Stellenverlust - der erste Schritt Sind Sie von Stellenverlust betroffen oder bedroht, so melden Sie sich sofort bei der Arbeitslosenversicherung an. Anlaufstelle ist das Arbeitsamt Ihrer Gemeinde. Hier erhalten Sie die nötigen Informationen und Formulare. Achtung: Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich. Melden Sie sich deshalb spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit an. Weitere Informationen finden Sie unter Arbeitslosenkasse Baselland.
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