In die Verantwortung der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) fallen alle Aufgaben im Schul- und Billdungsbereich, sowie im Kultur- und Sportbereich. Die BKSD ist in die folgenden Dienststellen gegliedert:
Generalsekretariat
Das Generalsekretariat unterstützt den Direktionsvorsteher in der Direktionsführung sowie seiner politischen Arbeit und stellt den Support der Dienststellen in den typischen zentralen Stabsaufgaben (Information und Kommunikation, Qualitätssicherung, Sicherheit, Personalwesen, Rechtswesen, Controlling, Rechnungswesen, Informatik und Infrastrukturplanung) sicher.
Projektorganisation Bildungsharmonisierung Am 21. Mai 2006 haben das Schweizer Volk und sämtliche Stände mit grosser Mehrheit den revidierten Verfassungsbestimmungen über die Bildung zugestimmt. Am 26. September 2010 haben die Stimmberechtigten Vorlagen zur Bildungsharmonisierung einschliesslich der erforderlichen gesetzlichen Anpassungen angenommen (Konkordat zur Harmonisierung der obligatorischen Schule; Sonderpädagogik-Konkordat; Änderung des Bildungsgesetzes aufgrund der Harmonisierung im Bildungsraum Nordwestschweiz). Für die Umsetzung dieser Beschlüsse ist die Projektorganisation Bildungsharmonisierung eingesetzt worden.
Amt für Volksschulen Das Amt für Volksschulen (AVS) ist Ansprechstelle für die Schulräte und Schulleitungen der Volksschulen und der Musikschulen. Es bietet aber auch Unterstützung an für Schülerinnen und Schüler, für Lehrpersonen, Erziehungsberechtigte und Behörden und vermittelt Informationen zu schulischen und bildungspolitischen Fragestellungen an weitere Anspruchsgruppen.
Das AVS ist in vier Abteilungen (Aufsicht, Evaluation, Sonderpädagogik, Unterstützung), eine Stabsstelle Dienste und einer Fachstelle ( Musikschulen ) gegliedert.
Das AVS
- | unterstützt und berät die Schulen in Unterrichtsfragen, in den Bereichen Gesundheitsförderung und Prävention, Spezielle Förderung und Interkulturelle Pädagogik, Berufs- und Schullaufbahnvorbereitung sowie zu Fragen der Gleichstellung der Geschlechter |
- | setzt auf Antrag von Schulleitungen oder Lehrpersonen Fachpersonen für die Beobachtung des Unterrichts ein |
- | begleitet Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger |
- | führt die externen Evaluationen an der Volksschule und an den Musikschulen durch |
- | beurteilt zuhanden des Schulrats die Schulleitungen im Unterricht |
- | genehmigt die Klassenbildung der Sekundarschule |
- | genehmigt Ausnahmen in der Klassen- und Kursbildung des Kindergartens und der Primarschule |
- | stellt Anträge zu Lehrplänen und Lehrmitteln |
- | beaufsichtigt die Privatschulen und die private Schulung |
- | ist verantwortlich für die Vorbereitung und die Durchführung der Orientierungsarbeiten und der Übertrittsprüfung von der Primar- in die Sekundarschule sowie für die Gestaltung der Abschlussqualifikation am Ende der Sekundarschule |
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Aufgrund der Landratsbeschlüsse vom 10.01.08 und 04.03.08 bietet das AVS zudem folgende Unterstützungsmassnahmen für Jugendliche an:
- | TimeOut |
- | BerufsWegBereitung - BWB (SEK l) |
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Die pädagogischen Mitarbeitenden des AVS arbeiten auch in kantonalen und interkantonalen Schulentwicklungsprojekten mit. Diese haben zum Ziel, Antworten auf aktuelle Problem- und Handlungsfelder zu finden und Entwicklungen zu initiieren, welche unabdingbar sind, wenn die „Gute Schule Baselland" ihrem Anspruch gerecht werden will.
