Vernehmlassung

Neue Bildungsgesetzgebung

Übersicht Vernehmlassung neue Bildungsgesetzgebung


 

III. Das Bildungsangebot

 

1. Kindergartenstufe


Die vor gut 100 Jahren entstandenen ersten Kindergärten im Kanton hatten als private Einrichtungen vorwiegend die Aufgabe, die zu Hause oder in Fabriken stark beanspruchten Eltern zu entlasten.


Durch die zunehmende Trennung von Wohnung und Arbeitsplatz der Eltern, den Trend zur Kleinfamilie und die berufliche Emanzipation der Frauen entstand aus dem Kindergarten allmählich eine pädagogische Institution, die unterschiedliche Lebens- und Erziehungsziele von Eltern auszugleichen und eine allen Kindern gemeinsame Basis für den Schuleintritt zu legen hat. Infolge schwieriger Wohn- und Verkehrsverhältnisse und mangelnder Spielmöglichkeiten ist der Kindergarten oft der einzige Ort, an dem Kinder verschiedene Formen des sozialen Umgangs erfahren können.


Der Kindergarten wird heute von rund 95 Prozent der 4-6jährigen Kinder im Kanton während zwei Jahren besucht. Die einzelnen Kindergärten werden organisatorisch und örtlich getrennt von den übrigen Gemeindeschulen geführt und unterstehen der örtlichen Schulpflege oder Kindergartenkommission.


Am 7. Januar 1998 verabschiedete der Erziehungsrat zum ersten Mal einen Lehrplan für die Kindergärten im Kanton.


Durch den positiven Volksentscheid vom 28. September 1997 zum Gegenvorschlag des Landrates kam zum Ausdruck, dass die Aufwertung des Kindergartens im Bildungsgesetz von einer grossen Mehrheit der Bevölkerung erwartet wird.


Die Kernpunkte:


- Der Kindergartenbesuch bleibt freiwillig, wird aber neu für 2 Jahre anstatt wie bisher für 1 Jahr angeboten.


- Die Kindergärten und Primarschulen können von den Gemeinden durch einen gemeinsamen Schulrat, eine gemeinsame Schulleitung und einen gemeinsamen Lehrerinnen- und Lehrerkonvent schulisch und organisatorisch miteinander verbunden werden.


- Die Lohn- und Anstellungsbedingungen der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner werden aufgrund der vom Landrat gutgeheissenen Lehrerinnen- und Lehrerinitiative durch den Kanton in der Personalgesetzgebung geregelt.


- Der Kindergarten bildet zusammen mit der Primar- und der Sekundarschule die Volksschule.




2. Primarstufe


Der Ursprung unserer Primarschule geht bis ins 16. und 17. Jahrhundert zurück, wo sie als Dorfschulen "der Jugend die Mittel zur Erkenntnis Gottes zu verschaffen hatten", wie es in einer Chronik heisst.


In der Trägerschaftsvorlage vom August 1996 hat der Regierungsrat dargelegt, dass die Primarschulen - neben den Kindergärten und Jugendmusikschulen - weiterhin von den Gemeinden geführt und finanziell getragen werden, wobei sich diese an die vom Kanton vorgegebenen pädagogischen, organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen zu halten haben.


An der Primarschule werden den Kindern weiterhin in einem gemeinsamen fünfjährigen Bildungsgang die schulischen Grundkenntnisse und -fertigkeiten vermittelt. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dabei die unterschiedlichen kognitiven, sozialen, emotionalen und motorischen Voraussetzungen der Kinder zu beachten.


Die Kernpunkte:


- Die Primarschulen werden wie die übrigen öffentlichen Schulen zu teilautonomen, geleiteten Schulen.


- Sie werden durch das Amt für Volksschulen, das aus dem heutigen Schulinspektorat hervorgeht, von aussen evaluiert.


- Die pädagogische Beurteilung und Betreuung kleiner Schulen kann durch den Schulrat dem Amt für Volksschulen übertragen werden.




3. Sekundarstufe I


3.1 Ausgangslage


Die heutigen Realschulen sind aus den Primaroberschulen und die heutigen Sekundarschulen aus den einstigen Bezirksschulen heraus entstanden.


Die Realschulen sind heute Gemeindeschulen; Schulträger der Sekundarschulen ist hingegen der Kanton.


Das Bildungsangebot der heutigen Real- und Sekundarschulen ist aufgrund ihrer unterschiedlichen Grösse nicht überall genau gleich. Klein- und Werkjahrklassen gibt es in unserem Kanton bisher nur für Realschülerinnen und Realschüler.


