Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 8. Februar 2000
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02
Abschaffung der Billettsteuer im Kanton Basel-Landschaft?
Ableitungskanal bringt Entlastung für die Birs
Fortführung der Waldschadenuntersuchungen in den Jahren 2000 bis 2003
Vorfinanzierung der Aufrüstung von Sturmholz und der Schlagräumung aus dem Orkan "Lothar"
Neue Verordnung über die Organisation des Kranken-, Rettungs- und Leichentransports
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Abschaffung der Billettsteuer im Kanton Basel-Landschaft?
Im Interesse der Standortattraktivität der Region schlägt der Regierungsrat die Abschaffung der Billettsteuer vor, nachdem deren ursprünglicher Zweck weggefallen ist.Als die Billettsteuer in der Schweiz eingeführt wurde, wollte man den besonderen Aufwand, welchen sich jemand «zur Lustbarkeit, zum Vergnügen oder zur Unterhaltung» leistete, steuerlich erfassen und mit diesen Mitteln Wohltätigkeitsaufgaben wahrnehmen. Nachdem wir heute über ein gut ausgebautes soziales Netz verfügen und sich auch die Anschauungen betreffend "Vergnügen" gewandelt haben, ist diese Steuer zu einem Anachronismus geworden. Daneben darf auch eine mögliche Konkurrenz zur Mehrwertsteuer, insbesondere wenn dem ursprünglichen gesetzgeberischen Motiv ein neues nachgeschoben würde, nicht ignoriert werden. Aufgrund seiner Stellung in der Regio am Oberrhein und der bestehenden Partnerschaft zum Kanton Basel-Stadt, gehört es mit zu den Aufgaben des Baselbiets, die Attraktivität der gesamten Region zu fördern. Durch Abschaffung der Billettsteuer könnte ein grosser Beitrag dazu geleistet werden, indem kulturelle und sportliche Grossereignisse an den Oberrhein gebracht werden, und damit zur Standortattraktivität beigetragen und der Bekanntheitsgrad der Region erhöht wird. Im Kanton Basel-Stadt ist die Billettsteuer mit Beschluss des Grossen Rates bereits abgeschafft worden. Der Regierungsrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf einer Vorlage eröffnet.
Auskünfte: Dr. Hans Peter Salzgeber, Vorsteher der Steuerverwaltung, Tel. 061 925 52 71
Ableitungskanal bringt Entlastung für die Birs
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft genehmigt die Landratsvorlage für den Bau eines Ableitungskanals von der ARA Birs 2 zum Rhein sowie die Revitalisierung der Birs in diesem Abschnitt. Mit dem Bau des rund zwei Kilometer langen und 10,2 Mio. Franken teuren Ableitungskanals wird künftig kein Abwasser mehr aus der ARA Birs 2 in die Birs eingeleitet. Die Birs kann stark entlastet werden. Die Wasserqualität im Fluss wird sich markant verbessern, was sich für Mensch, Flora und Fauna positiv auswirken wird. Der Rhein mit seiner über 175mal grösseren Wasserführung als die Birs kann die mit heutiger Reinigungsqualität behandelten Abwässer problemlos verkraften. Die Revitalisierungsmassnahmen, welche sich auf 4,3 Mio. Franken belaufen, erhöhen ihrerseits das Selbstreinigungspotenzial der Birs und tragen zusätzlich zur Verbesserung der Wasserqualität bei. Die vorgesehenen Projekte - Ableitungskanal und Revitalisierung - können im Zeitraum von zwei bis drei Jahren realisiert werden und stiften sofort Nutzen.
Mit dem Bau des Ableitungskanals wird zusätzlich die Voraussetzung geschaffen, in einem späteren zweiten Schritt auch das Abwasser aus der Kläranlage in Reinach der Birs fernzuhalten. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit diesem ersten Schritt, dem im Rahmen des Gesamtkonzeptes "Abwassersanierung im Birstal" weitere folgen müssen, eine gute Basis gelegt ist, damit die Birs dauerhaft gesunden kann. Dies geschieht - angesichts des grossen Nutzens - mit einem bescheidenen Mittelaufwand. Die im November 1999 breit durchgeführte Vernehmlassung ergab Akzeptanz und Unterstützung für das Vorhaben.
Auskünfte: Walter Dinkel, Leiter Amt für Industrielle Betriebe, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 62 42 44
Fortführung der Waldschadenuntersuchungen in den Jahren 2000 bis 2003
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat einen weiteren Verpflichtungskredit von 671'000 Franken für die Fortsetzung der Waldschadenuntersuchungen in den Jahren 2000 bis 2003. Die in den letzten 16 Jahren gewonnenen Erkenntnisse aus den rund 100 Waldbeobachtungsflächen in den Kantonen AG, BL, BS, BE, SO, ZG und ZH stellen eine einmalige Informationsbasis dar und haben schon wertvolle Erkenntnisse geliefert. Unter anderem offenbarte sich in den letzten Jahren ein zunehmendes Nährstoffungleichgewicht in den Waldböden: es war eine zunehmende Stickstoffversorgung und eine abnehmende Phosphorversorgung festzustellen. Um rechtzeitig entsprechende Massnahmen ergreifen zu können, müssen die Veränderungen in der Umwelt und die damit verbundenen Risikopotentiale frühzeitig erkannt werden. Für die Überwachung des Waldes sind deshalb vertiefte Kenntnisse der Vorgänge in diesem Ökosystem unabdingbar. Die Resultate früherer Untersuchungen wurden periodisch publiziert, das letzte Mal im Mai 1999.