Dienststelle Gymnasien Die Dienststelle Gymnasien ist zuständig für die Planung der Bildungspolitik im Bereich der Gymnasien und verfolgt die Entwicklung auf kantonaler, eidgenössischer und internationaler Ebene. Sie vertritt die Gymnasien in der Öffentlichkeit und gegenüber den Behörden. Sie setzt die Entscheide der vorgesetzten Behörde um und koordiniert die schulübergreifenden Geschäfte aller Gymnasien des Kantons. Sie ist zuständig für die Koordination, Planung und Weiterentwicklung der Gymnasien in pädagogischen, organisatorischen, personellen, qualitativen, administrativen und finanziellen Belangen.
Die Dienststelle umfasst die folgenden Gymnasien:
Regionales Gymnasium Laufental-Thierstein, Gymnasium und FMS Liestal, Gymnasium und FMS Münchenstein, Gymnasium und FMS Muttenz, Gymnasium und FMS Oberwil. Sie wird geleitet von einer Rektorin oder einem Rektor eines Gymnasiums. Neben der Dienststellenleitung gibt es die Organe Schulleitungskonferenz und Leitungskonferenz der FMS.
Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung setzt sich dafür ein, Jugendliche und Erwachsene zu fähigen, urteilskompetenten, eigenverantwortlich handelnden, solidarisch denkenden, lernfähigen, umweltbewussten und neugierigen Menschen heranzubilden.
Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung ist verantwortlich für die Information und Beratung von Jugendlichen und Erwachsenen bezüglich Berufs- und Laufbahnfragen (BIZ, Berufsberatung) und für die finanzielle Unterstützung von in Ausbildung stehenden Personen (Ausbildungsbeiträge). Im Weiteren hat das Amt die Aufgabe, Schulabgängerinnen und Schulabgängern der Sekundarstufe I, die den direkten Anschluss in eine berufliche Grundbildung nicht schaffen, in Brückenangeboten für eine Berufsausbildung zu qualifizieren. Das Amt ist schliesslich zuständig für die Sicherung der beruflichen Zukunft von Jugendlichen und Erwachsenen durch eine ihren individuellen Fähigkeiten angepasste berufliche Grund-, Weiter- und Nachholbildung.
Zur Sicherung des Lehrstellenangebots und der Qualitätsentwicklung der Berufsbildung arbeitet das Amt eng mit der regionalen Wirtschaft zusammen. Dabei soll insbesondere das Lehrstellenangebot in zukunftsträchtigen Branchen erhöht werden. Bei allen Tätigkeiten achtet das Amt auf die Chancengleichheit. Im Bereich der Berufsfachschulen und Höheren Fachschulen wird eine enge Zusammenarbeit mit den übrigen Kantonen der Nordwestschweiz angestrebt.
Das Amt ist verantwortlich, dass Fragen der beruflichen Grund- und Weiterbildung, der Beratung und der Unterstützung in der Öffentlichkeit dargestellt und von dieser wahrgenommen werden.
Hochschulen und Forschung
Der Kanton ist Mitträger der Universität Basel und der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW). Die Stabsstelle Hochschulen und Forschung berät den Direktionsvorsteher in Fragen der Hochschulentwicklung sowie der Forschungs- und Innovationspolitik. Sie koordiniert die Zusammenarbeit mit der Universität Basel, der Fachhochschule Nordwestschweiz sowie mit den hochschulpolitischen Gremien des Bundes und der anderen Kantone.
Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) Das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) sichert betroffenen Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und ihren Familien den Zugang zu bedarfsgerechten und qualitativ hochstehenden Angeboten. Es fördert die Koordination und Zusammenarbeit sowohl zwischen den staatlichen Stellen und den privaten Institutionen als auch der verschiedenen Einrichtungen untereinander.
Das AKJB ist im Kanton Basel-Landschaft für die Planung, Entwicklung und Finanzierung von Leistungen der Behindertenhilfe in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Tagesgestaltung sowie der stationären Kinder- und Jugendhilfe in Heimen und Sonderschulheimen zuständig. Es stellt mit der Bewilligung und einer regelmässigen Aufsicht eine Mindestqualität der Heime und Kindertagesstätten für Kinder, Jugendliche und behinderte Erwachsene im Kanton Basel-Landschaft sicher.
