Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 13. Februar 2001


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email



 

Ersatzwahl einer Präsidentin bzw. eines Präsidenten der Bezirkgerichte Sissach und Gelterkinden sowie Ersatzwahl eines Friedensrichters bzw. einer Friedensrichterin des Kreises 12 (Bubendorf / Lupsingen / Ziefen / Ramlinsburg)

Hohe Sicherheit bei der Medikamentenabgabe in den Baselbieter Spitälern


Die Baselbieter Regierung unterstützt die Durchführung des Eidgenössischen Turnfestes 2002


Start des Pilotprojektes Lernen mit Internet und Multimedia an den Realschulen Liestal und Pratteln und an der Sekundarschule Reinach


Kantonsbeitrag für die Sportanlage "In den Sandgruben" Pratteln


Arbeitsgruppe Spitalplanung Basel-Landschaft


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Verschiedenes


Wahl




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Ersatzwahl einer Präsidentin bzw. eines Präsidenten der Bezirkgerichte Sissach und Gelterkinden sowie Ersatzwahl eines Friedensrichters bzw. einer Friedensrichterin des Kreises 12 (Bubendorf / Lupsingen / Ziefen / Ramlinsburg)

Der Regierungsrat hat die Ersatzwahl einer Präsidentin bzw. eines Präsidenten des Bezirkgerichtes Sissach mit einem Pensum vom 65% für den Rest der laufenden Amtsperiode vom 1. Dezember 2001 bis 31. März 2002, die Ersatzwahl einer Präsidentin bzw. eines Präsidenten des Bezirkgerichtes Gelterkinden mit einem Pensum vom 35% für den Rest der laufenden Amtsperiode vom 1. Dezember 2001 bis 31. März 2002 und die Ersatzwahl eines Friedensrichters bzw. einer Friedensrichterin des Kreises 12 (Bubendorf / Lupsingen / Ziefen / Ramlinsburg) für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2002 auf den 10. Juni 2001 angesetzt.


Auskünfte: Landschreiber Walter Mundschin, Tel. 061 925 50 01




Hohe Sicherheit bei der Medikamentenabgabe in den Baselbieter Spitälern


In seiner schriftlichen Antwort auf eine landrätliche Interpellation hält der Regierungsrat fest, dass an den Spitälern unseres Kantons den öffentliche wie den privaten nur qualitativ einwandfreie, geprüfte und damit sichere Arzneimittel angewendet werden und Fehler bei der Anwendung nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden können. Die Verantwortung liegt im Einzelfall immer bei den zuständigen Fachpersonen. Leider lassen sich Fehler - wie sie im Zusammenhang mit einer tragischen Verwechslung bei der Verabreichung eines Medikaments am Berner Inselspital vorgekommen sind - trotz strengster Sicherheitsmassnahmen nicht vollständig verhindern weder im täglichen Leben, noch im Spital. Der Regierungsrat ist jedoch überzeugt, dass in unseren Spitälern im Interesse der Patientinnen und Patienten das Möglichste getan wird, damit sich solch tragische Ereignisse wie am Berner Inselspital nicht ereignen können.


Auskünfte: Dr. pharm Hans-Martin Grünig, Kantonsapotheker BL, Tel. 061 436 23 60




Die Baselbieter Regierung unterstützt die Durchführung des Eidgenössischen Turnfestes 2002


Vom 14. bis 23. Juni 2002 wird die grösste je im Kanton Basel-Landschaft durchgeführte Sportveranstaltung stattfinden: das Eidgenössische Turnfest (ETF 02 BL). Daran teilnehmen werden rund 70'000 aktive Sportlerinnen und Sportler. Die Baselbieter Regierung unterstützt die Durchführung des ETF 02 BL mit Dienstleistungen und Leistungen der kantonalen Verwaltung sowie Beiträgen aus dem Lotteriefonds.


