Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 29. Februar 2000


Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email



 

Gespräch mit Generaldirektor der SBB

Ersatzwahl eines Friedensrichters bzw. einer Friedensrichterin des Kreises 1 (Aesch/Pfeffingen/Reinach)


Vernehmlassungsverfahren zum Transplantationsgesetz: Vorbehalte der beiden Basler Regierungen


Kostenwahrheit im Verkehr: Viele offene Fragen


Ja zur Revision der eidg. Fischereiverordnung


100'000 Franken für Lighthouse Basel


Gemeindewahlen 2000: Erwahrung


Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Verschiedenes


Wahlen


Mitteilung an die Medien




Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)



 

Gespräch mit Generaldirektor der SBB

Der Regierungsrat hat sich an seiner heutigen Sitzung über das Gespräch einer regierungsrätlichen Delegation mit Benedikt Weibel, Generaldirektor der SBB, vom Donnerstag, 24. Februar 2000, orientieren lassen. Gegenstand des Gespräches waren die Entwicklung des Regionalverkehrs, insbesondere der Ergolzlinie (Regio S-Bahn), die Zukunft der Linie Basel-Delémont, die Pläne der SBB für die Bahnhöfe in der Region und die Situation der ADtranz. Benedikt Weibel bekräftigte in diesem Gespräch die Absicht der SBB, eine Bestellung für 50 Doppelstockwagen bei der ADtranz in der Schweiz ausführen zu lassen.


Auskünfte: Elsbeth Schneider, Regierungsrätin, Tel. 061 925 54 03 (Sekretariat)




Ersatzwahl eines Friedensrichters bzw. einer Friedensrichterin des Kreises 1 (Aesch/Pfeffingen/Reinach)


Der Regierungsrat hat die Ersatzwahl eines Friedensrichters bzw. einer Friedensrichterin des Kreises 1 (Aesch/Pfeffingen/Reinach) auf den 21. Mai 2000 angesetzt.




Vernehmlassungsverfahren zum Transplantationsgesetz: Vorbehalte der beiden Basler Regierungen


Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt begrüssen grundsätzlich die Schaffung von rechtlichen Leitplanken für die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen. Gegen den vom Eidgenössischen Departement des Innern im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens vorgelegten Gesetzesentwurf bestehen aber große Vorbehalte. Die Regierungen der beiden Basler Kantone empfehlen deshalb eine gründliche Überarbeitung und Straffung des Erlasses.


Die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen sowie die Xenotransplantation sollen auf Bundesebene geregelt werden. Das Eidgenössische Departement des Innern hat den Kantonen im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.


Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt begrüssen grundsätzlich ein Transplantationsgesetz auf eidgenössischer Ebene und sprechen sich, gemäss dem ursprünglichen Verfassungsauftrag, für klare rechtliche Rahmenbedingungen der Transplantationsmedizin aus. Die gesetzliche Regelung sollte sich allerdings auf wichtige Themen beschränken wie eine gerechte Zuteilung der Organe und die Voraussetzung zur Organspende sowie die Xenotransplantation. Kein Verständnis haben die beiden Regierungen für den Vorschlag, die Beschaffung von Organen gleichsam zur Staatsaufgabe zu erklären; es darf nach Meinung der Basler Regierungen nicht sein, in einem höchstpersönlichen Entscheidungsbereich per Gesetz eine bestimmte Haltung zu deklarieren


Die beiden Basler Regierung erachten den vom Eidgenössischen Departement des Innern vorgelegten Entwurf als viel zu detailliert, überladen und zu wenig durchdacht. Der Gesetzesentwurf nehme kaum Bezug auf die gut eingespielte Praxis in den Kantonen; es bestehe keine Notwendigkeit, bereits bestehende und bewährte Abläufe und Zuständigkeiten neu zu regeln und durch eine bürokratische Organisation zu ersetzen. So sei die Schaffung einer nationalen Zuteilungsstelle für Organe nicht notwendig; gegenwärtig nimmt Swisstransplant diese Aufgabe wahr.


Nach Ansicht der beiden Regierungen macht es auch keinen Sinn, die klinischen Versuche im Bereich der Transplantationsmedizin isoliert im Detail zu regeln, wie dies der Gesetzesentwurf vorsieht. Wichtig ist eine klare Regelung für den Bereich der Xenotransplantation. Und noch wichtiger wäre endlich ein Bundesgesetz über biomedizinische Forschung generell.


Entschieden weisen die Regierungen der beiden Basler Kantone schliesslich das Ansinnen zurück, im Rahmen dieses Gesetzes für einen bestimmten medizinischen Bereich nämlich die Transplantationsmedizin dem Bund die Kompetenz zu einer Angebotssteuerung zu übertragen. Verantwortlich für das Gesundheitswesen sind gemäss Verfassung die Kantone. Zudem finden sich im Bericht zum Gesetzesentwurf unzutreffende Ausführungen über die Kosten der Herztransplantation in Basel. Dies lässt befürchten, dass eine Angebotssteuerung durch eine Bundesstelle nicht nach wirklich objektiven in medizinischer und wirtschaftlicher Hinsicht Kriterien erfolgen würde. Die Universitätskliniken Basel, mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Transplantationsmedizin, und mit ihnen die Regierungen der beiden Basel werden sich jedoch gegen eine Konzentration der Spitzenmedizin zur Wehr setzen, die letztlich nichts anderes als Protektionismus für bestehende grosse Zentren südlich des Juras bedeutet und versucht den Standort Basel zu schwächen.


