Auslandaufenthalt

> Kreiskommando || Pflichten ausser Dienst

Auslandaufenthalt bis 12 Monate
Ab 6 Monaten Auslandaufenthalt ist dem Kreiskommando eine Verbindungsadresse in der Schweiz zu melden.
Hinweis: Dienstleistungen und die obligatorische Schiesspflicht sind zu erfüllen! Entsprechende Gesuche Dienstverschiebungsgesuch für AdA und Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht [PDF] müssen an das Kreiskommando eingereicht werden.


Auslandaufenthalt ab 12 Monaten
Meldepflichtige, welche länger als 12 Monate im Ausland weilen und sich zivilrechtlich abmelden haben ein Gesuch für Auslandaufenthalt einzureichen. Das Gesuch für Auslandaufenthalt [PDF] spätestens 2 Monate vor der Ausreise an das Kreiskommando senden. Dies gilt auch für Offiziere. Couvert mit Vermerk "Militärsache" (portofrei)

Einsenden:

- Dienstbüchlein

- Gesuchsformular

- Bestätigungen (Flugtickets, Schul- oder Studienbestätigung, Arbeitvertrag)

 

Alle weiteren Einzelheiten erfahren Sie vom Kreiskommando in schriftlicher Form.


Rückkehr aus dem Ausland
Meldung an das Kreiskommando des neuen Wohnkantons. Angabe der neuen Adresse. Abgabe Formular 1.37 Auslandaufenthalt.


Grenzgänger
Meldepflichtige, welche im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten werden Grenzgänger.


Kontakt:

Ihr Nachname A - G

Ihr Nachname H - Q

Ihr Nachname R - Z


Kreiskommando BL
Herr Michel Thommen
Oristalstrasse 100
4410 Liestal


Kreiskommando BL
Frau Marianne Wyss
Oristalstrasse 100
4410 Liestal


Kreiskommando BL
Herr Rudolf Nobel
Oristalstrasse 100
4410 Liestal

061 552 72 13

061 552 72 20

061 552 72 19

michel.thommenbl.ch

marianne.wyssbl.ch

rudolf.nobelbl.ch


Meldepflicht bis zur Entlassung aus der Wehrpflicht




Bitte haben Sie einen Moment Geduld, die Daten werden aufbereitet.