Vernehmlassung

Neue Bildungsgesetzgebung

Übersicht Vernehmlassung neue Bildungsgesetzgebung


 

I. Das Baselbieter Bildungswesen

 

1. "Volksbildung ist Volksbefreiung"


Die erste Basler Schulordnung von 1766 bezeichnet die öffentliche Schule als "Werkstatt", in der "man Menschen veredeln, Gewerbe, Künste und Wissenschaften befördern und Nahrung und öffentlichen Wohlstand seines Landes erhöhen will". Die Schulen auf der Landschaft blieben indessen lange Zeit von Pfarrherren organisierte Zirkel.


Nach der Kantonstrennung hiess dann die Losung "Volksbildung ist Volksbefreiung". Mit Johann Jakob Kettiger (1802-1869) und Martin Birmann (1828-1890) verfügte der neue Kanton über zwei ausgewiesene Bildungsfachleute, die es im Sinne von Johann Heinrich Pestalozzi und Jean Jacques Rousseau verstanden, sein Bildungswesen vorwärts zu bringen. Das war kein einfaches Unterfangen, weil die Ausbildung der Kinder nicht überall als notwendig angesehen wurde. Allen Widerständen zum Trotz wurde 1835 das erste Basellandschaftliche Schulgesetz durch das Volk angenommen und auf seiner Grundlage die vier Bezirksschulen in Waldenburg, Böckten, Liestal und Therwil eingerichtet.


Anfänglich galten die Anstrengungen im Baselbieter Schulwesen, wie überall, vor allem der männlichen Jugend. Für die jungen Frauen hatten in erster Linie die Frauenvereine zu sorgen, indem sie diese auf die Haushaltsführung vorbereiteten. Mädchensekundarschulen gab es daher bis 1890 nur in Liestal und in Gelterkinden.


Der Kindergarten blieb lange Zeit eine private oder kirchliche Angelegenheit, welche vielerorts von Ordensschwestern oder Diakonissen wahrgenommen wurde, die buchstäblich zu Gotteslohn arbeiteten. Erst mit Inkrafttreten des heutigen Schulgesetzes im Jahre 1979 gingen alle Kindergärten an die Gemeinden über.


Für die schon immer in gemeinnützigen Heimen betreuten, behinderten Kinder kamen dank der Einführung der Invalidenversicherung nach 1959 heilpädagogische Erziehungskonzepte zum Tragen.


Mit dem 1947 in Kraft getretenen Schulgesetz wurden u. a. Sonder- und Fortbildungsschulen geschaffen, die maximale Klassengrösse auf 40 Schülerinnen und Schüler festgelegt, Französisch an der Sekundarstufe obligatorisch und die Schulaufsicht vereinheitlicht und verbessert.


Nach 1960 stiegen mit dem wirtschaftlichen Wachstum auch die Einwohner- und Schülerzahlen in unserem Kanton rasch an, so dass in kurzer Zeit viele Schulhäuser gebaut und für alle Schulstufen Lehrerinnen und Lehrer aus der ganzen Schweiz und dem benachbarten Ausland gefunden werden mussten.


1963 wurde in Liestal das erste Gymnasium des Kantons eröffnet, 1964 folgte das Gymnasium Münchenstein, 1972 nahmen die Gymnasien Oberwil und Muttenz und 1966 das Seminar Liestal ihre Tätigkeit auf. 1964 gelang unserem Kanton mit der Einrichtung von Jugendmusikschulen gar eine schweizerische Pionierleistung.


In den Jahren danach wurde das Baselbieter Bildungswesen weiter vervollständigt. 1973 wurde die heutige Fachhochschule beider Basel und 1975 die Schule für Spitalberufe eröffnet. Seit 1980 ist der Kanton Basel-Landschaft Mitträger der Universität Basel und seit 1988 der Volkshochschule beider Basel.


Das 1979 in Kraft getretene heutige Schulgesetz führte zu einer sehr weitgehenden Demokratisierung des Baselbieter Bildungswesens.




2. Kanton und Gemeinden


Der Regierungsrat hat sich bereits in seinem, im August 1995 erschienenen Aufgabenteilungsbericht und in der Trägerschaftsvorlage vom 13. August 1996 mit dem Verhältnis von Kanton und Gemeinden im Bildungswesen auseinandergesetzt. Dabei hat er sich für mehr Kompetenzen der Gemeinden bei Anstellungs- und Lohnfragen und der Klassenbildung in den von ihnen getragenen Schulen eingesetzt. Als Antwort auf die Trägerschaftvorlage und die Gemeindeinitiativen kam dann die Lehrerinnen- und Lehrerinitiative zustande, welche die Akzente in diesen Fragen zugunsten des Kantons setzte.


Aufgrund der Kantonsverfassung sind im Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden aus Sicht des Regierungsrates folgende Gesichtspunkte von besonderer Bedeutung:


2.1 Lokale und übergeordnete Aufgaben


Gemäss § 44 Absatz 2 der Kantonsverfassung erfüllen die Einwohnergemeinden die Aufgaben von lokaler Bedeutung und die ihnen vom Kanton übertragenen Obliegenheiten.


