verjährungsfrist für Klagen auf Gewährleistung soll auf zwei Jahre verlängert und bei Verträgen mit Konsumenten für zwingend erklärt werden. Dem loyalen Geschäftsverkehr bzw. dem Kundenschutz dienen schliesslich Ergänzungen des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb, die für die erforderliche Transparenz sorgen, wenn Güter und Dienstleistungen auf elektronischem Weg angeboten werden.
Der Regierungsrat befürwortet klare Regeln für die Abwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Solche sind für eine gedeihliche Entwicklung dieses zunehmend an Bedeutung gewinnenden Wirtschaftszweigs unabdingbar. Mit den Revisionsvorschlägen des Bundes kann namentlich sichergestellt werden, dass die Konsumentinnen und Konsumenten vor übereilten Vertragsabschlüssen sowie vor unlauterem Geschäftsgebaren ausreichend geschützt werden. Daher unterstützt der Regierungsrat das Revisionsvorhaben.
Auskünfte: Peter Guggisberg, akad. Adjunkt, Direktionssekretariat Justiz-, Polizei- und Militärdirektion, Tel. 061 925 57 37
Gemeinsame Fluglärmkommission beider Basel
Die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben an ihren heutigen Sitzungen eine gemeinsame Fluglärmkommission zur Behandlung der Fluglärmfragen im Zusammenhang mit dem Flughafen Basel-Mülhausen beschlossen und eine entsprechende Vereinbarung verabschiedet. Die Kommission wird beide Regierungen in allen Belangen des Fluglärms beraten und jährlich über den Stand der Fortschritte zur Verminderung der Fluglärmbelastung berichten.
Während bisher lediglich eine baselstädtische Fluglärmkommission bestanden hat (in welcher zwar unter anderen zwei Vertretungen der Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft sowie eine des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Einsitz gehabt haben), wird die neue gemeinsame Fluglärmkommission nun durch Basel-Stadt und Basel-Landschaft paritätisch gebildet und ist beiden Regierungen unterstellt. Neu wird ein Vizepräsidium bezeichnet, welches - wie das Präsidium - von den beiden Regierungen gewählt wird. Ebenfalls neu ist in der Kommission - neben der baselstädtischen - auch die basellandschaftliche Lärmschutzfachstelle vertreten.
In der Vereinbarung ist nun auch die Stellung der gemeinsamen Ombudsstelle, welche sich für die zufriedenstellende Beantwortung der beim Flughafen eingereichten Lärmreklamationen einsetzt und bereits heute für beide Kantone tätig ist, auf Verordnungsstufe geregelt worden. Sie wird in Zukunft ebenfalls paritätisch besetzt: Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die zuständigen Direktionen bzw. Departemente beider Kantone und Vertretungen der beiden kantonalen Lärmschutzfachstellen nehmen darin Einsitz.
Die Wahlen in die Kommission werden von den beiden Regierungen in den kommenden Wochen vorgenommen.
Auskünfte: Dr. Michael Bammatter, Direktionssekretär Finanz- und Kirchendirektion Basel-Landschaft, Tel. 061 925 52 02 und Dr. Claus Wepler, Ressort «Verkehr», Wirtschafts- und Sozialdepartement Basel-Stadt, Tel. 061 267 85 17
Der Regierungsrat hat die von der Einwohnergemeindeversammlung Biel-Benken beschlossene Quartierplanvorschriften "Ob dem Schlossgarten" und die Mutation des Zonenplanes Siedlung im Bereich "Ob dem Schlossgarten" genehmigt.
Höflichkeitsbesuch des Botschafters des Königreichs der Niederlande in der Schweiz
Im Anschluss an seine ordentliche Sitzung vom 29. Mai 2001 hat der Regierungsrat den Botschafter der Niederlande in der Schweiz, S. Exz. Roelof Reinhold SMIT, zu einem Höflichkeitsbesuch empfangen. Botschafter Roelof Reinhold SMIT wurde von seiner Gattin und von Honorarkonsul Severin J. SCHLEGEL mit Gattin begleitet.
Landeskanzlei