Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 22. Mai 2001
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email
Wann kommt der Container-Terminal im Birsfelder Hafen?
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Inventar der geschützten Kulturdenkmäler
Höflichkeitsbesuch des Botschafters des Königreichs der Niederlande in der Schweiz
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Wann kommt der Container-Terminal im Birsfelder Hafen?
Unter diesem Titel reichte Landrat Max Ribi am 8. Februar 2001 im Namen der FDP-Fraktion eine Interpellation ein, in der er verschiedene Fragen zur Zukunft der basellandschaftlichen Rheinhäfen, insbesondere des Birsfelder Hafens stellte. In seiner schriftlichen Antwort gibt der Regierungsrat bekannt, dass der vom Landrat am 25. Juni 1998 genehmigte kantonale Nutzungsplan für die beiden Baselbieter Rheinhäfen nun demnächst in Kraft treten dürfte. Wegen einer hängigen Einsprache der PRO NATURA war die Inkraftsetzung des Nutzungsplans bisher blockiert. Nach langen Verhandlungen ist nun ein Kompromiss zu Stande gekommen, der den Anliegen des Naturschutzes u.a. in Form des Ausscheidens einer speziellen ökologischen Schutzzone weitgehend entgegenkommt. Unter der Bedingung, dass die vereinbarten Massnahmen in einem Erlass verbindlich geregelt werden, haben die Naturschutzverbände ihre Einsprache schriftlich zurückgezogen.
Der noch nicht rechtskräftige Nutzungsplan war unter anderem auch mit dafür verantwortlich, dass das Projekt eines Container-Terminals im Birsfelder Hafen bis heute noch nicht weiter vorangetrieben wurde. Die Verzögerungen sind aber auch auf die personellen Wechsel in der Leitung der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion und der Rheinhäfen sowie auf zusätzliche technische und logistische Abklärungen zurückzuführen, die wegen der geringen Durchfahrtshöhe bei der Mittleren Brücke erforderlich sind. Mit eine Rolle spielten wohl auch die Pläne zum Bau eines Container-Terminals im Kleinhüninger Hafen, die bei potenziellen Betreibern und Investoren im Hafen Birsfelden zu einer abwartenden Haltung führten. Das Bundesamt für Verkehr wiederum konnte sich, ohne dass eine Betreiber-Gesellschaft bezeichnet war, nicht zu einer Subventionszusicherung durchringen.
Der Regierungsrat betrachtet den Bau bzw. die Förderung eines Container-Terminals im Birsfelder Hafen nach wie vor als strategisches Ziel seiner Rheinhafenpolitik. Nach der Inkraftsetzung des Nutzungsplanes wird er das Projekt deshalb reaktivieren und die erforderlichen Massnahmen und Entscheide treffen, um das Projekt möglichst rasch einer Realisierung zuzuführen.
Auskünfte: Jean-Pierre Cappelletti, Leiter der basellandschaftlichen Rheinhäfen, Tel. 061 378 99 95
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Beschwerde des Ehepaars Heinz und Annemarie Aebi-Guthauser und ihrer Töchter teilweise gutgeheissen. Die Beschwerde richtete sich gegen die Bürgergemeindeversammlung von Nenzlingen. Diese hatte das Einbürgerungsgesuch der Familie Aebi abgelehnt.
Der Regierungsrat kommt in seinem Entscheid zum Schluss, den Entscheid der Bürgergemeindeversammlung Nenzlingen aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben. Der Grund liegt im fehlenden Antrag des Bürgerrates, womit er wesentliche Verfahrensvorschriften verletzt hat.
Befugt zur Erteilung des Gemeindebürgerrechtes ist die Bürgergemeinde. Deshalb weist der Regierungsrat die Angelegenheit an den Bürgerrat Nenzlingen zurück. Dieser muss der Bürgergemeindeversammlung das Gesuch der Beschwerdeführenden mit einem Antrag auf Annahme oder Ablehnung sowie auf Festsetzung der Gebühr zur Entscheidung unterbreiten. Die Bürgergemeindeversammlung wird bei ihrer Beratung und Beschlussfassung die grundsätzlichen Erwägungen betreffend Begründungspflicht aber auch das Rechtsgleichheitsgebot und das Willkürverbot zu beachten haben.
Der Regierungsrat weist aber das Begehren, er selbst solle die Einbürgerung direkt vornehmen, zurück.
Ein aufsichtsrechtliches Einschreiten erübrigt sich aufgrund dieses Ausgangs, der Regierungsrat leistet deshalb der aufsichtsrechtlichen Anzeige der Beschwerdeführenden keine Folge.
Auskünfte: Beatrix Pongracz, Rechtsdienst des Regierungsrates, Tel. 061 925 58 06
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- den Beschluss des Einwohnerrates Allschwil betreffend die Quartierplanvorschriften "Rosenbergrain 1";
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Dittingen beschlossenen Teilzonenvorschriften "Schachental" (bestehend aus dem Teilzonenplan und dem Teilzonenreglement) und den Teilstrassennetzplan "Schachental";
- sowie den Beschluss des Einwohnerrates Reinach (inklusive Ergänzungsbeschluss) betreffend die Zonenvorschriften Landschaft, bestehend aus dem Zonenplan Landschaft "Sektor Fiechten-Erlenhof", dem Zonenreglement Landschaft "Sektor Fiechten-Erlenhof" sowie die Zuweisung des Lärm-Empfindlichkeitsstufenplanes.
Der Regierungsrat erwahrte die Wahl von Rolf Gerber als Mitglied des Gemeinderates von Langenbruck und die Wahl von Christoph Schneider als Mitglied des Bürgerrates von Nenzlingen.
Inventar der geschützten Kulturdenkmäler
Der Regierungsrat hat das Wohnhaus, Kanonengasse 3 in Liestal, in das Inventar der geschützten Kulturdenkmäler des Kantons Basel-Landschaft aufgenommen. (s. Beilage)
Der Regierungsrat wählte Annemarie Marbet, Känerkinden, in die Aufsichtskommission des Gymnasiums Liestal
Höflichkeitsbesuch des Botschafters des Königreichs der Niederlande in der Schweiz Im Anschluss an seine ordentliche Sitzung vom 29. Mai 2001 wird der Regierungsrat den Botschafters der Niederlande in der Schweiz, S. Exz. Roelof Reinhold SMIT, zu einem Höflichkeitsbesuch empfangen. Botschafter Roelof Reinhold SMIT wird von seiner Gattin und vom Honorarkonsul Severin J. SCHLEGEL mit Gattin begleite. Mitteilung an die Medien: am Dienstag, 29. Mai 2001, 11.45 Uhr, besteht vor dem Regierungsgebäude in Liestal Gelegenheit für Fotoaufnahmen. |
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