Ein Agglomerationsprogramm ist ein langfristiges Planungsinstrument, das periodisch bzw. vierjährlich erneuert wird. Es umfasst inhaltlich und zeitlich koordinierte und priorisierte Massnahmen zur Lenkung der Siedlungsentwicklung sowie infrastrukturelle und betriebliche Massnahmen der verschiedenen Verkehrsträger eines ganzen Agglomerationsraums. Künftige Bundesbeiträge an Verkehrsinfrastrukturen des Agglomerationsverkehrs erfolgen auf der Basis von Programmen (vgl. Agglomerationsprogramm Basel - Prüfbericht des Bundes vom 30. Oktober 2009).
Um in den Genuss von Bundesbeiträgen zu kommen, haben Agglomerationsprogramme bestimmte Grundanforderungen bezüglich Partizipation, Trägerschaft, Zustandsanalysen Siedlung und Verkehr, Massnahmen in allen Bereichen, Kosten- und Wirkungsabschätzung sowie Umsetzung und Controlling zu erfüllen (vgl. auch Weisung über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der 2. Generation vom 13. Januar 2010). Dabei müssen die Massnahmen der Agglomerationsprogramme bezüglich folgender Kriterien eine positive Wirksamkeit erzielen:
- | Qualität des Verkehrssystems |
- | Siedlungsentwicklung nach innen |
- | Verkehrssicherheit |
- | Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch |
Projektziel | Das Agglomerationsprogramm soll den Agglomerationen helfen, nicht mehr sektoriell und innerhalb der Gemeindegrenzen, sondern aus einer Gesamtsicht heraus und grenzüberschreitend zu agieren. Ziel ist die Gewährleistung einer koordinierten Entwicklung der Agglomeration durch eine verstärkte horizontale und vertikale Zusammenarbeit. Das Agglomerationsprogramm erlaubt den Agglomerationen, Prioritäten zu setzen und ihre Mittel effizient und wirksam einzusetzen. |
Zweck | Der Bund knüpft seine Mitfinanzierung der Infrastrukturen des Agglomerationsverkehrs an inhaltliche Mindestanforderungen hinsichtlich der Koordination zwischen den Bereichen Siedlung und Verkehr. Dabei ist ein Agglomerationsprogramm ein langfristiges Planungsinstrument. Es umfasst inhaltlich und zeitlich koordinierte und priorisierte Massnahmen zur Lenkung der Siedlungsentwicklung sowie infrastrukturelle und betriebliche Massnahmen der verschiedenen Verkehrsträger eines ganzen Agglomerationsraums. |
Beschreibung | Der Bund überprüft die Priorisierung und nimmt seinerseits über sämtliche Massnahmen aller Agglomerationsprogramme eine Priorisierung der Massnahmen vor. Die Überprüfung der Prioritäten erfolgt aufgrund einer Kosten/Nutzen-Betrachtung und stützt sich auf die im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) definierten Wirksamkeitskriterien ab. |
Adressaten | Die Kantone und Gemeinden sind verantwortlich für die Erstellung des Agglomerationsprogramms. Sie organisieren sich zu diesem Zweck in einer bestehenden oder neu zu schaffenden Trägerschaft. |
Projektphasen | - Das Agglomerationsprogramm Basel, 1. Generation wurde Ende 2007 fristgerecht beim Bund eingereicht; für den Kanton Basel-Landschaft massgebender RRB Nr. 1802 vom 11. Dezember 2007. |
Projektstand | Im Jahre 2010 wurde das geforderte Zukunftsbild erarbeitet und in seinen Grundzügen beschlossen. |
voraussichtlicher | Ein Agglomerationsprogramm ist ein langfristiges Planungsinstrument, das periodisch erneuert wird. Die Finanzierung bzw. der Infrastrukturfonds ist auf eine Laufzeit von 20 Jahren terminiert. Die Bundesbeiträge sollen jeweils für Vierjahrestranchen beantragt und von den eidgenössischen Räten freigegeben werden; |
Projektleitung | Projektleitung ad interim: Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt, Mobilität, Hr. Simon Kettner |
Aktualisierung | Dezember 2010 |
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