Auskünfte: Dr. med. Dominik Schorr, Kantonsarzt BL, Tel. 061 925 59 10




Kostenwahrheit im Verkehr: Viele offene Fragen


Der Grundsatz der Kostenwahrheit im Verkehr soll mit einer parlamentarischen Initiative in die Bundesverfassung geschrieben werden. Die nationalrätliche Verkehrskommission hat dazu einen Text verabschiedet, der das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit Schreiben vom 21. September 1999 dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zur Vernehmlassung zugestellt hat. Der Entwurf des Verfassungsartikels sieht vor, dass die Verkehrsträger im Sinne des Verursacherprinzips sämtliche von ihnen verursachten Kosten decken müssen. Externer Nutzen wird dabei berücksichtigt. Ausnahmen sind möglich, gemeinwirtschaftliche Leistungen werden abgegolten.


Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung des Entwurfes für einen Verfassungsartikel im Sinne einer nachhaltigen Gesamtverkehrs- und Umweltpolitik. Allerdings sind noch viele Punkte offen und es bedarf vor einer entsprechenden Ergänzung der Bundesverfassung verschiedener Klärungen.


Für den Regierungsrat kommt beispielsweise der Bezug zum Gesamtverkehrskonzept - mit den verkehrs- und umweltpolitischen Gesamtzielsetzungen für den Bund und die Kantone sowie das Ausland - zuwenig zum Ausdruck.


Auskünfte: Emilio Sutter, Abteilung Wirtschaft und Finanzen, Bau- und Umweltschutzdirektion. Tel. 061 925 55 66




Ja zur Revision der eidg. Fischereiverordnung


In seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft unterstützt der Regierungsrat grundsätzlich die vorgesehene Revision der Verordnung zum Bundesgesetz über die Fischerei. Insbesondere begrüsst er aus ethischen und tierschützerischen Gründen ein Verbot für die Verwendung von lebenden Köderfischen. In der Verordnung vom 29. Juni 1999 zum neuen kantonalen Fischereigesetz wird das Fischen mit lebenden Köderfischen in Fluss- und Bachrevieren ebenfalls grundsätzlich verboten.


Auskünfte: Thomas Kaech, Leiter Rechtsabteilung, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Tel. 061 925 59 09




100'000 Franken für Lighthouse Basel


Der Regierungsrat hat der Stiftung Lighthouse Basel für das Jahr 2000 einen Beitrag von maximal 100'000 Franken zugesprochen und den geltenden Subventionsvertrag aus dem Jahr 1995 bis Ende 2000 verlängert. Analog zu den Verträgen mit den Basler Privatkliniken soll auf 2001 gemeinsam mit Basel-Stadt auch für die Beitragsleistung an das Lighthouse ein neues Vertragwerk ausgearbeitet werden.


Auskünfte: Georges Krieg, Beauftragter für Drogenfragen, Tel. 061 925 56 06




Gemeindewahlen 2000: Erwahrung


Der Regierungsrat erwahrte die Wahl der gewählten Mitglieder des Gemeinderates von Roggenburg.




Genehmigung von Gemeindebeschlüssen


Der Regierungsrat hat genehmigt:


- den Beschluss des Gemeinderates von Brislach betreffend den Bau- und Strassenlinienplan "Neumättli";


- sowie den von der Einwohnergemeindeversammlung Thürnen beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan "Schürrain".




Verschiedenes


Der Regierungsrat hat Änderungen in folgenden Verordnungen genehmigt:


- Verordnung über das Amtsblatt (Inkrafttreten rückwirkend auf den 1. Januar 2000);


- Verordnung über die Berufsschule Pflege (Inkrafttreten 1. April 2000);


- Verordnung über die Vergütungen während der Ausbildung (Inkrafttreten 1. März 2000);


- Regierungsratsverordnung über die Lehrerfunktionen (Inkrafttreten 1. März 2000);


- Verordnung über Schulvergütungen an den Volksschulen (Inkrafttreten 1. März 2000);


- Verordnung über die Löhne der Stellvertreter und Stellvertreterinnen an den Schulen (Inkrafttreten 1. März 2000);


- Verordnung über die Aushilfsangestellten (Inkrafttreten 1. März 2000)


- Verordnung über die Vermietung von Wohnungen und Zimmer (Inkrafttreten 1. März 2000).




Wahlen


Der Regierungsrat wählte in die Arbeitsgruppe häusliche Gewalt: Christa Dreher, Staatsanwaltschaft Baselland, Madeleine Grobet, Frauenhaus Basel, Gisela Hülsmeier, Opferhilfe/Nottelefon, Angela Nyffenegger-dos Santos, CIGA Brasil Beratungsstelle für Brasilianer-Innen und Nihal Karamanoglu, Anlaufstelle Baselland.




Mitteilung an die Medien

Die Regierungsratssitzungen vom 7. März und 14. März 2000 fallen aus. Das nächste Medienbulletin erscheint voraussichtlich am 21. März 2000.

Landeskanzlei


Back to Top