Das ETF 02 BL stellt für den Kanton Basel-Landschaft eine grosse Herausforderung dar. Es bietet ihm aber auch die einmalige Chance, in der ganzen Schweiz während zehn Tagen für sich zu werben. Nebst der Förderung des Breitensports und der Volksgesundheit wird das ETF 02 BL auch mannigfaltige touristische und wirtschaftliche Impulse für den Kanton Basel-Landschaft ergeben und zur Zielsetzung der Regierung, die Standortgunst zu fördern, beitragen. Unser Kanton verfügt für einen derartigen Grossanlass über eine geeignete Infrastruktur (Sportanlagen, Verkehrsmittel und Unterkunftsmöglichkeiten).


Das ETF 02 BL ist das erste neuzeitliche Eidgenössische Turnfest, das nicht eine Gross-Stadt zum Zentrum hat. Erstmals steht ein Kanton als Organisationseinheit hinter einem Turnfest und werden die Wettkämpfe dezentral in einer Region stattfinden. Das Wettkampfzentrum befindet sich im Bereich Bad Bubendorf. Weitere Wettkampforte sind in Muttenz, Pratteln, Liestal, Lausen und in Sissach. Die gesamte Wettkampffläche umfasst 25 Hektaren.


Von Beginn an wurde die Regierung durch den Baselbieter Turnverband konsultiert und miteinbezogen. Regierungsrat Peter Schmid erklärte sich bereit, das OK-Präsidium zu übernehmen. Der Regierungsrat unterstützte diesen Schritt. Die Vorbereitungsarbeiten, die vor mittlerweile sechs Jahren begonnen hatten, sind bereits recht weit vorangeschritten und laufen dank dem grossen Engagement des Organisationskomitees und zahlreicher weiterer ehrenamtlich tätiger Funktionäre programmgemäss.


Für die erwarteten rund 70'000 aktiven Sportlerinnen und Sportler im Alter von 9 bis 75 Jahren aus 3'500 Vereinen stellt die Teilnahme an einem ETF einen Höhepunkt ihrer Sportkarriere dar. Erwarten werden im Verlaufe des Turnfestes bis zu 200'000 Besucherinnen und Besucher aus der ganzen Schweiz sowie allen Kultur- und Sprachregionen. 500 Vertreterinnen und Vertreter der Medien werden über den Anlass berichten. Das OK wird rund 700 Ehrengäste willkommen heissen. Für den reibungslosen Ablauf braucht es 300 Kadermitglieder, 6'000 Helferinnen und Helfer, 3'000 Kampfrichterinnen und Kampfrichter. Eine wertvolle Unterstützung erhält das OK zudem von der Schweizer Armee, durch das G Bat 8 sowie Kata Hi Bat 2 und Kata Hi Bat 4.




Dienstleistungen und Leistungen der kantonalen Verwaltung


Die Durchführung eines Grossanlasses dieser Dimension ist nur dank der ehrenamtlichen Tätigkeit von mehreren Hundert Personen im Leitungsbereich möglich. Die Funktionäre sowie die Helferinnen und Helfer werden sich grossmehrheitlich aus den Vereinen und Riegen des Baselbieter Turnverbandes (25'000 Mitglieder) rekrutieren. Leistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons Basel-Landschaft sowie von Schulklassen (Einsätze in Form von Projektwochen) sind ebenfalls ein wichtiger Beitrag zum Gelingen des ETF 02 BL.


Der Kanton Basel-Landschaft will mit Leistungen bzw. Dienstleistungen der kantonalen Verwaltung dazu beitragen, dass der Grossanlass reibungslos über die Bühne gebracht werden kann. Aus diesem Grund erachtet es der Regierungsrat für angebracht, Leistungen der kantonalen Verwaltung zu erbringen, ohne aber diese Aufwendungen dem OK ETF 02 BL zu verrechnen. Allfällige Leistungen bzw. Dienstleistungen des Kantons sind verfassungsmässig und rechtlich abgestützt.


Wie in einem Bericht der Erziehungs- und Kulturdirektion festgehalten ist, veranschlagt die kantonale Verwaltung durch die Freistellung von OK-Mitgliedern (total 2'670 Stunden) und Arbeits-Dienstleistungen der Direktionen (total 9'600 Stunden) Gesamt-Dienstleistungen in der Höhe von 555'000 Franken. Diese Aufwendungen werden dem OK ETF 02 BL nicht in Rechnung gestellt werden. Auch auf verwaltungsinterne gegenseitige Verrechnung soll verzichtet werden.


