Stiftungen - Aufhebung und Löschung |
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Soll eine Stiftung aufgehoben und im Handelsregister gelöscht werden, so muss dies von der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde (Amt für Stiftungen und berufliche Vorsorge, Eidg. Departement des Innern oder eventuell Gemeinderat) verfügt werden. Wir bitten Sie daher, sich an die entsprechenden Stellen zu wenden. Die Verfügung der Stiftungsaufsichtsbehörde wird dem Handelsregisteramt direkt zugestellt. Die Stiftung wird im Handelsregister gelöscht, sobald die Verfügung vorliegt und der Präsident und ein weiteres im Handelsregister eingetragenes Mitglied des Stiftungsrates die Löschung beim Handelsregisteramt angemeldet haben (Löschungsanmeldung *).