Berichte über die Fluglärmbelastung |
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Der Regierungsrat orientiert den Landrat jährlich über die Bemühungen zur Verminderung der Fluglärmbelastung. Die Berichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt. Der Bericht an den Landrat stützt sich auf den Bericht der Fluglärmkommission beider Basel, der den Geschäftsbericht der Ombudsstelle für Fluglärmklagen enthält, sowie auf Ergänzungen des Regierungsrates. Der Bericht wird von der Umweltschutz- und Energiekommission des Landrates beurteilt und diskutiert. Die Kommission verfasst ebenfalls einen Bericht an den Landrat.
Bericht der Regierung | Bericht der Landratskommission |