Für besondere Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung des ETF 02 BL fallen zudem Fr. 137'000.- an Gebühren und Kosten an, die erlassen werden. Bei den anfallenden Gebühren im Bau-, Grundbuch-, Wirtschaftspatent-, Tombola- und Lebensmittelbereich ist die Erlassmöglichkeit durch den Regierungsrat gegeben. Gemäss § 24 Absatz 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) können (kantonale) Gebühren erlassen werden, wenn mit gebührenpflichtigen Leistungen gemeinnützige Zwecke verfolgt werden.


Dasselbe trifft für besondere Polizeileistungen zu. Dagegen enthält die Gesundheits-, insbesondere die Spitalgesetzgebung, keine Bestimmung analog der Polizeigesetzgebung, wonach besondere Spitalleistungen bei Grossanlässen vom betreffenden Veranstalter zu vergüten wären.Es gehört somit zum "service public" dieser Institutionen, bei Veranstaltungen in der Grössenordnung eines ETF die entsprechende spitalärztliche Versorgung kapazitätsmässig sicherzustellen. Gemäss § 5 des Spitalgesetzes erfolgt hierfür die Kostendeckung in erster Linie durch die Patientenversicherungen und durch den Kanton.




Einmaliger a fonds perdu-Beitrag aus dem Lotteriefonds


Wenn die Durchführung des Eidgenössisches Turnfestes dank perfekter Organisation gut gelingt, ist dies für den Kanton eine grosse Werbung und auch ausserordentlich bedeutend für die Förderung der Standortgunst und wohl wertvoller als jede andere Marketing-Aktion.


Der Regierungsrat steht geschlossen hinter dem Eidgenössischen Turnfest und bekräftigt dies mit der Bewilligung eines einmaligen Beitrages a fonds perdu aus dem Lotteriefonds (Reserve) von 500'000 Franken. Dieser Beitrag ist zweckgebunden an die Eröffnungsfeier (150'000 Franken), Abschlussfeier (100'000 Franken), verschiedene Empfänge (150'000 Franken) und einen Betrag (100'000 Franken) an eine Sonderausstellung des Kantonsmuseums Baselland in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Sportmuseum über die Eidgenössischen Turnfeste im Kantonsmuseum.




Defizitgarantie aus den Reservemitteln des Lotteriefonds


Das provisorische Budget des Organisationskomitees weist Ausgaben und Einnahmen in der Grössenordnung von 20 Millionen Franken auf. Das OK hat sich ein ausgeglichenes Budget zum Ziel gesetzt. Die Finanzierung des Aufwandes erfolgt weitgehend mit dem Verkauf von Festkarten (ca. 70%), mit Sponsorenverträgen/Werbung (ca.20%) und durch Festwirtschaft, Eintritte, Lotterie und Merchandising (ca.10%). Zur Absicherung gegen ausserordentliche Umstände, die zu einem erheblichen Rückgang der Teilnehmenden und des Publikums und damit der vorgesehenen Einnahmen führen würden, bewilligte die Regierung aus den Reservemitteln des Lotteriefonds eine Defizitgarantie von maximal 300'000 Franken.




Die Leistungen bzw. Dienstleistungen des Kantons im Überblick


- Die kantonale Verwaltung wird für das Eidgenössische Turnfest Dienstleistungen in der Höhe von 555'000 Franken erbringen. Diese Aufwendungen werden dem ETF 02 BL nicht in Rechnung gestellt. Es wird auf eine verwaltungsinterne gegenseitige Verrechnung verzichtet.


- Der Regierungsrat erlässt die Gebühren und Kosten für besondere Leistungen von rund 137'000 Franken im Zusammenhang mit der Durchführung des ETF 02 BL.


- Der Regierungsrat bewilligt aus den Mitteln des Lotteriefonds (Reserve) einen einmaligen Beitrag a fonds perdu von 500'000 Franken und eine Defizitgarantie von maximal 300'000 Franken.


