Aus der Regierungsrats-Sitzung vom 28. März 2000
Allgemeine Auskunft erteilt Alex Achermann, 2. Landschreiber: Tel. 061 / 925 50 02 email
Mitteilungen / Medieninformationen (Übersicht)
Staatsrechnung 1999 verabschiedet
Der Regierungsrat hat die Staatsrechnung 1999 an den Landrat verabschiedet.
Mitteilung an die Medien: Medienorientierung, Mittwoch, 29. März 2000, 14.00 Uhr, Finanz- und Kirchendirektion, Rheinstrasse 33, 4410 Liestal, Sitzungszimmer Parterre (Einladung am 21. März 2000 versandt).
Änderung der basellandschaftlichen Erbschafts- und Schenkungssteuer in Aussicht
Die Initiative "Für eine vernünftige Erbschaftssteuer" verlangt die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für direkte Nachkommen. Nachdem der Regierungsrat einen Gegenvorschlag dem Vernehmlassungsverfahren unterzogen hat, schlägt er dem Landrat nun eine Lösung mit einem Steuerfreibetrag von Fr. 200'000.- pro Kind vor, um - anders als beim von der Initiative geforderten gänzlichen Verzicht - die Staatskasse nicht zu stark zu belastet.
In vielen Kantonen sind Bestrebungen im Gange, die direkten Nachkommen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befreien. Verschiedene umliegende Kantone haben dies bereits realisiert. Auch im Kanton Basel-Landschaft ist am 12. Juni 1998 eine Gesetzesinitiative eingereicht worden, welche diese Forderung aufstellt.
Vor allem aus finanzpolitischen Überlegungen ist der Regierungsrat der Ansicht, dass in einem Freibetrag für jeden Nachkommen eine für alle Betroffenen vernünftige Lösung liegt. Der in die Vernehmlassung gesandte Vorschlag hat noch einen Freibetrag von Fr. 150'000.- enthalten. Die Vernehmlassungsantworten haben aber gezeigt, dass ein erhöhter Freibetrag eine bessere Akzeptanz der Vorlage erwarten lässt. Der Regierungsrat unterbreitet deshalb dem Landrat nun einen Gegenvorschlag zur Initivative mit einem Freibetrag von Fr. 200'000.- für jeden Nachkommen.
Als zusätzlichen Punkt beinhaltet die Vorlage eine pauschale Erleichterung der Unternehmensnachfolge, indem bei der Nachfolgerin bzw. dem Nachfolger - unabhängig vom Verwandtschaftsgrad - unter besonderen Voraussetzungen die Steuer um die Hälfte reduziert werden kann.
Auskünfte: Dr. Hans Peter Salzgeber, Vorsteher der Steuerverwaltung, Tel. 061 925 52 71
Verfassungskonforme Ehegattenbesteuerung im Kanton Basel-Landschaft
Der Regierungsrat schlägt als kurzfristige Massnahme im Hinblick auf die verfassungskonforme Ehegattenbesteuerung eine Erhöhung des sogenannten Teilsplitting-Abzuges von bisher Fr. 16'000 auf neu Fr. 20'000 vor. Diese Massnahme stösst als Übergangslösung auf eine breite Unterstützung, wie das durchgeführte Vernehmlassungsverfahren inzwischen gezeigt hat. Die entsprechende Vorlage zur Änderung des Steuer- und Finanzgesetzes wird nun an den Landrat überwiesen.
Die Bestimmungen des kantonalen Steuergesetzes genügen in ihrer bestehenden Form nicht mehr ganz den aktuellen Anforderungen an eine verfassungskonforme Ehegattenbesteuerung. Diesen Mangel stellte das kantonale Verwaltungsgericht in einem Entscheid im Frühjahr 1998 fest; auch im Landrat sind bisher verschiedene Vorstösse zur Anpassung der Ehegattenbesteuerung unternommen worden.
Im Rahmen der Revision des Steuergesetzes sind bisher in zwei Vorlagen die Einführung der einjährigen Steuerveranlagung und die Steuerharmonisierung behandelt worden; in einer dritten Vorlage hat die Regierung nun eine Neuregelung der Ehegattenbesteuerung an die Hand genommen. Ursprünglich war geplant, die Ergebnisse eines vom Bund in Auftrag gegebenen Expertenberichts zum Thema "Familienbesteuerung" abzuwarten. Weil aber die von dieser Expertengruppe untersuchten Besteuerungsmodelle gesamtschweizerisch noch diskutiert werden müssen, wäre es verfrüht, bereits jetzt im Kanton eine völlige Umgestaltung vorzunehmen.
Der Regierungsrat schlägt deshalb als Sofortmassnahme eine Erhöhung des sog. Teilsplitting-Abzuges von bisher Fr. 16'000 auf neu Fr. 20'000 vor. Mit einem solchen Vorgehen lassen sich einerseits unerwünschte zeitliche Verzögerungen vermeiden, andererseits kann damit schon jetzt eine verfassungskonforme Ehegattenbesteuerung erreicht werden, wie verschiedene Berechnungen gezeigt haben. Dieses Vorhaben hat - als Übergangslösung verstanden - in allen Kreisen durchwegs Befürworter gefunden, wie die Vernehmlassung insgesamt gezeigt hat. Jetzt wird die Gesetzesvorlage an den Landrat zur Behandlung überwiesen.
