Durchgehende Betreuung im Strafvollzug

> Bewährungshilfe ¦ Angebote und Leistungen

Auftrag


Gefangenenbegleitung im Rahmen der Durchgehenden Betreuung in Absprache mit den Sozialdiensten der Anstalten und der kantonalen Strafvollzugsstelle.
Vgl. Art. 96 StGB


Zielgruppe
Vom Kanton Basel-Landschaft Verurteilte, welche sich im Strafvollzug in den Konkordatsanstalten befinden.


Ziel
Eine auf die individuellen Bedürfnisse der Gefangenen abgestimmte Begleitung sowie die Planung und Vorbereitung von Entlassungen oder Versetzungen in eine andere Vollzugsstufe. Die Begleitung soll den Wiedereinstieg in die Gesellschaft erleichtern.


Mittel
für halboffene Strafanstalten (Wauwilermoos, Witzwil, Schöngrün, Hindelbank und weitere Konkordatsanstalten):
- gesicherter Erstkontakt
- in der Regel alle 6 Monate 1 Besuch pro Anstalt, bei Bedarf öfters
- Mitsprache bei der bedingten Entlassung (Anordnung einer BWH)


für geschlossene Strafanstalten (Thorberg, Lenzburg, Bostadel und weitere Konkordatsanstalten):
- gesicherter Erstkontakt
- in der Regel jährlich 1 Besuch pro Anstalt, bei Bedarf öfters
- Mitsprache bei der bedingten Entlassung
- Triage sowie Case Management


für ausländische Gefangene mit Landesverweis:
Kontakte nach Bedarf (Sozialdienste und Betroffene über Möglichkeiten und Grenzen informieren)