Auskünfte: Peter Schmid, Präsident des OK ETF 02 BL und Vorsteher der Erziehungs- und Kulturdirektion, Tel., 061 925 50 60




Start des Pilotprojektes Lernen mit Internet und Multimedia an den Realschulen Liestal und Pratteln und an der Sekundarschule Reinach


Der Regierungsrat hat die Durchführung des Pilotprojektes "Lernen mit Internet und Multimedia" an den Realschulen Liestal und Pratteln und der Sekundarschule Reinach genehmigt. Das Pilotprojekt verfolgt das Ziel, die Möglichkeiten der sinnvollen Nutzung der Informationstechnik in allen Fächern im Rahmen eines innerschulisch gesetzten Arbeitsschwerpunktes modellhaft zu erschliessen, so dass andere Schulen von diesen Erfahrungen profitieren können. Für die lokalen Projektleitungen, die erweiterte Ausstattung und Verkabelung der Schulen sowie für die Fortbildung, Begleitung und Auswertung werden aus dem Verpflichtungskredit Fr. 1'073'000.-- zur Verfügung gestellt.


Am 20. Mai 1999 hat der Landrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 6 Millionen Franken für die Einführung von Internet an den Schulen in den Jahren 1999 bis 2002 bewilligt (1999-038). Mit diesem Verpflichtungskredit werden die Zusatzkosten für die Einführung von Internet an den Schulen der Sekundarstufe I und II gedeckt. Für die Schulen der Sekundarstufe I wurden mit dem Verpflichtungskredit die minimalen Voraussetzungen geschaffen, um alle Schülerinnen und Schüler in den Gebrauch des Internets gemäss neuem Lehrplan ab Schuljahr 2000/2001 einzuführen. Für eine intensivere fächerübergreifende und dezentrale Nutzung des Internets auch in Klassenzimmern auf der Sekundarstufe I reichen diese Mittel nicht aus. Mit dem Pilotprojekt, für das sich die Schulen mit einem Grobkonzept haben bewerben können, soll diese erweiterte didaktische Internetnutzung auf der Sekundarstufe I vorbereitet werden. An den drei ausgewählten Pilotschulen werden von 2001 bis Ende 2003 Erfahrungen mit dem erweiterten Einsatz von Internet und Multimedia auch in Klassenzimmern gemäss den in der Vereinbarung ausgewiesenen Zielen und Arbeitsschwerpunkten gesammelt und ausgewertet.


Das Lernen der Schülerinnen und Schüler soll mit den neuen Möglichkeiten von Internet und Multimedia in allen Fächern wie folgt wirkungsvoll unterstützt werden:


- Vermittlung einer erweiterten informationstechnischen Grundbildung bereits im 6. statt wie bisher erst im 7. Schuljahr und Förderung der Kompetenz der Schülerinnen und Schüler, die unterschiedlichen Lernmedien aufgabengerecht und wirkungsvoll zu nutzen;


- Differenzierendes und individualisierendes Lernen; Erkundung der Möglichkeiten für die Arbeit an eigenständigen Fragestellungen in verschiedenen Schulfächern, Recherche und Datensammlung, Analyse und Präsentation;


- Lernen von Sprachen (Deutsch, Deutsch als Zweitsprache, Französisch, Englisch, interkulturelles Lernen) unter Einbezug von Vorschlägen aus den Arbeiten zum Gesamtsprachenkonzept der EDK (insbesondere Austauschpädagogik, mehrsprachiger Unterricht, Diversifizierung der Sprachlernmethoden);


- Fächerspezifischer und fächerübergreifender Umgang mit Multimedia und Internet erkunden (phil I, phil II und musische Fächer);


- Geschlechtsspezifischer Zugang;


- Individuelle Lernstile auch hinsichtlich der Mediennutzung;


- Bestehende Unterschiede in der ausserschulischen Nutzung der Informationstechnologien durch Schülerinnen und Schüler; Beziehung zwischen schulischer und ausserschulischer Nutzung.