Auskünfte: Ueli Meier, stv. Kantonsforstingenieur, Tel. 061 925 56 53
Vorfinanzierung der Aufrüstung von Sturmholz und der Schlagräumung aus dem Orkan "Lothar"
Der Regierungsrat hat erkannt, dass nach dem Orkan Lothar die Menschen vor fallenden Bäumen und herunterrollenden Wurzelstöcken bewahrt werden müssen. Ferner ist der Wald vor Borkenkäferbefall zu schützen, indem liegendes Nadelholz als mögliche Brutstätte dieses Insektes rechtzeitig aufgerüstet wird. Zum Dritten ist der wirtschaftliche Schaden der Waldeigentümer einzugrenzen und das Nutzholz rasch aufzurüsten, zu verkaufen oder werterhaltend zu lagern. Diese Ziele können nur erreicht werden, wenn bis zum Frühling sehr viel Arbeit geleistet wird.
Die Waldeigentümer sind jedoch nicht in der Lage, die notwendigen Arbeitsleistungen auch in der kurzen Zeit zu bezahlen. Deshalb hat der Regierungsrat beschlossen, im Rahmen des öffentlichen Interesses an einem gesunden Wald den Waldeigentümern ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 10,2 Mio. Franken für die Aufrüstung von Sturmholz und für die Schlagräumung, soweit sie zur Verhinderung der Borkenkäfervermehrung nötig ist, zu gewähren. Der Regierungsrat kann bei zeitlicher Dringlichkeit sofort handeln und Ausgaben bewilligen, ohne beim Landrat einen Nachtragskredit zu beantragen. Das Darlehen muss bis Ende 2001 vollumfänglich zurückbezahlt werden.
Über die ordentlichen Beiträge gemäss eidgenössischem Waldgesetz können Bund und Kanton erst nach der Märzsession des Bundesparlamantes befinden.
Auskünfte: Ueli Meier, stv. Kantonsforstingenieur, Tel. 061 925 56 53
Neue Verordnung über die Organisation des Kranken-, Rettungs- und Leichentransports
Seit vielen Jahren wird im Kanton Basel-Landschaft der Kranken-, Rettungs- und Leichentransport in einem Direktionserlass und in Verträgen reglementiert. Im Rahmen einiger notwendiger organisatorischer Änderungen hat der Regierungsrat die Materie nun neu auf der Stufe einer Verordnung geregelt (was dem üblichen Vollzugsrecht entspricht) und eine Verordnung über die Organisation des Kranken-, Rettungs- und Leichentransports erlassen. Gründe für eine materielle Änderung sind die Integration der Notrufzentrale Telefon 144 in die Reglementierung, eine neue Gebietseinteilung unter Berücksichtigung ansässiger Bestattungsunternehmer bei den durch die Polizei angeordneten Leichen-Transporten, die Einsetzung einer beratenden Rettungskommission sowie verschiedene Präzisierungen.
Da heute einzelne Transportunternehmen nicht mehr durch einen Rechtssatz zu Handlungen verpflichtet werden können, werden ihnen künftig in Form von Verträgen oder Leistungsvereinbarungen die genauen Aufgaben zugewiesen. Solche Verträge bzw. Vereinbarungen oder zumindest Absprachen existieren teilweise bereits für die Zusammenarbeit mit den Transportdiensten im Kranken- und Rettungstransport, nicht aber für den Leichentransport, wo eine neue Gebietsaufteilung vorgesehen ist. Im Bereich Rettungs- und Primärtransport ist heute eine andere Gebietsaufteilung kaum realistisch, wenn man von optimalen Stützpunkten, Transportwegen und Versorgern ausgeht. Die Vereinbarungen mit den Unternehmen für diese Gebiete werden im Lichte der neuen Gesetzgebung für das öffentliche Beschaffungswesen zu prüfen oder neu abzuschliessen sein. Die Bevölkerung wird von der neuen Verordnung nicht direkt betroffen. Insbesondere das Unfallrettungswesen wird in der bewährten Art weitergeführt.
Auskünfte: Dr. med. Dominik Schorr, Kantonsarzt BL, Tel. 061 925 59 10
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim betreffend die Mutation Nr. 2 zum Bau- und Strassenlinienplan "Wanngartenweg - Hollenweg - Obere Holle";
- den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Gelterkinden betreffend die Mutation des Zonenreglements Siedlung im Bereich der Wohnzone W2.
Wahlen
Als Mitglied der Zentralen Aufsichtskommission für Kinderzulagen wählte der Regierungsrat, als Vertreterin der Arbeitgebenden per 1. März 2000 bis zum Ende der laufenden Amtsperiode Sabina Wälchli-Imhof, Münchenstein.
Verschiedenes
Der Regierungsrat hat eine Änderung der Verordnung über die Genehmigung der Gemeindereglemente (Inkrafttreten 1. März 2000) sowie Änderungen der Verordnung über Unterstützungsleistungen zugunsten ausgesteuerter Personen (ULAP) (Inkrafttreten rückwirkend auf den 1. September 1999) genehmigt.
Landeskanzlei
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