Eine Besonderheit gegenüber den übrigen Kantonen sind die progymnasialen Abteilungen der Baselbieter Sekundarschulen (Untergymnasium). An ihnen wird mit eigenen Stundentafeln ab dem 6. Schuljahr auf das Gymnasium vorbereitet.


Durch die Zustimmung des Volkes zur einheitlichen Trägerschaft der Sekundarstufe I im September 1997 wurde politisch und rechtlich die Grundlage zur Zusammenführung der heutigen Sekundarschulen gelegt.


3.2 Zielsetzung der zukünftigen Sekundarschule


3.2.1 Leitsätze


Die Sekundarstufe I wird im Bildungsgesetz als Sekundarschule bezeichnet.


Die zukünftigen Sekundarschulen des Kantons


- unterstützen die Schülerinnen und Schüler einer Altersgruppe auf ihrem Weg ins Erwachsenenleben und bei ihrer Selbstfindung;


- vermitteln eine grundlegende Allgemeinbildung und fördern die Selbst-, Sach- und Sozialkompetenz und die Selbstständigkeit der Jugendlichen;


- übernehmen die Orientierung und Beratung der Schülerinnen und Schüler und ihrer Erziehungsberechtigten in Bezug auf die individuellen Berufs- und Schulungsmöglichkeiten nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit;


- helfen den Schülerinnen und Schülern, sich durch selbstständiges Lernen Kultur-, Arbeits- und Lerntechniken anzueignen und ermutigen sie zum lebenslangen Weiterlernen;


- verstehen sich in einer arbeitsteiligen und zunehmend multikulturellen Gesellschaft als "Gesellschaft im Kleinen", in der die Schülerinnen und Schüler ihre Unterschiede erfahren und gleichzeitig lernen, sich gegenseitig zu achten und zu helfen;


- bereiten die Jugendlichen sowohl auf die Erwerbsarbeit als auch auf ihr privates Zusammenleben vor und zeigen ihnen, dass beide Bereiche gleich wichtig sind und sich gegenseitig beeinflussen;


- stärken die Identität ihrer Schülerinnen und Schüler durch eine interkulturelle und geschlechterbewusste Bildung und Erziehung;


- stehen in Verbindung mit den Erziehungsberechtigten, den abgebenden und abnehmenden Schulen, der Wirtschaft und ihrem sozialen, kulturellen und politischen Umfeld.


3.2.2 Gründe für die Zusammenführung


Nach der Zusammenführung der bisherigen Realschule und der bisherigen Sekundarschule können alle Jugendlichen vom 6. - 9. Schuljahres die gleiche Schule besuchen, wodurch der örtlichen und sozialen Ausgrenzung von Schülern und Schülerinnen entgegengewirkt wird. Die drei für die "neue" Sekundarschule vorgesehenen Anforderungsniveaus unterscheiden sich zwar in ihren inhaltlichen Zielsetzungen, aber sie werden innerhalb der gleichen Schulorganisation angeboten. Damit wird für eine bessere Akzeptanz des Niveaus A bei den Schülern und Schülerinnen, bei den Erziehungsberechtigten und in der Berufswelt angestrebt.


Dadurch, dass alle Begabungstypen die gleiche Schule besuchen und dort einander täglich begegnen können, werden die Schülerinnen und Schüler auf das Leben in einer arbeitsteiligen und multikulturellen Gesellschaft vorbereitet und ihnen die Fähigkeit vermittelt, die Vorzüge und die Andersartigkeit anderer Menschen in ihr Denken und Handeln einzubeziehen.


Die Vorbereitung auf eine hohe Flexibilität und Anpassungsfähigkeit erfordernde Berufswelt setzt Schulen voraus, die selber auch flexibel sind. Diese müssen insbesondere in der Lage sein, die unterschiedlichen Entwicklungsschritte der Jugendlichen durch Niveauumteilungen innerhalb der eigenen Schule aufzufangen. Die Erfahrung zeigt, dass heute von der allgemeinen in die progymnasiale Abteilung der Sekundarschule und umgekehrt viel häufiger gewechselt wird als zwischen der Realschule und der Sekundarschule, weil mit diesem Wechsel nicht die Aufgabe des vertrauten sozialen und örtlichen Umfelds verbunden ist. Diese Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Niveaus soll künftig für die ganze Sekundarschule gelten.