Das AKJB unterstützt Pflegefamilien als wichtigen Bestandteil der stationären Jugendhilfe. Zudem ist es für die Kinder- und Jugendförderung, die Schulsozialdienste der Sekundarstufen I und II und die heilpädagogische Früherziehung verantwortlich. In der familienergänzenden Kinderbetreuung im Schulbereich entwickelt es die Mittagsbetreuung an den Sekundarschulen.
Das AKJB führt mit rund 60 meist privat getragenen Einrichtungen Leistungsvereinbarungen, die den Leistungsauftrag, die Qualitätsentwicklung und die finanzielle Abgeltung regeln. Es überprüft im Finanz- und Leistungscontrolling die Leistungserfüllung und die Wirtschaftlichkeit. Das AKJB wickelt die finanziellen Verpflichtungen des Kantons aus den Bereichen Kind, Jugend und Behindertenhilfe ab. Es ist die kantonale Verbindungsstelle zur interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE.
Schulpsychologischer Dienst Der Schulpsychologische Dienst Baselland (SPD) berät und unterstützt bei Schulfragen. Schulpsychologische Beratung und Unterstützung ist freiwillig, kostenlos und neutral. Sie richtet sich an Eltern und ihre Kinder, an Lehrpersonen, aber auch an Schulleitungen und Behörden. Hauptziel ist es, einen Beitrag zu positiven Schullaufbahnen zu leisten, und Schule und Eltern in ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag zu unterstützen.
Der SPD ist Ansprechpartner bei:
- Lern- und Leistungsschwierigkeiten in der Schule
- auffälligem Verhalten
- Schullaufbahnfragen
- Schwierigen Klassensituationen
- Konflikten zwischen Schule und Eltern
- Fachfragen von Schulleitungen und Behörden
- Schulentwicklungsprojekten
- Fragen der Sonderschulung
Jugendliche, die im Kanton Baselland wohnen und zur Schule gehen, können sich auch online beraten lassen.
Fachstelle Erwachsenenbildung (FEBL)
Der Fachstelle Erwachsenenbildung obliegt die Informations- und Koordinationsfunktion im gesamten Erwachsenenbildungsbereich des Kantons sowie die Koordination und Bereitstellung des Weiterbildungsangebotes in der Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung. Die vier Ressorts der Dienststelle fördern übergreifend die Verankerung des lebenslangen Lernens in der Gesellschaft und engagieren sich für eine Aufwertung des quartären Bildungsbereichs. Sie fördern die Schaffung von Rahmenbedingungen, welche allen Bevölkerungsgruppen Weiterbildung ermöglicht. Im Bereich Weiterbildung für Schulbeteiligte widmen sie sich der Unterstützung und Begleitung von Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulräten und Eltern.
Das Ressort Projekte ist betraut mit der Entwicklung und Leitung von Projekten in der
Erwachsenenbildung und im pädagogischen Bereich.
Das Ressort Förderung ist verantwortlich für die Initiierung, Begleitung und Unterstützung von Massnahmen zu gesellschaftlich relevanten Themen und bringt diese in die öffentliche Diskussion.
Das Ressort Weiterbildungsmonitoring hat die systematische Erhebung und Aufbereitung von Fachwissen und von Informationen zu Weiterbildungsentwicklungen und -angeboten zum Auftrag und fördert die Bedeutung des Quartärbereichs in der Gesellschaft mittels Öffentlichkeits- und Medienarbeit.
Das Ressort Angebote sorgt für eine einfach zugängliche Unterstützung aller Schulbeteiligten durch ein zeitgemässes, bedarfs- und bedürfnisorientiertes Angebot.
Schul- und Büromaterialverwaltung (SBMV) Die Schul- und Büromaterialverwaltung ist für die Beschaffung von Lehrmitteln, Unterrichtshilfen und Schulmaterialien sowie von Bürogeräten, Büromaterial und Drucksachen zuständig. Sie führt zudem den
Verlag des Kantons Basel-Landschaft.
Die Hauptleistungen werden einerseits im Schulbereich für die BKSD und anderseits im Officebereich für die Landeskanzlei erbracht.
