Auslandaufenthalt bis 12 Monate
Ab 6 Monaten Auslandaufenthalt ist dem Kreiskommando eine Verbindungsadresse in der Schweiz zu melden.
Hinweis: Dienstleistungen und die obligatorische Schiesspflicht sind zu erfüllen! Entsprechende Gesuche Dienstverschiebungsgesuch für AdA und Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht [PDF] müssen an das Kreiskommando eingereicht werden.
Auslandaufenthalt ab 12 Monaten
Meldepflichtige, welche länger als 12 Monate im Ausland weilen und sich zivilrechtlich abmelden haben ein Gesuch für Auslandaufenthalt einzureichen. Das Gesuch für Auslandaufenthalt [PDF] spätestens 2 Monate vor der Ausreise an das Kreiskommando senden. Dies gilt auch für Offiziere. Couvert mit Vermerk "Militärsache" (portofrei)
Einsenden: | - Dienstbüchlein |
- Gesuchsformular | |
- Bestätigungen (Flugtickets, Schul- oder Studienbestätigung, Arbeitvertrag) | |
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Alle weiteren Einzelheiten erfahren Sie vom Kreiskommando in schriftlicher Form.
Rückkehr aus dem Ausland
Meldung an das Kreiskommando des neuen Wohnkantons. Angabe der neuen Adresse. Abgabe Formular 1.37 Auslandaufenthalt.
Grenzgänger
Meldepflichtige, welche im Ausland wohnen und in der Schweiz arbeiten werden Grenzgänger.
Kontakt:
Ihr Nachname A - G | Ihr Nachname H - Q | Ihr Nachname R - Z |
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061 552 72 13 | 061 552 72 20 | 061 552 72 19 |
Meldepflicht bis zur Entlassung aus der Wehrpflicht