Neben diesen gemeinsamen Aspekten verfolgen die einzelnen Schulen eigene Arbeitsschwerpunkte. Die Realschule Liestal gewichtet das individualisierende Lernen und das Verstehen der gesellschaftlichen Auswirkungen der Informationstechnologien. Die Realschule Pratteln legt ihre Schwerpunkte auf die Objektivierung des Gelernten und zu Lernenden sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrpersonen, auf die Herstellung von Bezügen zur informatisierten Arbeitswelt sowie auf die Erkundung der besonderen Möglichkeiten von Internet und Multimedia für die interkulturelle Bildung. Die Sekundarschule Reinach erkundet wirkungsvolle Formen des Sprach- und Fremdsprachenunterrichtes und erprobt Formen der Zusammenarbeit mit anderen Schulen.


Vom Pilotprojekt profitieren drei Schulen mit insgesamt über 1000 Schülerinnen und Schülern. Schüler/innenwirksamer Start des Pilotprojektes ist der Schuljahresbeginn 2001/2002.


Auskünfte: Alberto Schneebeli, Leiter Stabsstelle Bildung der Erziehungs- und Kulturdirektion, Tel. 061 925 50 53




Kantonsbeitrag für die Sportanlage "In den Sandgruben" Pratteln


Erstmals hat der Regierungsrat einem Beitrag aus dem Verpflichtungskredit des Kantonalen Sportanlagen-Konzeptes (KASAK) zugestimmt. Für die Erneuerung der Sportanlage "In den Sandgruben", Pratteln bewilligte die Regierung auf Antrag der zuständigen Fachkommission einen Kantonsbeitrag von maximal 1.16 Millionen Franken, allerdings unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Volksabstimmung am 4. März in der Gemeinde Pratteln.
Ohne Gegenstimme hatte der Landrat am 7. September 2000 das Kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK) und den dazu erforderlichen Verpflichtungskredit in der Höhe von zwölf Millionen Franken für die Jahre 2000 bis 2004 genehmigt. Das Konzept beinhaltet die Grundlage für eine kohärente und zukunftstaugliche Sportanlagenpolitik. Ziel ist, ein qualitativ und quantitativ gutes Sportanlagenangebot auf Kantonsgebiet, insbesondere ein möglichst flächendeckend gutes Angebot an Sportanlagen von überkommunaler und kantonaler Bedeutung zu erhalten oder zu erreichen. Vorerst für die Dauer von fünf Jahren wurden durchschnittlich 2.4 Millionen Franken als Investitionsbeiträge zur Verfügung gestellt. Für die Beurteilung der Projekte ist eine Kommission unter dem Vorsitz des Leiters des Sportamtes zuständig. Das Sekretariat führt das Sportamt. Die fünfköpfige Fachkommission mit Marie-Theres Caratsch (BL Kantonsarchitektin, Basel), Hans-Jörg Birrer (Ingenieur SIA, Ittigen), Roland Bürki (Vertretung Verband Basellandschaftlicher Gemeinden, Brislach), Roland Gschwind (Finanzfachmann, Hofstetten) und Ernst Lehmann (Hölstein) nahm ihre Tätigkeit Ende Januar auf und beurteilte das vorliegende Projekt über die Erneuerung der Sportanlagen "In den Sandgruben", Pratteln.
Die im Jahre 1961 erbaute Sportanlage muss erneuert werden. Die Leichtathletik-Anlage kann zur Zeit für Wettkämpfe nicht mehr benutzt werden. In einer Plan- und Projektstudie wurde die Leichtathletikanlage (mit Kunststoffbelag) nach neuesten Erkenntnissen dargestellt und dem Gemeinderat Pratteln vorgelegt. Im Umfeldbereich der Leichtathletik - Anlage ist die Erstellung zusätzlicher Breitensport-, Familien- und Trendsportanlagen vorgesehen. Damit entsteht eine Gesamt - Sportanlage für Wettkämpfe und den Freizeitbereich mit integrierter Familien- und Kinder - Spielanlage. Ein Planungsbüro erarbeitete gemäss Auftrag des Gemeinderates ein Detailprojekt mit Kostenvoranschlag. Nach dieser Detail-Studie kostet der gesamte Ausbau der Sportanlage "In den Sandgruben" rund 3.4 Millionen Franken. Diese Kosten werden durch einen Beschluss der Bürgergemeindeversammlung vom 17. Oktober 2000 mit 2.4 Millionen Franken zur Hauptsache finanziert. Gemeinderat und Einwohnerrat haben dem Projekt mit einem Bruttokredit von 3.4 Millionen Franken zugestimmt. Nach genauer Prüfung der Unterlagen und erforderlichen Kriterien für eine überkommunale Sportanlage beantragte die Fachkommission dem Regierungsrat einen Kantonsbeitrag von 1.16 Millionen Franken. Dies entspricht 40 Prozent an die anrechenbaren Kosten von 2.9 Millionen Franken. Diesem Antrag leistete der Regierungsrat Folge, allerdings unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Volksabstimmung vom 4. März 2001 in der Gemeinde Pratteln. Die Prattler Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben über das Ausführungsprojekt und den Bruttokredit zu befinden.
Die Bauarbeiten müssen bereits bis Ende Mai 2002 abgeschlossen sein, denn im Rahmen des Eidgenössischen Turnfestes vom 14. bis 23. Juni 2002 werden auf der Sportanlage "In den Sandgruben" Leichtathletikwettkämpfe stattfinden.
Als nächstes Projekt wird die Fachkommission KASAK die Eissporthalle St. Jakob behandeln. Das Gesuch für einen Kantonsbeitrag aus dem KASAK ist auf dem Sportamt eingetroffen.
Auskünfte: Ernst Lehmann, Leiter des Sportamtes Baselland, Tel. 061 827 91 01




