> Übersicht Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
In die Verantwortung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) fallen alle Aufgaben im Schul- und Erziehungs-, sowie im Kultur- und Sportbereich. Die BKSD ist in die folgenden Dienststellen gegliedert:
Generalsekretariat
Das Generalsekretariat koordiniert einerseits die Tätigkeiten der verschiedenen Dienststellen der Direktion, andererseits umfasst es verschiedene Abteilungen, welche teilweise direktionsübergreifende Aufgaben erfüllen: die Pädagogische Arbeitsstelle, die Stabsstelle für Hochschulfragen, die Rechtsabteilung, der Personaldienst, die Verwaltungsabteilung mit den Bereichen Informatik, Rechnungswesen, Controlling, Lehrlingsausbildung. Ferner werden das Sekretariat der Schulbaukommission und jenes des Fachhochschulrates geführt, sowie das Schloss Ebenrain und der Landsitz Castelen verwaltet.
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Das Amt für Volksschulen (AVS) ist Ansprechstelle für die Schulräte und Schulleitungen der Volksschulen und der Musikschulen. Es bietet aber auch Unterstützung an für Schülerinnen und Schüler, für Lehrpersonen, Erziehungsberechtigte und Behörden und vermittelt Informationen zu schulischen und bildungspolitischen Fragestellungen an weitere Anspruchsgruppen.
Die Aufgaben des AVS stützen sich ab auf das Bildungsgesetz vom 6. Juli 2002 die Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule vom 13. Mai 2003 (§ 70), die Verordnung für die Sekundarschule vom 13. Mai 2003 (§ 51) und die Verordnung für die Musikschule vom 13. Mai 2003 (§ 34). Das AVS kann nach Rücksprache mit dem Schulträger Reglemente für die Schulen erlassen und hat insbesondere folgende Aufgaben:
- | es unterstützt und berät die Schulen in Unterrichtsfragen, in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention, Spezielle Förderung und Interkulturelle Pädagogik, Berufs- und Schullaufbahnvorbereitung sowie zu Fragen der Gleichstellung der Geschlechter |
- | es setzt auf Antrag von Schulleitungen oder Lehrpersonen Fachpersonen für die Beobachtung des Unterrichts ein |
- | es begleitet Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger |
- | es führt die externen Evaluationen an der Volksschule und an den Musikschulen durch |
- | es beurteilt zuhanden des Schulrats die Schulleitungen im Unterricht |
- | es genehmigt die Klassenbildung der Sekundarschule |
- | es genehmigt Ausnahmen in der Klassen- und Kursbildung des Kindergartens und der Primarschule |
- | es stellt Anträge zu Lehrplänen und Lehrmitteln; |
- | es beaufsichtigt die Privatschulen und die private Schulung; |
- | es ist verantwortlich für die Vorbereitung und die Durchführung der Orientierungsarbeiten und der Übertrittsprüfung von der Primar- in die Sekundarschule sowie für die Gestaltung der Abschlussqualifikation am Ende der Sekundarschule |
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Aufgrund der Landratsbeschlüsse vom 10.01.08 und 04.03.08 bietet das AVS zudem folgende Unterstützungsmassnahmen für Jugendliche an:
- TimeOut
- BerufsWegBereitung - BWB (SEK l)
Organisationsstruktur: Das AVS ist in vier Abteilungen (Aufsicht, Evaluation, Unterstützung, Zentrale Dienste) und drei Fachstellen (Jugend und Gesellschaft, Musikschulen, Spezielle Förderung) gegliedert.
Die Geschäftsleitung setzt sich zusammen aus dem Leiter des AVS und den Leitenden der vier Abteilungen. Die Geschäftsleitung behandelt alle internen Geschäfte des Amtes sowie die Fragen, welche für das Volksschulwesen von pädagogischer, schulpolitischer und finanzieller Bedeutung sind.
Die pädagogischen Mitarbeitenden des AVS arbeiten auch in kantonalen und interkantonalen Schulentwicklungsprojekten mit. Diese haben zum Ziel, Antworten auf aktuelle Problem- und Handlungsfelder zu finden und Entwicklungen zu initiieren, welche unabdingbar sind, wenn die „Gute Schule Baselland" ihrem Anspruch gerecht werden will.