Auskünfte: Dr. Hans Peter Salzgeber, Vorsteher der Steuerverwaltung, Tel. 061 925 52 71
Sanierung und Ausbau Kaserne Liestal
Die Kaserne Liestal soll saniert und den zukünftigen Bedürfnissen der Armee angepasst werden. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat deshalb eine entsprechende Baukreditvorlage an den Landrat verabschiedet. Mit der Sanierung und dem Ausbau soll die Ausbildungsinfrastruktur der Kasernenanlage in der Stadt Liestal erneuert und zeitgemäss ausgebaut werden. Die Kaserne wurde in den Jahren 1861/62 erstellt. Von 1951 bis 1953 erfolgten grössere Umbauten und Ergänzungen am Hauptgebäude. Seither sind nur notwendige Unterhaltsarbeiten ausgeführt worden. Dieser einzige, nördlich des Jura gelegene Waffenplatz wird gemäss Ausbildungskonzept des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sowie auf Entscheid des Bundesrates hin auch in Zukunft für die militärische Ausbildung von Bedeutung sein. Bei der Sanierung und dem Ausbau der Kaserne geht es darum, eine möglichst hohe Flexibilität der Nutzung sicherzustellen, damit diese auf die späteren Rahmenbedingungen und Ausbildungskonzepte der Armee XXI abgestimmt werden kann. Haupt- und Kantinengebäude werden saniert und umgebaut. Ein Dienst- und ein Magazingebäude werden neu erstellt. Bei Gesamtinvestitionen von 39 Millionen Franken beteiligt sich der Bund gemäss Sanierungsvereinbarung mit rund 25 Millionen Franken. Sofern im Rahmen der Botschaft über militärische Immobilien 2001 des VBS die Kreditzusage durch National- und Ständerat in der Herbst- bzw. Wintersession erfolgt, kann mit den Bauarbeiten im April 2001 begonnen werden. Der Bezug der sanierten und neuerstellten Räume durch die Truppe ist für Januar 2003 vorgesehen.
Auskünfte: Marie-Theres Caratsch, Kantonsarchitektin, Hochbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 54 11
Polizeiposten Allschwil erhält neues Domizil
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat beschlossen, den Polizeiposten an der Baslerstrasse 247 in Allschwil per 1. Januar 2002 in den Verwaltungsneubau Zentrum 2000 der Gemeinde Allschwil zu verlegen. Mit der Integration des seit langem in einem Wohnhaus an der Baslerstrasse 247 untergebrachten Polizeiposten in den Verwaltungsneubau wird die ideale Synergie Gemeinde/Kanton kundenfreundlich umgesetzt. Die Kantonspolizei Basel-Landschaft kann im Neubau die Postenräumlichkeiten optimal einrichten. Gemeinsame Nutzung mit der Gemeinde sind im Bereiche Sitzungszimmer, Parking, Technik etc. vorgesehen. Das neue Allschwiler Verwaltungszentrum an der Baslerstrasse/Allmendstrasse wird von Mai 2000 bis November 2001 realisiert. Die neuen Räumlichkeiten stehen dem Kanton somit auf den 1. Januar 2002 zur Verfügung.
Auskünfte: Thomas Gentsch, Leiter Abteilung Ausbau und Unterhalt Hochbauamt, Bau- und Umweltschutzdirektion, Tel. 061 925 54 46
Kantonsbeitrag an Steinschlag-Verbauungsprojekt Schleifenberg, Liestal
Am bewaldeten Steilhang des Schleifenbergs oberhalb Liestal ereigneten sich im vergangenen Jahr wiederholt Steinschläge, die zum Teil auch Wohnhäuser bedrohten. Zur Zeit werden die gefährdeten Gebiete im Rahmen eines grösseren Verbauungsprojektes saniert. Die betreffende Felspartie wird dabei von lockeren Steinen und Felsblöcken gereinigt und durch Felsnägel gesichert, zudem werden auch Schutznetze aus Draht angebracht. Die Kosten der gesamten Sanierung werden auf 287'000 Franken geschätzt.
Gemäss Bundesgesetz über den Wald haben Bund und Kantone an Sanierungsmassnahmen, die dem Schutz von Menschen und Wohnhäusern dienen, angemessene finanzielle Beiträge auszurichten. Der Regierungsrat hat heute beschlossen, sich an den Kosten des Steinschlag-Sanierungsprojektes Schleifenberg mit 144'000 Franken zu beteiligen. Von Seiten des Bundes steht ein Beitrag von 86'000 Franken in Aussicht.
Auskünfte: Christian Gilgen, Kreisforstingenieur, Tel. 061 - 925 56 58
Genehmigung von Gemeindebeschlüssen
Der Regierungsrat hat genehmigt:
- den vom Gemeinderat Aesch beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan „Trottmattweg / Weiherweg";
- die von der Einwohnergemeindeversammlung Arlesheim beschlossene Aufhebung des Quartierplanes „Ehingergut" und die daraus resultierte Mutation zum Zonenplan Siedlung (Zuweisung des Areals in die Zone W2b) sowie die beschlossene Mutation Nr. 15 zur Quartierplanung Ortskern;
- den vom Gemeinderat Röschenz beschlossenen Bau- und Strassenlinienplan „Bilchweg" sowie die von der Einwohnergemeindeversammlung beschlossene Mutation zum Zonenplan Siedlung „Bilchweg".
Als Vertreter des Kantons Basel-Landschaft wählte der Regierungsrat Werner Madörin, Stv. Leiter des Amtes für Raumplanung, Aesch, in den Stiftungsrat „Weg der Schweiz".
Landeskanzlei
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