Befinden sich die heutigen Real- und Sekundarschulen unter dem gleichen pädagogischen und organisatorischen Dach, fällt es den Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Behörden einfacher als heute, sich über die Schulfragen ins Bild zu setzen. Zudem kann die Beratung und Abklärung über die weitere Schul- und Berufslaufbahn differenziert und umfassender als heute erfolgen, weil sich alle daran Beteiligten an Ort und Stelle befinden. Für Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler besteht neu ein gesetzlicher Anspruch auf Beratung.


Die für die 3 Niveaus differenziert formulierten Zielvorgaben der zukünftigen Sekundarschule werden durch einen gemeinsamen Stufenlehrplan aufeinander abgestimmt. Damit wird gegenüber den heutigen, wenig koordinierten Fachlehrplänen eine wesentliche Verbesserung erreicht.


Werden die heutigen Real- und Sekundarschulen zu Sekundarschulen zusammen geführt, entsteht für die Schülerinnen und Schüler mit ihrer verschiedener Herkunft und ihren Fähigkeiten ein natürliches Kontaktfeld. Um dieses zu stärken, werden im Stufenlehrplan der zukünftigen Sekundarschule niveausübergreifende Aufgaben wie z. B. Gesundheitsförderung, Suchtprävention, Informatik, interkulturelle Pädagogik und Schul- und Berufswahlvorbereitung aufgenommen. Diese Themen werden nicht einem einzelnen Niveau der Sekundarschule zugeordnet, sondern sind Teil des Schulprogramms, in dem jede Schule ihre Ziele und Umsetzungskonzepte festschreibt.


Die Gewissheit, unabhängig von der Niveauzuteilung und der weiteren Leistungsentwicklung 4 Jahre zur gleichen Schulorganisation zu gehören, erleichtert den Schülern und Schülerinnen und den Erziehungsberechtigten die Identifikation mit ihrer Schule und gibt ihrer Schullaufbahn Ruhe und Konstanz.


In einer alle drei Anforderungsniveaus umfassenden Schulorganisation lassen sich die vorhandenen Synergien bezüglich Infrastruktur und Betriebsmittel besser und ideenreicher als heute nutzen. Auf der einen Seite wird durch die Zusammenführung der heutigen Real- und Sekundarschulen die Flexibilität der einzelnen Schulen erhöht, auf der anderen Seite wird durch den vom Kanton gesteckten Rahmen die Einheitlichkeit und Koordination des Bildungswesens erhalten.


3.3 Inhalt und Organisation


3.3.1 Drei Anforderungsniveaus


Bei der Gestaltung der zukünftigen Sekundarschule wird darauf verzichtet, die Gliederung der heutigen Sekundarstufe I durch ein gesamtkantonal "integriertes Schulsystem" zu ersetzen. Die neue Sekundarschule umfasst das 6. bis 9. Schuljahr und gliedert sich in folgende drei Anforderungsniveaus:


- Niveau A mit allgemeinen Anforderungen: Der Abschluss befähigt die Jugendlichen, eine Berufslehre zu absolvieren. (Bisher: Realschule/Berufswahlklasse)


- Niveau E mit erweiterten Anforderungen: Der Abschluss befähigt die Jugendlichen, eine Berufslehre inkl. Berufsmaturität zu absolvieren, bzw. berechtigt sie, in eine Diplommittelschule überzutreten. (Bisher: allgemeine Abteilung der Sekundarschule)


- Niveau P mit progymnasialen Anforderungen: Der Abschluss berechtigt die Jugendlichen, in das dreieinhalbjährige Gymnasium überzutreten. (Bisher: progymnasiale Abteilung der Sekundarschule)


3.3.2 Stufenlehrpläne und Stundentafeln


Die zukünftige Sekundarschule erhält einen Stufenlehrplan, welcher die im Bildungsgesetz verankerten Zielvorgaben, mit Differenzierung für die verschiedenen Anforderungsniveaus, in den Schulunterricht überträgt. Im weiteren hat er die horizontale und vertikale Kohärenz der Bildungsarbeit innerhalb der Schulstufen und zwischen den Schulstufen zu sichern.


Zielvorgabe für alle Schulen ist es, die im Lehrplan formulierten Grobziele und Treffpunkte zu erreichen. Ob sie diesen Auftrag erfüllen, wird überprüft, indem die Schulen sowohl intern (Lehrperson, Kollegium, Schulleitung) wie auch extern (Evaluationsteams, Behörden, Erziehungsberechtigte) evaluiert werden.


