Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen

An Überbauungen mittels Quartierplan werden bezüglich Wohnqualität, Raumnutzung, Erschliessung, Umweltschutz sowie Eingliederung in die bauliche und natürliche Umgebung höhere Anforderungen gestellt, als dies bei Bauten nach Regelbauweise der Fall ist. Damit diese hohen Anforderungen auch erreicht werden, hat der Regierungsrat ein spezielles Fachgremium - die kantonale Fachkommission zur Beurteilung von Arealüberbauungen ("Arealbaukommission") - eingesetzt. Diese hat die Aufgabe, sämtliche ihr von kommunalen Behörden oder Privaten überwiesenen Quartierplanungen gemäss obigen Zielsetzungen zu begutachten. Sie unterstützt und berät die Gemeinden bei grösseren Überbauungen in architektonischen, städtebaulichen und gestalterischen Belangen. Auf deren Begehren kann die Kommission ausser bei Quartierplänen auch in andern Fällen (z.B. bei Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan oder in besonderen Situationen) als Fachgremium angerufen werden.


Sekretariat: Francesca Callipari, Tel. 061 552 59 33


Begleitblatt zu den Arealüberbauungen: Dieses ist ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.


> Zusammensetzung der Kommission


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