Amt für Kultur (AfK)
Das Amt für Kultur besteht aus den vier Hauptabteilungen Archäologie und Museum, Augusta Raurica, kulturelles.bl und Kantonsbibliothek. Die Leitung des Amts für Kultur liegt in der Verantwortung der Kulturkonferenz, die sich aus den Leiterinnen und Leitern der vier Hauptabteilungen zusammensetzt und jeweils für zwei Jahre von einem Mitglied der Kulturkonferenz präsidiert wird.
Die Fachstelle Archäologie und Museum ist verantwortlich für die Sicherung und Erhaltung des natur- und kulturgeschichtlichen Erbes des Kantons. Die Kantonsarchäologie betreut, die archäologischen Funde und Stätten des Kantons ausserhalb der Römerstadt Augusta Raurica. Sie dokumentiert dieses archäologische Erbe und vermittelt es durch Publikationen, Ausstellungen und Führungen einer breiten Öffentlichkeit. Das Museum.BL, als Teil der Fachstelle, ist ein offenes und lebendiges Themenhaus. Seine Ausstellungen, Publikationen, Veranstaltungen und didaktischen Angebote fördern das Verständnis für das alltägliche Leben der Menschen in der Region. Seinen Schwerpunkt legt das Museum.BL auf familienfreundliche Ausstellungen und Schulen.
Die Hauptabteilung Augusta Raurica ist zuständig für die Pflege, die Erforschung und Vermittlung der freigelegten Ruinen der römischen Koloniestadt Augusta Raurica. Sie führt archäologische Grabungen durch, konserviert und erforscht Funde und präsentiert diese im Museum Augusta Raurica.
kulturelles.bl unterstützt das professionelle Kunst- und Kulturschaffen in der Region Basel. kulturelles.bl führt das Sekretariat des Kulturrates und der Fachjurys, berät Kulturschaffende, Produzenten und Gemeinden, vermittelt Ateliers, Werkräume und Infrastruktur. Mit kis.bl (Kulturelles in Schulen) besitzt die Abteilung ein Kulturvermittlungsprogramm, das auf Kinder und Jugendliche zugeschnitten ist.
Die Kantonsbibliothek ergänzt das Angebot der Schul- und Gemeindebibliotheken mit einem differenzierten und systematisch aufgebauten Buch- und Medienangebot. Sie ist neuen Medien gegenüber offen und hat ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm. Zudem sammelt und erschliesst die Kantonsbibliothek das Baselbieter Schrifttum vollständig.
Sportamt Das Sportamt ist eine Dienststelle der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion. Im Kanton ist das Sportamt das Kompetenzzentrum für die kantonale Förderung von Sport und Bewegung. Es schafft, gestützt auf das Gesetz über die Sportförderung, wichtige Rahmenbedingungen für eine gute Sport- und Bewegungsentwicklung für die gesamte Bevölkerung.
Das Sportamt erfüllt folgende Aufgaben:
- | Organisation sportfachbezogener Aus-, Weiter- und Fortbildungskurse für Sportleiterinnen und -leiter der Sparten Jugend + Sport (J+S) sowie Erwachsenensport. |
- | Prüfung und Bewilligung die von ausgebildeten Leiterinnen und Leitern angemeldeten Sportkurse in Jugendsport Baselland (JSBL), J+S, und Erwachsenensport. |
- | Förderung und Weiterentwicklung des Vereins- und Verbandssports, aber auch der Anliegen des Schulsports, des Individual-, Breiten- und Leistungssports. |
- | Durchführung von Sportveranstaltungen und Projekte, welche die Bevölkerung zum Sporttreiben und zu regelmässiger Bewegung animieren sollen, mit dem Ziel, das physische und psychische Wohlbefinden sowie die Leistungsfähigkeit zu fördern (Baselbieter OL, Familiensporttag etc.). |
- | Fachgerechte und effiziente Beratung sämtliche Belange im Zusammenhang mit Sport und Bewegung sowie der Planung und Realisierung von Sportanlagen. |
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Im Auftrag des Regierungsrates verwaltet das Sportamt den Swisslos Sport-Fonds. Die Mittel aus dem Fonds werden gemäss deren Richtlinien unter anderem für den Bau von Sportanlagen, die Beschaffung von Sportgeräten, Beiträge an Jugendsportlager beziehungsweise an die Organisation von Anlässen und für die Begabtenförderung verwendet.
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