Politisches Glossar - B |
|
|
Begnadigung
Eine rechtskräftig verurteilte Person kann in den Fällen, in denen eine Behörde des Kantons Basel-Landschaft geurteilt hat, ein Begnadigungsgesuch an den Landrat stellen. Der Landrat kann die Strafen ganz oder teilweise erlassen oder in mildere Strafen umwandeln. Die betreffenden Urteile müssen auf Grund des schweizerischen Strafgesetzbuches, eines anderen Bundesgesetzes oder des kantonalen Übertretungsstrafrechts gesprochen worden sein.
Begnadigungsgesuche werden von der landrätlichen Petitionskommission vorberaten, die auch die notwendigen Anhörungen vornimmt. Sie richtet ihren Bericht und Antrag an den Landrat.
Bundesstaat
Büro des Landrats
Back to Top