Die zum Lehrplan dazugehörende Stundentafel, wiederum differenziert nach Anforderungsniveaus, gibt die Unterrichts- und Zeitressourcen für die Bildungsbereiche oder Fächer pro Schulwoche vor. Diese Vorgaben können unter Einhaltung der Lektionenzahlen pro Bildungsangebot oder pro Fach übers Schuljahr flexibel gehandhabt werden.


Im Stufenlehrplan und in der Stundentafel sind die Schul- und Berufswahlvorbereitungen integriert. Diese sollen inskünftig in Form eines vierjährigen Orientierungs- und Beratungsprozesses für die Schülerinnen und Schüler und zusammen mit den Erziehungsberechtigten sowie den kantonalen Berufsberatungsstellen erfolgen.


Im 8. und 9. Schuljahr des Niveaus A erfährt die Schul- und Berufswahlvorbereitung eine spezielle Ausgestaltung und wird durch speziell ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer erteilt.


3.3.3 Spezielle Förderung inkl. Werkjahr


Für das Niveau A wird im 6. und 7. Schuljahr an allen Sekundarschulen eine altersgemischte Kleinklasse angeboten. Möglich ist auch, die Schülerinnen und Schüler des Niveaus A in der Regelklasse mit der Integrativen Schulungsform zu unterrichten. Durch die Kleinklasse im Niveau A soll erreicht werden, dass deren Schülerinnen und Schüler an den Sekundarschulen gehalten werden können.


Das bisher einjährige Werkjahr soll neu im 8. und 9. Schuljahr - als Ergänzung zum Niveau A der Sekundarschule - angeboten werden. Seine Schülerinnen und Schüler sollen zu einem Abschluss der Sekundarschule und damit zu einer weiterführenden Ausbildung der Sekundarstufe II geführt werden.


Wegen seiner besonderen Stellung kann das Werkjahr weiterhin nur an wenigen Standorten angeboten werden. Durch den Einbezug des 8. Schuljahres wird seine Schülerzahl wahrscheinlich steigen, was zu zusätzlichen Standorten führen und dadurch seine Erreichbarkeit für die Schülerinnen und Schüler verbessern dürfte.


3.3.4 Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer


Die heute an der Realschule und an der allgemeinen und progymnasialen Abteilung der Sekundarschule tätigen Lehrerinnen und Lehrer können auch an der neuen Sekundarschule unterrichten. Damit sie an der zukünftigen Sekundarschule möglichst breit eingesetzt werden können, wird in Zusammenarbeit mit ihnen ein Fort- und Weiterbildungsangebot entwickelt.


Im Niveau P der zukünftigen Sekundarschule werden Lehrerinnen und Lehrer unterrichten, die über eine Ausbildung gemäss dem interkantonalen Reglement für die Sekundarstufe I verfügen.


Die heutige Ausbildung der Reallehrerinnen und Reallehrer wird vorerst weitergeführt.


3.3.5 Bildung und Organisation der Schulkreise


Im Juni 1999 hat die Erziehungs- und Kulturdirektion den Gemeinden aufgrund der Bevölkerungsentwicklung, der Klassenprognosen und der genannten Zielsetzungen einen Vorschlag zur Bildung der Schulkreise der zukünftigen Sekundarschule zugestellt.


Dieser geht davon aus, dass in den einzelnen Schulkreisen das gesamte Bildungsangebot der Sekundarschule angeboten werden muss, damit möglichst alle Schülerinnen und Schüler aus der Primarschule an die gleiche Schule übertreten können. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind die Laufentaler Schülerinnen und Schüler, die weiterhin das Untergymnasium in Laufen besuchen können, und das Werkjahr, das wie bisher, regional geführt wird.


Die Sekundarschulen werden im Rahmen ihres Schulkreises zu teilautonomen, geleiteten Schulen, die eine gemeinsame Schulleitung und einen gemeinsamen Schulrat besitzen. Schulträger aller Sekundarschulen ist der Kanton.


Die Zusammenführung der heutigen Sekundar- und Realschulen zu Sekundarschulen wird als Prozess angesehen, an dem neben den Gemeinden auch die betroffenen Schulen, Schulleitungen und Schulpflegen beteiligt werden, wodurch in den einzelnen Schulkreisen den dortigen Verhältnissen angepasste Lösung gefunden werden können.


Die Kernpunkte:


- Aus den heutigen Real- und Sekundarschulen werden Sekundarschulen mit einer Schulleitung und einem Schulrat pro Schulkreis.


- Schulträger der Sekundarschule ist der Kanton.