Arbeitsgruppe Spitalplanung Basel-Landschaft


Im Hinblick auf die geplante Bildung einer regionalen Spitalplanungskommission hat der Regierungsrat heute eine Arbeitsgruppe Spitalplanung Basel-Landschaft eingesetzt mit dem Auftrag, kurzfristig den Ist-Zustand im Spitalbereich des Kantons Basel-Landschaft zu erheben, Stärken und Schwächen festzustellen und Vorschläge für eine künftige Entwicklung zu erarbeiten. Der sechsköpfigen Arbeitsgruppe gehören an: der Leiter des Ressorts Gesundheitsplanung bei der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (Vorsitz), ein Spitalverwalter, ein Chefarzt, ein Vertreter der Krankenversicherer, ein Mitarbeiter der Finanz- und Kirchendirektion sowie eine externe Expertin.


Die Arbeitsgruppe hat der vom Regierungsrat gebildeten Steuergruppe Spitalplanung (Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, Regierungsräte Adrian Ballmer und Erich Straumann) noch im Laufe des Monats März ihren Bericht zu unterbreiten. Gestützt auf diesen Lagebericht wird der Regierungsrat über das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Bildung eines regionalen Spitalplanungsgremiums entscheiden.


Auskünfte: lic. rer. pol. Lukas Erb, Leiter Gesundheitsplanung, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 67 13




Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Der Regierungsrat hat genehmigt:


- die von der Einwohnergemeindeversammlung Aesch beschlossene Mutation zu den Quartierplanvorschriften "Herdfabrik / Ziegelbündten, Teilgebiet Austrasse";


- den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Böckten betreffend den Zonenplan Siedlung, das Zonenreglement Siedlung, den Strassennetzplan Siedlung und den Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan (mit Änderung);


- die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung Muttenz betreffend die Aufhebung der Quartierplanung "Langmatt" (Mutation Zonenplan Siedlung) sowie den Bau- und Strassenlinienplan "Neue Bahnhofstrasse (Ostseite)".




Verschiedenes


Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die Genehmigung der Gemeindereglemente (Inkrafttreten 1. März 2001) genehmigt.




Wahl


Der Regierungsrat wählte Gregor Gschwind, Therwil, als Mitglied der Berufsbildungs- und Aufsichtskommission des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain.


Landeskanzlei


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