Für den Regierungsrat finden im Bildungswesen lokale Anliegen ihre Grenze dort, wo der Kanton gemäss Kantonsverfassung für alle Schülerinnen und Schüler ein gleichwertiges Unterrichtsangebot und damit den Anschluss an die Schulen und Ausbildungen in andern Gemeinden, andern Kantonen und andern Ländern zu gewährleisten hat.


2.2 Finanzausgleich


Gemäss § 134 Absatz 2 der Kantonsverfassung sollen durch den Finanzausgleich ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung sowie in den Leistungen der Gemeinden erreicht werden.


Im Bildungswesen sorgt der Kanton in Form von Beiträgen an die Löhne der Lehrerinnen und Lehrer (gebundener Finanzausgleich) dafür, dass in fast allen Gemeinden des Kantons eigene Schulen geführt werden können. Ohne den gebundenen Finanzausgleich wären zahlreiche Gemeinden dazu nicht in der Lage, womit ihnen ein Teil ihrer Identität und dem Kanton ein Teil seines inneren Zusammenhalts verloren ginge.


2.3 Planung


Gemäss § 73 Absatz 1 der Kantonsverfassung bestimmt der Regierungsrat die wichtigen Ziele und Mittel des staatlichen Handelns und plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten.


Jedes Staatswesen ist auf eine den Gemeinden übergeordnete Planung angewiesen. Der Kanton kann dadurch den Schulen im Kanton neue bildungspolitische und pädagogische Impulse geben und dafür sorgen, dass die in ihnen vorhandenen personellen, baulichen und finanziellen Ressourcen vom Kanton und den Gemeinden optimal und gemeinsam genutzt werden können. Da überdies viele Lehrer und vor allem Lehrerinnen in verschiedenen Schulen und Gemeinden mit Teilpensen tätig sind, erleichtern kantonale Regelungen bei Anstellungs- und Lohnfragen und die Übernahme von Koordinations- und Administrativaufgaben durch den Kanton die Zusammenarbeit untereinander.




3. Aussenbeziehungen


Im 1990 erschienenen OECD-Bericht über die Bildungspolitik in der Schweiz wird festgestellt, dass die Bildungspolitik im Bewusstsein der Bürger und Bürgerinnen unseres Landes zur politischen und kulturellen Einheit der Kantone gehöre.


Tatsächlich gibt es in der geltenden Bundesverfassung keinen Bildungsartikel und die Bundeskompetenzen im Bildungsbereich sind entsprechend bescheiden.


Zuständig dafür sind zwei Departemente: Für die gymnasiale Bildung und die Hochschulen (Universitäten, ETH) das Departement des Innern und für die Berufsbildung, die Fachhochschulen in den Bereichen von Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen sowie Land- und Forstwirtschaft das Volkswirtschaftsdepartement.


In diesen Bereichen kann der Bund zwar verbindliche Gesetze und Verordnungen erlassen, er verfügt aber über keine Instrumente, um direkt auf die Kantone einwirken zu können.


Koordiniert wird die schweizerische Bildungspolitik im Rahmen des Konkordates über die Schulkoordination vom 29. Oktober 1970 durch die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Weitere interkantonale Organe bilden die Schweizerische Hochschulkonferenz und der 1996 geschaffene Eidgenössische Fachhochschulrat, in welcher der Bund, die Kantone und die Wirtschaft vertreten sind.


Bei der beschriebenen Art von Koordination und Planung besteht nach Auffassung der OECD-Sachverständigen die Gefahr, dass sich die Beteiligten gegenseitig neutralisieren, wenn keine einheitlichen Ziele und Interessen und keine klar definierten Projekte vorliegen. Trotz der vorhandenen "Dynamik durch Reaktion" stellen sie deshalb die Frage, ob dem Bildungswesen der Schweiz nicht besser gedient wäre, wenn darin systematischer zusammen gearbeitet würde und der Bund eine aktivere Rolle übernähme.


Auf regionaler Ebene werden Bildungsfragen durch die Nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz (NW EDK) abgestimmt, in der die Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Solothurn, Aargau, Luzern, Freiburg und Zürich vertreten sind. Diese verfügt seit 1995 über ein Leitbild, das gemeinsame Zielsetzungen, Inhalte und Aktivitäten zur Bildungspolitik bis ins Jahr 2000 enthält.


Grenzüberschreitend besteht seit 1993 die Arbeitsgruppe Bildung und Erziehung der Deutsch-Französisch-Schweizerischen Oberrheinkonferenz, durch die mittels eines geordneten Informations- und Erfahrungsaustausches und durch die Förderung der Zweisprachigkeit für eine Annäherung der Schulsysteme und Lehrgänge in der Berufsbildung gesorgt wird. Entsprechende Projekte wie die Schaffung eines Regio-Schulbuches, der Austausch von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie ein Oberrheinzertifikat für Lehrlinge und Lehrtöchter und die trinationale Ingenieurausbildung laufen bereits.


Fortsetzung


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