- Die Sekundarschule umfasst 3 Anforderungsniveaus, die spezifisch auf die anschliessenden Ausbildungen vorbereiten.


- Das Werkjahr wird wie bisher regional und mit einer eigenen Schulleitung und einem eigenen Schulrat geführt.




4. Sekundarstufe II


4.1 Berufsbildung


4.1.1 Ausgangslage


Das duale System der beruflichen Grundausbildung erwies sich auf dem Weg zur heutigen Produktions-, Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft als sehr anpassungs- und lernfähig. Seine Stärke liegt in der Verbindung der praxisnahen Ausbildung in den Betrieben und der theoretischen und allgemeinen Ausbildung in den Berufsschulen.


Gegenwärtig existieren noch gegen 300 Lehrberufe, die dem Berufsbildungsgesetz unterstellt sind und eigene Ausbildungs- und Prüfungsreglemente besitzen.


Das Berufsbildungswesen orientiert sich inhaltlich und organisatorisch an den gesetzlichen Vorschriften des Bundes. Im Kanton wird es vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung geleitet und beaufsichtigt.


Die Gewerblich-industriellen Berufsschulen in Liestal und Muttenz werden in pädagogischer, organisatorischer und administrativer Hinsicht von ihren Rektoren geführt, denen je 2 Konrektoren zur Seite stehen. Die Rektorenkonferenz der Berufsschulen, in der auch die Handelsschule des Kaufmännischen Vereins und die Berufsschule der Novartis sowie das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung vertreten sind, koordiniert die Aufgaben der Berufsschulen.


Den Berufsschulen ist eine vom Regierungsrat gewählte Aufsichtskommission übergeordnet, in der die Industrie, das Gewerbe, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung sowie die Lehrerinnen und Lehrer der betreffenden Schule vertreten sind.


Dem vom Regierungsrat gewählten 12-köpfigen Berufsbildungsrat gehören Vertreterinnen und Vertreter derselben Gruppen an.


4.1.2 Weitere Entwicklung


Durch den Einzug der Mikroelektronik in Büro, Industrie und Gewerbe verändern sich die Berufsbilder immer schneller, weshalb es in der Berufsausbildung immer mehr darum geht, den jungen Menschen neben den fachlichen Kenntnissen eine möglichst


grosse Handlungskompetenz und Lernfähigkeit zu vermitteln, damit sie später mit dem technologischen Wandel beruflich und sozial Schritt halten können.


Mit dieser Entwicklung droht sich die Schere zwischen anspruchsvollen Berufslehren und solchen, die "nur" handwerkliche Fertigkeiten erfordern, weiter zu öffnen. Bereits besteht in einzelnen Branchen die Tendenz, die Berufslehren in unterschiedliche Leistungsniveaus zu gliedern; auf der einen Seite Berufsausbildungen mit einem hohen Innovationspotential vor allem für schulstarke Jugendliche, und auf der andern Seite Berufsausbildungen für schulschwächere, sozial auffällige oder mit sprachlich-kulturellen Defiziten belastete Jugendliche.


Um diese Entwicklung aufzufangen, sind in Zukunft folgende Anstrengungen nötig:


- Die drei Elemente der trialen Berufsausbildung (Lehrbetrieb, Berufsschule, Einführungskurs) müssen noch enger zusammenrücken.


- Die Durchlässigkeit zwischen der Berufsbildung und dem übrigen Bildungsangebot ist in beide Richtungen zu verbessern.


- Das Lehrstellenangebot zugunsten Jugendlicher, welche die Schule nicht mehr besuchen wollen oder können, muss durch gemeinsame Anstrengungen von Industrie, Gewerbe und Staat erhalten und verbessert werden. Die vom Landrat am 10. April 1997 beschlossene Einführung einer Vorlehre für weniger begabte Schülerinnen und Schüler und die beabsichtigte Koordination aller Brückenangebote zwischen den Ausbildungen der Sekundarstufe I und II innerhalb des Kantons und mit Basel-Stadt sind Schritte in diese Richtung.


- Damit nicht immer mehr Jugendliche in Vollzeitschulen abwandern, bedarf es weiterhin grosser Anstrengungen zugunsten eines differenzierten und attraktiven Lehrstellenangebots. In diesem Zusammenhang geniessen die Berufsmaturität und der Aufbau der Fachhochschulen bildungspolitisch höchste Priorität.