Gymnasien und Diplommittelschulen (DMS 3)
Der gymnasiale Schulbesuch wird an den Gymnasien Laufen, Liestal, Münchenstein, Muttenz und Oberwil angeboten. Dieser Schulbesuch ist jenen Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Basel-Landschaft möglich, die an der Sekundarstufe I die Aufnahmebedingungen erfüllen. Für ausserkantonale Schülerinnen und Schüler bestehen Sondervereinbarungen. Den Abschluss des Gymnasiums bildet die Matur. An allen Gymnasien, ausser in Laufen, besteht eine DMS 3. Ihr Abschluss ist ein schweizerisch anerkanntes Diplom.
Amt für Berufsbildung und Berufsberatung
Das Amt besteht aus den Hauptabteilungen Berufsberatung (Studienberatung und allgemeine Berufsberatung), Berufsbildung, Ausbildungsbeiträge und den kantonalen Berufsschulen.
An den Berufsschulen in Liestal und Muttenz besuchen die Lehrlinge und Lehrtöchter den obligatorischen Unterricht. Zudem wird die Ausbildung zur Berufsmaturität und eine Vielzahl von Weiterbildungskursen angeboten.
Die Hauptabteilung Ausbildungsbeiträge (früher Abteilung Stipendien) behandelt die Anträge für Ausbildungsbeiträge und erteilt entsprechende Auskünfte.
Der Hauptabteilung Berufsbildung obliegt die Aufsicht über die betriebliche, schulische und berufliche Ausbildung gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung. Die Hauptabteilung führt Lehrmeisterkurse durch und ist verantwortlich für den Lehrstellennachweis.
Die Hauptaufgaben der Berufsberatung sind die individuelle Berufs-, Schul- und Laufbahnberatung für Jugendliche und Erwachsene wie auch die Vermittlung von Information über Lehrstellen, Studiengänge und Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Dienstleistungen der Berufsberatung sind unentgeltlich.
LehrerInnenseminar
Fachstelle Erwachsenenbildung
Die Fachstelle Erwachsenenbildung besteht aus 3 Hauptabteilungen: Administration, Erwachsenenbildung und Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung.
Administration: Der Hauptabteilung Administration obliegt die Leitung des Sekretariats, das Führen der Finanz- und Betriebsbuchhaltung, das Controlling der Leistungsaufträge, das Erstellen der jährlichen Statistik und die Betreuung der Lehrlinge. Ausserdem vertritt die Hautabteilungsleitung die Dienstellenleitung bei deren Abwesenheit.
Erwachsenenbildung: Der Hauptabteilung Erwachsenenbildung obliegt die Information über Erwachsenenbildungsangebote, der Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit Organisationen im Bereich der allgemeinen Erwachsenenbildung nach dem Prinzip der Subsidiarität, die Koordination der Erwachsenenbildung kantonaler Schulen, die Zusammenarbeit mit Weiterbildungsinstitutionen bei Projektaufträgen im Nachholbereich und die Organisation von Kontaktveranstaltungen.
Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung: Der Hauptabteilung Weiterbildung obliegt die Planung, Organisation und Durchführung von Weiterbildungsangeboten für Lehrerinnen und Lehrer sowie für Schulleitungen und Schulbehörden, die Durchführung der Intensivweiterbildung (Semesterkurs), die Organisation der Schulleitungsausbildung in Zusammenarbeit mit Ausbildungsinstitutionen beider Basel, die Unterstützung der Lehrpersonen und Schulen durch Beratung und die Unterstützung der Schulen im pädagogischen und didaktischen Bereich der Informatik.
Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe
Die Fachstelle ist im Kanton Basel-Landschaft für die Planung, Entwicklung und Finanzierung von Angeboten der Sonderschulung, der Jugendhilfe und der Einrichtungen für behinderte Erwachsene verantwortlich.
Sie arbeitet in diesen Bereichen mit dem Kanton Basel-Stadt zusammen, um den betroffenen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und ihren Familien den Zugang zu geeigneten und qualitativ hochstehenden Angeboten zu sichern. Sie fördert die Zusammenarbeit zwischen den zahlreichen privaten Institutionen in diesem Bereich und den öffentlichen Stellen innerhalb und ausserhalb des Kantons.
Sie erteilt auf Grund erfolgter schulpsychologischer oder kinderpsychiatrischer Abklärungen Bewilligungen und Kostengutsprachen für den Besuch einer Sonderschule.
Die Fachstelle ist im Bereich der Behinderteneinrichtungen und der Sonderschulung kantonale Verbindungsstelle zum Bundesamt für Sozialversicherung.
Sie übt die Aufsicht über die Tages-, Kinder- und Jugendheime sowie über das Pflegekinderwesen aus und führt im Auftrag der Justizdirektion Abklärungen bei Adoptionen und Namensänderungen aus.
