Betriebliche Gleichstellung im Kanton Basel-Landschaft |
|
|
Allgemeines
Back to Top
Schutz der sexuellen Integrität am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung ist jede unerwünschte Verhaltensweise mit sexuellem Bezug, von der die belästigende Person wissen kann, dass sie vom Gegenüber als unangebracht und störend empfunden wird. Sexuelle Belästigung hat darum nichts mit einem einvernehmlichen Flirt oder einem lockeren Arbeitsklima zu tun. Vielmehr werden mit einer Belästigung Grenzen nicht respektiert.
Das Gleichstellungsgesetz verbietet darum sexuelle Belästigung als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und verpflichtet Arbeitgebende zur Prävention. Aus diesem Grund hat der Kanton unabhängige Vertrauenspersonen benannt, die bei sexueller Belästigung Beratung und Unterstützung bieten. Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Rubriken:
- Was tun bei sexueller Belästigung?
- Die Vertrauenspersonen des Kantons
- lustig - lästig - stopp! - Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz im Kanton Basel-Landschaft
Back to Top
Chancengleichheit - eine anspruchsvolle Führungsaufgabe
Entsprechend dem Regierungsprogramm soll der Frauenanteil insbesondere in Führungsfunktionen erhöht und die Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsplatz verbessert werden. In Zusammenarbeit mit dem Personalamt gibt die Fachstelle für Gleichstellung in den Führungsseminaren des Kantons Impulse zur Wahrnehmung und tatsächlichen Umsetzung von Gleichstellungsanliegen durch die Führung.
Auskunft: sabine.kubli@bl.ch
Back to Top
Teilzeitstellen im Kader für beide Geschlechter
Mit dem Ziel, als vorbildhafter und fortschrittlicher Arbeitgeber zu handeln, hat der Regierungsrat 2002 das Projekt "Schaffung zusätzlicher qualifizierter Teilzeitstellen für beide Geschlechter" in allen Direktionen in Auftrag gegeben. Die Definition von "qualifizierten Teilzeitstellen" umfasst die Lohnklassen 1-12 und zusätzlich spezifische Führungsaufgaben in den LK 10-18. Als Teilzeitstelle wurde ein Beschäftigungsgrad von 40-80 Stellenprozenten festgelegt. Inzwischen sind die Dienststellenleitungen aller Direktionen - ausser die Gerichte - über die Möglichkeiten zur systematischen Schaffung von Teilzeitstellen informiert. Eine Evaluation wertete die bestehenden Erfahrungen mit Teilzeitarbeit bei den insgesamt 214 angeschriebenen Mitarbeitenden (darunter ein Drittel Männer) und Vorgesetzten aus. U.a. ein Fazit: Übereinstimmend trägt qualifizierte Teilzeitarbeit zur Attraktivität des Arbeitgebers bei, weil sie eine ausgeglichenere Life-Work-Balance ermöglicht und gleichzeitig im Interesse des Arbeitgebers die Erhaltung personeller und den optimalen Einsatz finanzieller Ressourcen fördert.
Die Fachstelle für Gleichstellung ist in der Steuergruppe unter der Leitung von Generalsekretär Dr. Michael Bammatter, FKD vertreten.
Projektverantwortlicher: michael.bammatter@bl.ch
Back to Top