4.1.3 Brückenangebote


Für Jugendliche, die den Übertritt aus der Sekundarstufe I in die Berufsbildung nicht direkt schaffen, stehen ab 1999 die sogenannten Brückenangebote zur Verfügung. Diese sollen nicht die allgemeine Schulzeit verlängern, sondern die Hindernisse beim Berufseinstieg angehen, indem sie Kompetenzen vermitteln, die für eine erfolgreiche Berufslehre nötig sind. Dazu gehören neben Sprache und Mathematik die Sozial- und Methodenkompetenz.


Das schulische Brückenangebot "plus" bereitet die Auszubildenden auf anspruchsvollere Berufslehren vor, das Brückenangebot "Basis" auf weniger anspruchsvolle.


Der gezielten Vorbereitung auf ein bestimmtes Berufsfeld dient die Vorlehre B. Jugendlichen, die noch keine realistische Vorstellung von ihrem zukünftigen Beruf haben, steht die allgemeine Vorlehre A offen. Die Schulen und die öffentlichen und privaten Betriebe sind gemeinsam für die Vorlehren verantwortlich. Die Schule vermittelt Schulwissen, die Betriebe ermöglichen Erfahrungen in der Arbeitswelt.


Die Aufteilung der interessierten Jugendlichen auf die verschiedenen Angebote übernimmt - in Zusammenarbeit mit den abgebenden und aufnehmenden Schulen sowie der Berufsberatung - das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.


Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt arbeiten im Bereich der Brückenangebote eng zusammen. Die Vorlehren B stehen den Jugendlichen beider Kantone unabhängig vom Wohnort zur Verfügung, das schulische Brückenangebot "Basis" wird von Basel-Stadt auch für Jugendliche aus dem Baselbiet angeboten. Im Kanton Basel-Landschaft werden alle Brückenangebote von Berufsschulen geführt.


Die Kernpunkte:


- Die Berufsbildung, soweit der Kanton dafür zuständig ist, wird gesetzlich und organisatorisch besser mit den übrigen Bildungsangeboten verbunden.


- Die Gleichwertigkeit der Berufsbildung mit den übrigen Bildungsangeboten wird durch die Zusammenlegung des Berufsbildungsrates und des Erziehungsrates hervorgehoben und damit die Abstimmung unter den entsprechenden Bildungsangeboten erleichtert.


- Die berufliche Erwachsenenbildung wird im bisherigen organisatorischen und finanziellen Rahmen gefördert.


Die Berufsschulen für Landwirtschaft und Spitalberufe sind im Bildungsgesetz nicht enthalten.


4.2 Diplomabteilung der Gymnasien (DMS 3)


Die im Kanton seit 1972 bestehende 3-jährige Diplommittelschule bereitet auf Berufsausbildungen und Ausbildungen an höheren Fachschulen und Fachhochschulen in pädagogischen, sozialen, paramedizinischen, künstlerischen und weiteren Bereichen vor.


Die Aufnahme in die DMS-3 erfolgt nach der obligatorischen Schulzeit unter gewissen Bedingungen prüfungsfrei.


Innerhalb der Gymnasien obliegt die Leitung der Diplomabteilung einem Konrektor oder einer Konrektorin.


Durch Reform der DMS-3 wurde einerseits eine engere Zusammenarbeit unter den an ihr beteiligten Lehrerinnen und Lehrern erreicht, und andererseits durch neue Unterrichtsformen wie Block- und Projektunterricht, Praktika und die berufsspezifischen Vorbereitungskurse die Qualität der Schule in Bezug auf ihre Ausbildungsziele und auf die von den Schülerinnen und Schülern angestrebten Berufsziele wesentlich verbessert.


1995 wurde der Übertritt aus der vom Kaufmännischen Verein geführten DMS-2 in die DMS-3 geregelt.


Absichten:


- Das Bildungsgesetz sieht keine spezifischen Änderungen vor.


- Der Zugang von Absolventinnen und Absolventen der DMS-3 zu therapeutischen Berufsausbildungen wird durch Regelungen mit den Anbietern solcher Ausbildungen gezielt verbessert.


- Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion setzt sich auf der interkantonalen Ebene dafür ein, dass das DMS-3-Diplom ohne zusätzliche Auflagen weiterhin zum Eintritt in höhere Fachschulen und Fachhochschulen im pädagogischen, gestalterischen, sozialen und medizinisch-therapeutischen-pflegerischen Bereich berechtigt.


4.3 Maturabteilung der Gymnasien


Zu den Maturabteilungen der Gymnasien Liestal, Münchenstein, Muttenz und Oberwil kam 1994 das bikantonale Gymnasium Laufental-Thierstein hinzu.


