Aufgaben des Regierungsrats

Zu den Aufgaben des Regierungsrates gehören:


Planung (KV §73):
-  Bestimmen der wichtigsten Ziele und Mittel des staatlichen Handelns
-  Planen und koordinieren der staatlichen Tätigkeiten
-  Erstellung des Regierungsprogramms, des Finanzplans und des Jahresberichts (Staatsrechnung und Amtsbericht)
-  Erstellung der Jahresplanung (Voranschlag und Jahresprogramm)


Rechtssetzung (KV §74):
-  Ausarbeitung von Entwürfen zu Verfassungsänderungen, Gesetzen und Dekreten zuhanden des Landrats beziehungsweise der Stimmberechtigten
-  Erlassen von Verordnungen auf der Grundlage und im Rahmen der Gesetze und Staatsverträge


Finanzbeschlüsse (KV §75):
-  Finanzbeschlüsse zuhanden des Landrates beziehungsweise der Stimmberechtigten


Leitung und Verwaltung (KV §76):
-  Leitung der kantonalen Verwaltung mit insgesamt rund 10'000 Beschäftigten und Aufsicht über die anderen Träger der öffentlichen Aufgaben
-  Sicherstellen einer rechtmässigen und wirksamen Verwaltungstätigkeit und zweckmässigen Organisation
-  Entscheid über Verwaltungsbeschwerden
-  Versagt Erlassen die Anwendung, wenn sie dem Bundesrecht oder kantonalem Verfassungs- oder Gesetzesrecht widersprechen


Weitere Zuständigkeiten (KV §77):
-  Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
-  Vertretung des Kantons nach innen und nach aussen, in erster Linie gegenüber dem Bund und anderen Kantonen
-  Abschliessung von endgültigen Staatsverträgen sowie Verwaltungsvereinbarungen
-  Nimmt Wahlen vor
-  Verleihung des Kantonsbürgerrechts an Schweizer


Adresse

Regierungsrat

Landeskanzlei

Rathausstrasse 2

4410 Liestal

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