Vormundschaftswesen - Aufgaben und Organisation

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Der Zweck des Vormundschaftsrechts besteht in der Unterstützung von Menschen, die schutz- und hilfsbedürftig sind. Als Mittel zur Hilfestellung bietet das Vormundschaftsrecht Massnahmen wie die Beistandschaft, Beiratschaft, Entmündigung, fürsorgerische Freiheitsentziehung sowie Kindesschutzmassnahmen an. Es handelt sich dabei um Massnahmen, die zum Teil tief in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen eingreifen.

Das materielle Recht, das die vormundschaftlichen Behörden anwenden, ist Bundesrecht und im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Artikel 360 - 455) geregelt. Die Organisation und das Verfahren ist grundsätzlich Sache des Kantons und im Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (§§ 60 - 103) geregelt. [vgl. SGS 211].



 

Organisation der vormundschaftlichen Behörden und deren Aufgaben

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Die Vormundschaftsbehörden sind im Kanton Basel-Landschaft kommunale Behörden. Bis auf wenige Ausnahmen werden die Funktionen der Vormundschaftsbehörde durch den Gemeinderat ausgeübt [>>>  Übersicht Gemeindebehörden BL].. Die Gemeinden Allschwil, Binningen, Birsfelden, Füllinsdorf, Pratteln und Reinach haben eine eigene Behörde als Vormundschaftsbehörde.

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Die Vormundschaftsbehörden sind zuständig für diejenigen vormundschaftlichen Massnahmen, die das Schweizerische Zivilgesetzbuch der Vormundschaftsbehörde zuweist, so insbesondere für Kindesschutzmassnahmen. Weiter üben sie die Aufsicht aus über die Vormünder/innen, Beiräte/innen, Beistände/innen. Diese haben periodisch über ihre Mandatsführung Rechnung und Bericht zu erstatten >>>   Formulare Zwischen-/Schlussbericht

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Erste vormundschaftliche Aufsichtsbehörde ist seit 1. Januar 2003 das Kantonale Vormundschaftsamt, das in der Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft eingegliedert ist. Das Kantonale Vormundschaftsamt ist für gewisse Entscheide erweitert um eine Fachkommission, die Vormundschaftskommission.

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Zweite vormundschaftliche Aufsichtsbehörde ist das Kantonsgericht, das zuständig ist für Beschwerden gegen Entscheide des Kantonalen Vormundschaftsamtes bzw. der Vormundschaftskommission.


Die Aufgaben des Kantonalen Vormundschaftsamtes beinhalten im Wesentlichen:

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Die Aufsicht über die kommunalen Vormundschaftsbehörden

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Die Beschwerden gegen die Entscheide der Vormundschaftsbehörden

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Die Bearbeitung von genehmigungspflichtigen Geschäften

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Die Anordnung und Aufhebung der vorsorglichen fürsorgerischen Freiheitsentziehung

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Die Führung des Vormundschaftsregisters, aus dem Auskünfte an Private erteilt werden
>>>  Vormundschaftsregister


Die Aufgaben der Kantonalen Vormundschaftskommission umfassen:

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Die Anordnung und Aufhebung der Entmündigung

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Die Anordnung und Aufhebung der Beiratschaft

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Die Entziehung und Wiederherstellung der elterlichen Sorge

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Die Zustimmung zum Verzicht auf die Veröffentlichung der Entmündigung bzw. der Beiratschaft

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Die Anordnung und Aufhebung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung


Das Kantonale Vormundschaftsamt befindet sich an der Schlossstrasse 3 in Pratteln und ist erreichbar unter Tel. 061 826 91 60, E-Mail kantonales.vormundschaftsamtbl.ch



 

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