An den Gymnasien Liestal, Münchenstein, Muttenz und Oberwil werden die Schülerinnen und Schüler nach der progymnasialen Abteilung der Sekundarschule in einem 3 1/2-jährigen Bildungsgang auf ein Hochschulstudium oder eine andere höhere Ausbildung vorbereitet. Das zusammen mit dem Kanton Solothurn geführte Gymnasium Laufental-Thierstein weist hingegen eine progymnasiale und eine anschliessende gymnasiale Abteilung auf.


Nach Umsetzung des Maturitätsanerkennungsreglementes bieten die Gymnasien ab August 2000 (aufsteigend mit den 1. Klassen) die Schwerpunktfächer Angewandte Matematik/Physik, Biologie/Chemie, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lateinisch, Musik, Russisch, Spanisch, Wirtschaft und Recht und Bildnerisches Gestalten an.


Die Rektorinnen und Rektoren der Gymnasien sind sowohl in organisatorischer und administrativer als auch in pädagogischer Hinsicht Vorgesetzte der Lehrerinnen und Lehrer und vertreten ihre Schulen gegenüber der Verwaltung und der Öffentlichkeit. Zusätzlich gehören der Schulleitung die Konrektorinnen oder Konrektoren an. Die pädagogischen, planerischen und organisatorischen Fragen der Gymnasien werden durch die Rektorinnen- und Rektorenkonferenz und die Fachkonferenzen koordiniert.


Jedem Gymnasium ist eine durch den Regierungsrat gewählte Aufsichtskommission übergeordnet.


Die Maturabteilung der Gymnasien wurde 1992 einer Reform unterzogen, welche sich zwar noch an die alte Maturitätsanerkennungsverordnung des Bundes hielt, aber bereits Elemente der im Maturitätsanerkennungsreglement von 1996 festgelegten Reform vorwegnahm.


Gemäss der Auswertung des Instituts für allgemeine Pädagogik der Universität Bern hat sich die ab Schuljahr 1992/93 eingeführte Reform weitgehend bewährt, weshalb das neue Maturitätsanerkennungsreglement auf dieser Grundlage umgesetzt werden kann.


Absicht:


- Das Bildungsgesetz sieht keine spezifischen Änderungen vor.


- Das Eidgenössische Maturitätsanerkennungsreglement wird bis zum Jahr 2000 im Gymnasium und bis zum Jahr 2004 im Niveau P der Sekundarschule umgesetzt.


4.4 Schulen des KV Baselland


Eine besondere Rolle im kantonalen Bildungssystem nehmen die Schulen des Kaufmännischen Vereins ein, der sich in der Schweiz schon immer um die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Kaufleute kümmerte. Dessen Schulen werden weitgehend durch die Standortkantone finanziert. In schulischen Belangen orientieren sich diese an Vorschriften des Bundes und der Kantone.


Gemäss Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kaufmännischen Verein Baselland über die Führung der Schulen mittels Leistungsauftrag vom 1. Dezember 1998 führt der Kaufmännische Verein Baselland:


a. Berufsschulen zur Vermittlung des beruflichen Unterrichts für kaufmännische Berufe und Berufe des Detailhandels sowie eine Kaufmännische Berufsmittelschule;


b. dreijährige Handelsmittelschulen zur Erlangung des eidgenössischen Handelsdiploms und der Berufsmatura;


c. einjährige Kaufmännische Vorbereitungsschulen (Handelsfachschulen);


d. zweijährige Diplommittelschulen (DMS 2);


e. Weiterbildungsschulen und Weiterbildungskurse.


Diesem Auftrag entsprechend bietet der KV Baselland gegenwärtig folgende Ausbildungen an:


Duale Ausbildung mit Bürolehre, kaufmännischer Lehre, kaufmännischer Berufsmittelschule, kaufmännischem Lehrabschluss für Erwachsene, Verkaufslehre und Detailhandelslehre. Diese Ausbildungen werden in Liestal und Reinach angeboten.


Vollzeitausbildung mit Handelsmittelschule (eidg. Handelsdiplom und Berufsmatura; 3 bzw. 4 Jahre), Diplommittelschule 2 und Kaufmännischer Vorbereitungsschule (1 Jahr). Die Handelsmittelschule und die Kaufmännische Vorbereitungsschule werden in Liestal und Reinach, die DMS 2 in Muttenz angeboten.


Erwachsenenbildung mit Informatik-, Sprach- und Wirtschaftskursen, Höherer Kaufmännischer Gesamtschule und Kaufmännischer Führungsschule.