Schulpsychologischer Dienst
Zu den Hauptaufgaben des Schulpsychologischen Dienstes (SPD) gehören:
- Beratung im Zusammenhang mit dem Schuleintritt,
- Beratung von Eltern und Lehrkräften in Erziehungs- und Schulfragen, besonders bei Lernstörungen, Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten,
- Beratung über Sonderschulmassnahmen
- Beratung beim Übertritt in andere Schulen
Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen beim SPD bedarf es der Einwilligung der InhaberInnen der elterlichen Verantwortung. Eltern und Jugendliche können sich auch selbst anmelden. Die Beratungen des SPD sind freiwillig und kostenlos.
Schul- und Büromaterialverwaltung
Die Schul- und Büromaterialverwaltung (SBMV) besorgt die Aufgaben, die der BKSD für die Beschaffung von Lehrmitteln, Unterrichtshilfen und Schulmaterialien und der Landeskanzlei für die Beschaffung von Bürogeräten, -materialien und Drucksachen übertragen sind. Die Hauptaufgaben der SBMV umfassen:
- Einkauf, Lagerung und Abgabe von Lehrmitteln, Schul- und Büromaterialien
- Beratung, Einkauf und Unterhalt von Bürogeräten und Apparaten für Verwaltung und Schulen
- Zentraler Drucksacheneinkauf für Verwaltung und Schulen
- Führen der Hausdruckerei und Kopierzentrale
- Herausgabe von Büchern, Lehrmitteln und Unterrichtshilfen im Kantonsverlag
- Bewirtschaftung der Lehrmittel- und Materialkonti der Schulen sowie der Drucksachen- und Büromaterialkonti der Verwaltung
Sportamt
Die Hauptaufgaben des Sportamts sind jene Geschäfte der EKD, die den Sport betreffen, die Sportförderung sowie die Sportentwicklung unterstützen, namentlich:
- Ausbildung der Sportleitenden in Verbänden, Vereinen und offenen Organisationen
- Jugendsport (JSBL) als kantonale Sportentwicklung und Sportförderung
- Jugend und Sport (J + S) als Bundesinstitution vermitteln und umsetzen
- Senioren- und Behindertensport betreuen und unterstützen
- Sportanlagen überprüfen (Sicherheit/Funktionalität)
- Sport-Toto-Beiträge vermitteln
Dazu kommen Veranstaltungen wie Orientierungslaufen, Sportwochen für Jugendliche, Selbstverteidigungskurse für Mädchen und Frauen oder Tagungen mit sportpolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftsrelevanten Themen: Weiterbildende Kolloquien in modularer Form mit sporttechnischen, theoretischen und sicherheitsbezogenen Aspekten runden das Tätigkeitsgebiet des Sportamtes ab.
Amt für Kultur
Dem Amt für Kultur obliegen vor allem Koordinations- und Informationsfunktionen. Die Leitung liegt in der Verantwortung der Kulturkonferenz, deren Vorsitz nach dem Rotationsprinzip ein Mitglied für 2 Jahre übernimmt. Der Kulturkonferenz gehören die Leiterinnen und Leiter der vier Hauptabteilungen an:
- Römerstadt Augusta Raurica
- Archäologie und Museum
- kulturelles.bl
- Kantonsbibliothek
Die Hauptabteilung Römerstadt Augusta Raurica ist zuständig für die Erforschung, die Erhaltung und die Vermittlung der Römerstadt mit ihren archäologischen Monumenten und dem Römermuseum. Sie führt archäologische Grabungen durch und konserviert und dokumentiert die Funde.
Die Hauptabteilung Archäologie und Museum ist verantwortlich für die Äufnung und den Unterhalt der Sammlungen sowie für Ausstellungen. Sie betreut das übrige Kantonsgebiet ausserhalb von Augusta Raurica archäologisch.
Die Hauptabteilung kulturelles.bl ist zuständig für kulturpolitische Aufgaben und das Sekretariat des Kulturrats und der Fachgruppen. Im Rahmen des Kulturkonzeptes fördert sie die zeitgenössische Kunst und Kultur.
Die Kantonsbibliothek ist eine weiterführende Bibliothek, die auf einer Grundversorgung durch Gemeinde- und Schulbibliotheken aufbaut. Sie sammelt das Baselbieter Schrifttum und vermittelt Informationen und Literatur, die sie selbst nicht im Bestand hat, von auswärtigen Bibliotheken.
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