Gemeinsame Sitzung der Regierungen aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 13. Februar 2001
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Fluglärmkommission beider Basel
An ihrer gemeinsamen Sitzung im Schloss Ebenrain in Sissach haben die Regierungen der beiden Basler Kantone den Auftrag erteilt, eine Vereinbarung über eine gemeinsame Fluglärmkommission und eine gemeinsame Ombudsstelle für Fluglärmklagen auszuarbeiten.
Die Belastung durch Fluglärm im Raum Basel macht nicht an den Kantonsgrenzen halt. Zur Behandlung der Fluglärmfragen im Zusammenhang mit dem Flughafen Basel-Mülhausen soll eine gemeinsame Fluglärmkommission der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft eingerichtet werden, welche die Regierungen der beiden Basel in allen Belangen des Fluglärms berät und jährlich über den Stand der Fortschritte zur Verminderung der Fluglärmbelastung berichtet. Zudem soll die Stellung der gemeinsamen Ombudsstelle, welche sich für die zufriedenstellende Beantwortung der beim Flughafen eingereichten Lärmreklamationen einsetzt und bereits heute für beide Kantone tätig ist, rechtlich klar geregelt werden.
Heute haben in der baselstädtischen Fluglärmkommission - neben der Basler und Elsässer Delegation - zwei Vertreter der Bevölkerung des Kantons Basel-Landschaft sowie ein Vertreter des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Einsitz. Die Fluglärmkommission soll neu durch Basel-Stadt und Basel-Landschaft paritätisch gebildet und beiden Regierungen unterstellt werden. Neu wird ein Vizepräsidium bezeichnet, welches - wie das Präsidium - von den beiden Regierungen gewählt wird. Zudem soll die basellandschaftliche Lärmschutzfachstelle - wie die baselstädtische - in der Kommission vertreten sein. Paritätisch besetzt wird in Zukunft auch die Ombudsstelle: Vertreterinnen und Vertreter der Bevölkerung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die zuständigen Direktionen bzw. Departemente beider Kantone und die beiden kantonalen Lärmschutzfachstellen sollen Einsitz nehmen.
Die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben den Auftrag zur Ausarbeitung einer Vereinbarung über eine gemeinsame Fluglärmkommission und eine gemeinsame Ombudsstelle für Fluglärmklagen erteilt
Auskünfte: Michael Bammatter, Direktionssekretär Finanz- und Kirchendirektion Basel-Landschaft, Tel. 061 925 52 02 und Dr. Claus Wepler, Ressort «Verkehr», Wirtschafts- und Sozialdepartement Basel-Stadt, Tel. 061 267 85 17
Reorganisation der Berufsbildung im Gesundheitswesen in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt
Die Regierungen von Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben beschlossen, in enger Koordination eine Reorganisation der Berufsbildung im Gesundheitswesen einzuleiten, um die Ausbildung in den beiden Kantonen den schweizerischen und internationalen Entwicklungen anzupassen. Ziel ist es, die über 1'000 attraktiven Ausbildungsplätze in der Region zu erhalten, damit auch in Zukunft die nötige Anzahl von qualifizierten Fachfrauen und Fachmännern für den regionalen Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen ausgebildet werden kann.
Anlass für die Reorganisation der Ausbildungen im Gesundheitswesen sind tiefgreifende Veränderungen im Umfeld: Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz wird künftig die Regelungskompetenz für alle Berufsausbildungen von den Kantonen an den Bund übergehen. Dazu sind zahlreiche Anpassungsmassnahmen erforderlich. Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz hat im Hinblick darauf beschlossen, die Ausbildung der Diplomberufe im Gesundheitswesen auf das Niveau einer Höheren Fachschule anzuheben. Gesamtschweizerisch und im Ausland sind die Weichen in diese Richtung gestellt. In den Kantonen Basel-Stadt und Baselland werden die Diplomberufe zur Zeit auf dem Niveau von Berufsschulen unterrichtet. Parallel zum Aufbau einer Höheren Fachschule für Gesundheit gilt es auch, eine neue Ausbildung "Fachangestellte Gesundheit und Soziales" auf Stufe der Berufslehre aufzubauen. Der Zugang zu dieser Ausbildung wird direkt von der 9. Schulklasse erfolgen. Mit Blick auf die nationale und europäische Entwicklung sowie das neue Berufsbildungsgesetz ist eine klare Trennung in eine Berufslehre und in eine Diplomausbildung notwendig.
Gestützt auf einen gemeinsam erarbeiteten Planungsbericht werden die beiden Sanitätsdepartemente die Reorganisation in enger Koordination umsetzen. Zusammen mit den Verantwortlichen aus dem Erziehungsdepartement und dem Wirtschafts- und Sozialdepartement Basel-Stadt sowie der Erziehungs- und Kulturdirektion Basel-Landschaft sollen in einem Vorprojekt die durch Regierung und Parlament zu verabschiedenden Grundsatzentscheidungen vorbereitet werden. Dazu müssen als erstes die interessierten Kreise in den Spitälern und in den Alters- und Pflegeheimen sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsverbände konsultiert werden.
Auskünfte: Regierungsrat Erich Straumann, Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft, Tel. 061 925 56 03 (Sekretariat) und Regierungsrat Carlo Conti, Vorsteher des Sanitätsdepartementes Basel-Stadt, Tel. 061 267 95 23 (Sekretariat)