Auftrag
Klientenbegleitung im Rahmen der Durchgehenden Betreuung in Absprache mit den Massnahmeinstitutionen und der kantonalen Massnahmenvollzugsstelle.
Vgl. Art. 96 StGB
Zielgruppe
Vom Kanton Basel-Landschaft Verurteilte im Massnahmenvollzug.
Ziel
Eine auf die individuellen Bedürfnisse der Klienten abgestimmte Begleitung sowie die Planung und Vorbereitung von Entlassungen oder Versetzungen in eine andere Massnahmeninstitution. Die Begleitung soll den Wiedereinstieg in die Gesellschaft erleichtern.
Mittel | |
- | Besuche auf Wunsch der Klienten oder Einladung der Massnahmeninstitution. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Massnahmenvollzugsverantwortlichen, Teilnahme an Standortgesprächen |
- | Planung und Organisation der bedingten Entlassung in Absprache mit der Massnahmeninstitution (professionelles bzw. privates Netzwerk), in der Regel 2 - 3 Monate vor Austritt aus der Therapie |