Vernehmlassung

Neue Bildungsgesetzgebung

Landratsbeschluss betreffend Bildungsgesetz

Übersicht Vernehmlassung neue Bildungsgesetzgebung


 

Vom

 

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Das Bildungsgesetz wird genehmigt.


2. Der formulierten Gesetzesinitiative der Gemeinde Reinach vom 9. Januar 1992 betreffend Änderung von § 137 des Schulgesetzes (Rückerstattung der Kosten für den Unterhalt von Sekundarschulen) wird durch das Bildungsgesetz Folge gegeben.


3. Die formulierte Gesetzesinitiative vom 28. April 1995 über die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden wird dem Volk unterbreitet und zur Ablehnung empfohlen.


4. Der nichtformulierte Initiative "Musikerziehung durch die Musikschulen - ein Bildungs- und Kulturauftrag der Gemeinden und des Kantons" vom 6. September 1995 wird durch das Bildungsgesetz und sein Dekret erfüllt. Sie wird bis zur Genehmigung des Dekrets durch den Landrat stehen gelassen.


5. Die nichtformulierte Volksinitiative "Bildungsgesetzgebung für eine kindergerechte und leistungsfördernde Schule mit gleichwertigem Angebot für alle" vom 24. September 1996 wird durch das Bildungsgesetz erfüllt. Sie wird bis zur Genehmigung des Dekretes zum Bildungsgesetz durch den Landrat stehen gelassen.


6. Die nichtformulierte Volksinitiative "zur Einrichtung von Mittagstischen an den Schulen" vom 4. Januar 1996 wird durch das Bildungsgesetz erfüllt und somit abgeschrieben.


7. Die Motion der FDP-Fraktion vom 28. Mai 1998 betreffend einem Konzept zur beruflichen Fort- und Weiterbildung (Erwachsenenbildung) im neuen Bildungsgesetz wird stehen gelassen. Der Regierungsrat wird später auf Grundlage des Bildungsgesetzes ein Konzept erarbeiten und dem Landrat vorlegen.


8. Die folgenden landrätlichen Vorstösse werden abgeschrieben:


8.1 Postulat (86/145) von Alfred Peter vom 8. September 1986 für eine Aufwertung der Stellung des Rektors an den Volksschulen


8.2 Motion (93/279) von Barbara Fünfschilling-Gysin vom 6. Dezember 1993 betreffend Kompetenzen der Rektorate an den Volksschulen


8.3 Postulat (93/280) von Barbara Fünfschilling-Gysin vom 6. Dezember 1993 betreffend Autonomie der Volksschulen


8.4 Postulat (95/26) von Barbara Fünfschilling-Gysin vom 6. Februar 1995 betreffend mehr Organisationsfreiheit an den Volksschulen


8.5 Postulat (90/65) von Oskar Stöcklin vom 15. März 1990 betreffend Wahl der Lehrervertreter in den Erziehungsrat


8.6 Postulat (94/23) von Barbara Fünfschilling-Gysin vom 31. Januar 1994 betreffend Abschaffung des Erziehungsrates


8.7 Dringendes Postulat (94/63) der SP-Fraktion vom 21. März 1994 betreffend allfällige Abschaffung des Erziehungsrates


8.8 Postulat (88/240) von Liselotte Schelble vom 12. September 1988 betreffend Erwachsenenbildung im Kanton Basel-Landschaft


8.9 Postulat (90/118) von Eva Rüetschi vom 17. Mai 1990 betreffend Änderung von § 137 des Schulgesetzes


8.10 Postulat (97/249) von Claudia Roche vom 27. November 1997 betreffend "Eltern Mit Arbeit Mit Eltern"


8.11 Postulat (98/110) der FDP-Fraktion vom 28. Mai 1998 betreffend zwölf Jahre Gesamtschulzeit von der Primarschule bis zur Matur im neuen Bildungsgesetz


8.12 Postulat (98/111) der FDP-Fraktion vom 28. Mai 1998 betreffend die Ermöglichung eines tieferen Maturitätsalters in der neuen Bildungsgesetzgebung


8.13 Postulat (98/168) der CVP-Fraktion vom 17. September 1998 zur Vorverschiebung des Einschulungsalters im Kanton Baselland


8.14 Motion (98/122) von Dr. Max Ribi vom 11. Juni 1998 betreffend Qualitätssicherung des Progymnasiums als Grundlage zum nahtlosen Übertritt ans Gymnasium




Im Namen des Landrates
der Präsident:
der Landschreiber:


Back to Top