Begriffe


> Datenschutz || Stichwortregister

 

Die Definitionen zu den wichtigsten Begriffen aus dem Datenschutzgesetz (nach § 5 Datenschutzgesetz)

 

Personendaten
Personendaten sind Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen.
(siehe dazu auch „Was sind Personendaten?")


Besondere Personendaten
Besondere Personendaten sind Personendaten, bei deren Bearbeitung eine besondere Gefahr der Grundrechtsverletzung besteht, insbesondere Angaben über 

a.

die religiösen, weltanschaulichen, politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten,

b.

die Gesundheit, das Erbgut, die Intimsphäre oder die Rassenzugehörigkeit,

c.

Massnahmen der sozialen Hilfe,

d.

administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen.

Persönlichkeitsprofil
Ein Persönlichkeitsprofil ist eine Zusammenstellung von Daten, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt.


Betroffene Person
Betroffene Person ist eine natürliche oder juristische Person, über die Daten bearbeitet werden.


Bearbeiten von Personendaten
Bearbeiten von Personendaten ist jeder Umgang mit Personendaten wie das Erheben, Aufbewahren, Verwenden, Verändern, Bekanntgeben oder Vernichten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren.


Bekanntgabe von Personendaten
Bekanntgeben von Personendaten ist das Zugänglichmachen von Daten wie das Einsichtgewähren, Weitergeben oder Veröffentlichen.


Datensammlung
Datensammlung ist jeder Bestand von Daten, der so aufgebaut ist, dass die Daten nach den betroffenen Personen erschliessbar sind.



 

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