Sonderabfälle aus Haushaltungen

In jedem Haushalt fallen Produkte an, welche aufgrund ihrer Eigenschaften speziell entsorgt werden müssen. Für diese gilt daher eine Rückgabepflicht (§ 23 USG BL).

 

Typische Sonderabfälle aus Haushalten sind:

  • Altöl (Motoren- und Speiseöle);
  • Heimwerkerchemikalien (Farben, Lacke, Lösungs- und Ablaugemittel, Leime, Spraydosen, Fotochemikalien, etc.);
  • Pflanzenschutzmittel, Insektizide, Fungizide;
  • Medikamente, Quecksilber-Thermometer;
  • Batterien, Akkumulatoren;
  • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.

 

Für Produkte aus Haushaltungen gilt grundsätzlich eine Rücknahmepflicht der Verkaufsstellen (§ 23 USG BL), sodass dieser Weg stets zuerst geprüft werden muss.

  
Wenn die Herkunft der Sonderabfälle aber nicht mehr klar ist, können diese in Kleinmengen bei den meisten Drogerien im Kanton abgegeben werden, welche für den Kanton die Funktion von dezentralen Sammelstellen erfüllen. Die Entsorgung wird vom Kanton übernommen.

Grössere Mengen (z.B. harrassenweise bei Haushalt-Auflösung) sind beim Amt für Umweltschutz und Energie anzumelden und können anschliessend bei der kantonalen Sammelstelle in Birsfelden abgegeben werden.

 

In allen Fällen gilt, dass die Sonderabfälle möglichst in den Originalverpackungen und gut verschlossen abgegeben werden müssen, damit weder Personal noch Umwelt gefährdet werden.

 

Für alle gewerblichen Sonderabfälle gemäss der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA vom 22.6.2005) ist der Inhaber selbst entsorgungspflichtig, wobei heute ein gutes Angebot an Fachfirmen zur Verfügung steht.

Adresse
Amt für Umweltschutz und Energie
Rheinstrasse 29 

Postfach
4410 Liestal
 
Tel. +41 61 552 55 05
Fax +41 61 552 69 84
aue.umweltbl.ch
 
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