Insgesamt haben im Schuljahr 1997/98 4592 Jugendliche und Erwachsene die Schulen des KV Baselland besucht. Davon haben 2667 Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Erwachsenenbildungskurse (inkl. Höhere Kaufmännische Gesamtschule und Kaufmännische Führungsschule) besucht. Der KV Baselland führt somit die grösste Schuleinheit des Kantons.


Diplommittelschule 2 (DMS 2)


Die DMS 2 wird auf der Grundlage der landrätlichen Verordnung über die Führung einer Diplommittelschule vom 25. Oktober 1979 geführt und hat den Auftrag, schulungswilligen Sekundarschülerinnen und -schülern und leistungsstarken Schülerinnen und Schülern der Berufswahlklassen (BWK) eine Ausbildung anzubieten, die noch nicht berufsreif sind oder keine Lehrstelle gefunden haben.


Lange Zeit ist es der DMS 2 gelungen, BWK-Schülerinnen und -Schülern zu annähernd gleichen Berufschancen wie Schülerinnen und Schülern der Sekundarschule zu verhelfen. Nachdem aber in den letzten Jahren die Zulassungsbedingungen in vielen Berufen erschwert oder auf 12 Schuljahre ausgedehnt wurden, fällt es ihr zunehmend schwerer, diese Zielsetzung zu erreichen. Sie hat immer mehr Jugendliche aufzunehmen, die sowohl in der Schule als auch auf dem Arbeitsmarkt Probleme haben, weshalb es für die DMS 2 immer schwieriger wird, mit allen ihren Schülerinnen und Schülern die Diskrepanz zwischen den Anforderungen einer Diplomprüfung und dem vorhandenen schulischen Wissen zu überwinden.


Um die DMS 2 auch für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler attraktiver zu machen, wurde 1995 das interkantonal anerkannte DMS 2-Diplom eingeführt. Gleichzeitig hat die Schule ihre Aufnahmebedingungen verschärft und eine neue Schulstruktur geschaffen, die mithelfen soll, die Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und Kreativität der Schülerinnen und Schüler zu fördern.




5. Spezielle Förderung


Unser heutiges Sonderschul- und Fördersystem ging aus den von gemeinnützigen Organisationen geführten Betreuungsstätten für benachteiligte Kinder hervor.


Ab Beginn der Fünfzigerjahre wurde das sonderpädagogische Angebot im Kanton stark ausgebaut, indem zunehmend mehr Kinder durch heilpädagogische und therapeutische Behandlungsformen sowie verschiedene Typen von Kleinklassen und Sonderschulen differenziert gefördert wurden.


Seit einigen Jahren wird als Alternative zu den Kleinklassen die Integrative Schulungsform ermöglicht. Dabei werden Kinder mit Schulschwierigkeiten anstatt in einer Kleinklasse in Regelklassen unterrichtet und dabei von einem Heilpädagogen im Einzel-, Gruppen- oder Klassenunterricht unterstützt.


Im Auftrag der Erziehungs- und Kulturdirektion wurde in den vergangenen Jahren ein neues Konzept über das Sonderschulwesen und die Spezielle Förderung entwickelt.


In diesem werden die folgenden Förderangebote für die Volksschulen nicht mehr als Sonderschulung sondern als Spezielle Förderung innerhalb der Regelschulen definiert:


- Integrative Schulungsform (Kindergarten bis und mit Sekundarschule);


- sprachlicher und mathematischer Förderunterricht (Primar- und Sekundarschule);


- Einführungsklassen,


- Kleinklassen (Kindergarten bis und mit Sekundarschule);


- Logopädietherapie (in der Regel Primarschule);


- Deutsch als Zweitsprache (in der Regel Kindergarten und Primarschule);


- Schulung bei spezieller Leistungsfähigkeit (ab Sekundarschule).


Die Inanspruchnahme einer Speziellen Förderung setzt wie bisher eine fachliche Abklärung voraus und ist in der Regel zeitlich begrenzt.


Die Kernpunkte:


- Die Spezielle Förderung und die Sonderschulung werden voneinander getrennt.


- Die Schulleitung entscheidet auf Antrag des Schulpsychologischen Dienstes oder des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes und im Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten über die Inanspruchnahme einer Speziellen Förderung.


- Auch die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule, vor allem im Niveau A, können Angebote der Spezielle Förderung beanspruchen.


- Die Spezielle Förderung kann, wie bisher, als Früherfassung bereits vor dem Eintritt in den Kindergarten einsetzen.


Fortsetzung


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