Information zur Vorausrechnung 2012
Die Steuern für das laufende Jahr 2012 werden vorerst nur vorläufig in Rechnung (Vorausrechnung) gestellt. Die Veranlagung kann erst vorgenommen werden, wenn Sie im Jahr 2013 die Steuererklärung 2012 eingereicht haben.
Staatssteuer 2012 (Vorausrechnung)
Mit der Vorausrechnung für das Jahr 2012 werden die Steuerpflichtigen zur Bezahlung der mutmasslich in diesem Jahr geschuldeten Steuern aufgefordert. Sie basiert auf den aktuellsten Daten, in der Regel auf der letzten ordentlichen Veranlagung.
Die Staatssteuer 2012 wird am 30. September 2012 fällig. Benützen Sie bitte den vorgedruckten Einzahlungsschein.
Auf Steuerbeträgen, die vor dem Fälligkeitstermin bezahlt werden, wird ein Vergütungszins gewährt. Vom Eintritt der Fälligkeit an wird ein Verzugszins erhoben.
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Bundessteuer 2011 (Vorausrechnung)
Für die direkte Bundessteuer wird im Januar 2012 eine Vorausrechnung versandt, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen soll, auf den Fälligkeitstermin hin den ungefähren Steuerbetrag für das Jahr 2011 zu entrichten. Die direkte Bundessteuer 2011 ist am 1. März 2012 fällig, zahlbar innert 30 Tagen. Bitte verwenden Sie für Ihre Vorauszahlung den vorgedruckten Einzahlungsschein.
Auf Steuerbeträgen, die vor der Fälligkeit geleistet werden, wird ein Vergütungszins gewährt. Andererseits wird auf nicht fristgemäss entrichteten Beträgen ein Verzugszins erhoben.
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Gemeindesteuer 2012 (Vorausrechnung)
Die Gemeindesteuer wird in folgenden Gemeinden zusammen mit der Staatssteuer erhoben und ist daher ebenfalls am 30. September 2012 fällig: Arboldswil, Bennwil, Blauen, Bretzwil, Brislach, Buckten, Burg i. L., Diepflingen, Dittingen, Duggingen, Eptingen, Grellingen, Hölstein, Itingen, Läufelfingen, Lampenberg, Langenbruck, Laufen, Lauwil, Liedertswil, Liesberg, Liestal, Lupsingen, Nenzlingen, Niederdorf, Oberdorf, Oltingen, Ramlinsburg, Rickenbach, Roggenburg, Röschenz, Rümlingen, Schönenbuch, Thürnen, Titterten, Wahlen, Wintersingen, Ziefen und Zwingen.
Die übrigen Gemeinden beziehen die Gemeindesteuer selbst; über deren Fälligkeit gibt Ihnen das jeweilige Gemeindesteueramt Auskunft. Bitte verwenden Sie für Ihre Vorauszahlung den gemeinsamen Einzahlungsschein Staats- und Gemeindesteuer 2012. Sie haben die Möglichkeit, einen Betrag Ihrer Wahl - in mutmasslicher Höhe des Steuerbetrages - zu leisten.
Die übrigen Gemeinden erheben die Gemeindesteuer selbst. Für Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Gemeindesteueramt.
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Was müssen Sie bei der Bezahlung Ihrer Steuern beachten?
Alle Steuerrechnungen, Zahlungseinladungen, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen enthalten vorgedruckte ESR (Einzahlungsschein mit Referenznummer). Dies erlaubt eine rationelle, maschinelle Verarbeitung Ihrer Zahlungen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die korrekten ESR für Ihre Zahlungen verwenden.
Beachten Sie unbedingt, welche Steuerart (Staat, Bund) und welches Steuerjahr auf dem Empfangsschein des ESR aufgedruckt sind. Ihre Zahlung wird ausschliesslich aufgrund dieser, durch den von Ihnen verwendeten ESR übermittelten Informationen (Steuerart und Steuerjahr) gutgeschrieben.
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Fristerstreckung - Zahlungsverzug - Mahnung - Betreibung
Falls Sie für die Begleichung Ihrer Steuern eine Fristerstreckung benötigen, ist es wichtig, dass Sie sich vor Ablauf der Zahlungsfrist mit uns in Verbindung setzen. Bei Zahlungsverzug sind wir verpflichtet, die Ausstände zu mahnen, nötigenfalls auf dem Betreibungswege einzufordern. Unsere erste Mahnung ist mit 'Zahlungsaufforderung', die letzte Aufforderung vor der Betreibung ist mit "Mahnung" (uneingeschrieben) bezeichnet. Diese ist kostenpflichtig (zur Zeit CHF 50.00). Jetzt wäre der letztmögliche Zeitpunkt für eine Stundung. Eine weitere Mitteilung vor Einleitung der Betreibung erfolgt nicht mehr.
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