Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden

Die Gemeinden spielen eine zentrale Rolle in der Betreuung und Pflege im Alter. Sie sind die Hauptakteure in der Alterspolitik.


Die Gemeinden

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erarbeiten Konzepte zur Betreuung und Pflege im Alter

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schaffen Angebote in Zusammenarbeit mit Heimen, Spitex u.a. Leistungsanbietern

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informieren über Angebote in Gemeinde und Region

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stellen die Koordination sicher für Betreuung und Pflege im Alter auf Stufe Gemeinde

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sorgen für eine ambulante und stationäre Betreuungs- und Pflegestruktur für ältere Menschen

Der Kanton erfüllt in der Betreuung und Pflege im Alter planerische, koordinierende und beratende Aufgaben. Er arbeitet mit Gemeinden und privaten Organisationen zusammen.


Der Kanton

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stellt die stationäre geriatrische Behandlung sicher

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stellt demografische und fachliche Grundlagen für die Alters- und Pflegeeinrichtungen bereit

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leistet Investitionsbeiträge an Alters- und Pflegeheime

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hat die gesundheitspolizeiliche Aufsicht über die Alters- und Pflegeheime

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koordiniert Altersfragen zwischen Kanton, Gemeinden und regionalen Zentren

Die Aufgaben von Gemeinden und Kanton [PDF] sind vollständig im Gesetzes über die Betreuung und Pflege im Alter (GeBPA) aufgeführt.


Adresse
Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
Abteilung Alter und Gesundheit

Bahnhofstr. 5
4410 Liestal
Telefon 061 552 70 70
altersfragenbl.ch


Kontaktstellen