Agglomerationsprogramm Basel

Ein Agglomerationsprogramm ist ein langfristiges Planungsinstrument, das periodisch bzw. vierjährlich erneuert wird. Es umfasst inhaltlich und zeitlich koordinierte und priorisierte Massnahmen zur Lenkung der Siedlungsentwicklung sowie infrastrukturelle und betriebliche Massnahmen der verschiedenen Verkehrsträger eines ganzen Agglomerationsraums. Künftige Bundesbeiträge an Verkehrsinfrastrukturen des Agglomerationsverkehrs erfolgen auf der Basis von Programmen (vgl. Agglomerationsprogramm Basel - Prüfbericht des Bundes vom 30. Oktober 2009).

Um in den Genuss von Bundesbeiträgen zu kommen, haben Agglomerationsprogramme bestimmte Grundanforderungen bezüglich Partizipation, Trägerschaft, Zustandsanalysen Siedlung und Verkehr, Massnahmen in allen Bereichen, Kosten- und Wirkungsabschätzung sowie Umsetzung und Controlling zu erfüllen (vgl. auch Weisung über die Prüfung und Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme der 2. Generation vom 13. Januar 2010). Dabei müssen die Massnahmen der Agglomerationsprogramme bezüglich folgender Kriterien eine positive Wirksamkeit erzielen:

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Qualität des Verkehrssystems

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Siedlungsentwicklung nach innen

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Verkehrssicherheit

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Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch

 

Projektziel

Das Agglomerationsprogramm soll den Agglomerationen helfen, nicht mehr sektoriell und innerhalb der Gemeindegrenzen, sondern aus einer Gesamtsicht heraus und grenzüberschreitend zu agieren. Ziel ist die Gewährleistung einer koordinierten Entwicklung der Agglomeration durch eine verstärkte horizontale und vertikale Zusammenarbeit. Das Agglomerationsprogramm erlaubt den Agglomerationen, Prioritäten zu setzen und ihre Mittel effizient und wirksam einzusetzen.
Mit dem Agglomerationsprogramm Basel sollen für die Umsetzung von agglomerationsrelevanten Verkehrsinfrastrukturprojekte Mittel für eine Mitfinanzierung durch den Bund erwirkt werden.

Zweck

Der Bund knüpft seine Mitfinanzierung der Infrastrukturen des Agglomerationsverkehrs an inhaltliche Mindestanforderungen hinsichtlich der Koordination zwischen den Bereichen Siedlung und Verkehr. Dabei ist ein Agglomerationsprogramm ein langfristiges Planungsinstrument. Es umfasst inhaltlich und zeitlich koordinierte und priorisierte Massnahmen zur Lenkung der Siedlungsentwicklung sowie infrastrukturelle und betriebliche Massnahmen der verschiedenen Verkehrsträger eines ganzen Agglomerationsraums.

Beschreibung

Der Bund überprüft die Priorisierung und nimmt seinerseits über sämtliche Massnahmen aller Agglomerationsprogramme eine Priorisierung der Massnahmen vor. Die Überprüfung der Prioritäten erfolgt aufgrund einer Kosten/Nutzen-Betrachtung und stützt sich auf die im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG) definierten Wirksamkeitskriterien ab.
Das Agglomerationsprogramm Basel, 1. Generation, Modul Verkehr und Siedlung, besteht aus dem
- Bericht "Agglomerationsprogramm Basel, Verkehr und Siedlung, Strategie und Massnahmen" an den Bund und
- den separaten Kartenbeilagen zum Bericht an den Bund
Für die 2. Generation ist neu ein Zukunftsbild zu erarbeiten, welches ein räumlich konkretes Bild darstellen muss, welches aufzeigt, an welcher zukünftiger Siedlungsstruktur und Struktur des Verkehrssystems sich die Agglomeration orientiert. Das Zukunftsbild muss für jeden Bereich in eine Teilstrategie übersetzt werden, in welcher genauer aufgezeigt wird, wie auf den Handlungsbedarf eingegangen wird.

Adressaten

Die Kantone und Gemeinden sind verantwortlich für die Erstellung des Agglomerationsprogramms. Sie organisieren sich zu diesem Zweck in einer bestehenden oder neu zu schaffenden Trägerschaft.

Projektphasen

- Das Agglomerationsprogramm Basel, 1. Generation wurde Ende 2007 fristgerecht beim Bund eingereicht; für den Kanton Basel-Landschaft massgebender RRB Nr. 1802 vom 11. Dezember 2007.
- Der Prüfbericht des Bundesamts für Raumentwicklung zum Agglomerationsprogramm Basel, 1. Generation wurde am 30. Oktober 2009 freigegeben.
- Mit der Schlussabstimmung vom 21. September 2010 haben die eidgenössischen Räte die Mittel von 85.7 Mio CHF für das Agglomerationsprogramm Basel, 1. Generation gutgeheissen und für die schweizweite Umsetzung bzw. Mitfinanzierung der Agglomerationsprogramme finanzielle Mittel freigegeben.
- Ende 2010 wird mit dem Bund die Leistungsvereinbarung zum Agglomerationsprogramm Basel, 1. Generation abgeschlossen, damit die Gelder für die Realisierung der Verkehrsinfrastrukturprojekte vom Bund fliessen können.
- Anfang 2011 ist der formale Beginn für die Umsetzung der Projekte der 1. Generation (sog. A-Listenprojekte). Das Umsetzungszeitfenster ist grundsätzlich für den Zeitraum von 2011 bis 2014 terminiert.
- Das Agglomerationsprogramm Basel, 2. Generation ist Mitte 2012 beim Bund einzureichen.

Projektstand

Im Jahre 2010 wurde das geforderte Zukunftsbild erarbeitet und in seinen Grundzügen beschlossen.
Parallel dazu wird das Agglomerationsprogramm Basel, 2. Generation erarbeitet. Um der vom Bund kritisierten mangelnden Partizipation gerecht zu werden, wurden dazu neu zwei jährlich stattfindende, trinationale und öffentliche Mitwirkungsveranstaltungen institutionalisiert.
Vgl. auch: www.mobilitaet.bs.ch/agglomerationsprogramm.htm
Im Weiteren werden die vom Bund gutgeheissenen Projekte für die 1. Generation planerisch so weiterentwickelt, dass mit der Realisierung / Umsetzung voraussichtlich im Zeitraum zwischen 2011 - 2014 begonnen werden kann.

voraussichtlicher
Abschluss

Ein Agglomerationsprogramm ist ein langfristiges Planungsinstrument, das periodisch erneuert wird. Die Finanzierung bzw. der Infrastrukturfonds ist auf eine Laufzeit von 20 Jahren terminiert. Die Bundesbeiträge sollen jeweils für Vierjahrestranchen beantragt und von den eidgenössischen Räten freigegeben werden;
Agglomerationsprogramm 1. Generation: 2011-2014
Agglomerationsprogramm 2. Generation: 2015-2018
Agglomerationsprogramm 3. Generation: 2019-2022

Projektleitung

Projektleitung ad interim: Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt, Mobilität, Hr. Simon Kettner
Ab Februar 2011: Geschäftsstelle Agglomerationsprogramm Basel, Hr. Patrick Leypoldt
Koordinationsbeauftragter im Kanton Basel-Landschaft: Hr. Walter Keller

Aktualisierung

Dezember 2010



 

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