Anzeige erstatten: Ja oder Nein |
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Die Frage, ob man nach einer strafbaren Handlung eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Wie in jedem anderen Bereich unseres Lebens sollte man sich auch hier vom gesunden Menschenverstand leiten lassen. Nicht jeder Bubenstreich gehört zur Polizei. Raufereien zwischen in etwa gleich starken Kindern gehören zu einer normalen Entwicklung von Kindern. Vieles im Bagatellbereich lässt sich mit einem direkten Gespräch zwischen den Geschädigten und den Verursachern resp. deren Eltern direkt auch ohne den Staat regeln. Wir wollen keine Welt, in der bei allem sofort nach den Behörden gerufen wird. Die Kinder und Jugendlichen, die sich nicht korrekt verhalten haben, sollen begreifen, was nicht in Ordnung war, den Schaden soweit dies möglich ist, wieder gutmachen und sich inskünftig rücksichtsvoller verhalten |
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Dabei muss man auch wissen, dass eine Strafanzeige keineswegs die Zukunft eines Kindes oder Jugendlichen zerstört. Im Jugendstrafrecht geht es darum, den Jugendlichen klar zu machen, wo die Grenzen ihrer Freiheit sind, ihnen - falls erforderlich - in geeigneter Form durch Schutzmassnahmen Hilfen zu geben oder ihnen durch Strafen auch klare Leitplanken aufzuzeigen. Schwierig wird es, wenn Jugendliche die Erfahrung machen, dass sich illegales Verhalten lohnt, dass man mit Lügen, Stehlen und Prügeln im Leben weiterkommt, da sich niemand dagegen stellt. Wichtig erscheint uns auch das Verhalten von Jugendlichen und deren Eltern nach dem Vorfall. In der überwiegenden Zahl der Fälle bedauern die Täter ihre Handlungen und versuchen, den Schaden wieder gutzumachen. In diesen Fällen besteht eher Hoffnung, dass sie bereits die notwendigen Lehren gezogen haben, sodass eher von einer Anzeige abgesehen werden kann. Scheinen aber weder Jugendliche noch ihre Eltern aus einem solchen Vorfall irgendwelche Lehren zu ziehen, ist eine behördliche Prüfung des Vorfalls eher angezeigt.
Es gibt keine Pauschalrezepte. Bei der Frage, wie man sich nach einer Straftat als Geschädigter, als Lehrkraft oder als Eltern verhalten soll, stehen auch die Jugendanwaltschaft und den polizeilichen Jugenddienst gerne für ein beratendes Gespräch zur Verfügung.
In folgenden Fällen erscheint aus unserer Sicht die Einschaltung der Polizei oder Jugendanwaltschaft erforderlich und sinnvoll:
massive Delikte | In massiven Delikten wie Raub, Erpressung, erheblicher Körperverletzung und Sexualvergehen sollte unbedingt eine Strafanzeige erstattet werden. Für Behördenmitglieder besteht auch in vielen Fällen eine Anzeigepflicht. Es handelt sich in der Regel um Offizialdelikte, bei denen die Behörden von Amts wegen tätig werden müssen, wenn sie von solchen Vorfällen erfahren. Es braucht keinen Strafantrag der Geschädigten. Es ist allerdings unerlässlich, dass die Behörden von solchen Vorfällen erfahren, damit sie sinnvoll darauf reagieren können. Solche Delikte können und wollen wir bei uns nicht akzeptieren. |
zunehmende Gewalt | Bei massiver physischer oder psychischer Gewalt (Einschüchtern, "Terrorisieren" anderer Schüler) sollte frühzeitig eingegriffen werden. |
Häufung von Delikten eines Täters | Bei einer Häufung von deliktischen Taten einzelner SchülerInnen oder Schülergruppen (bekannte oder unbekannte Täterschaft) sollte unbedingt die Polizei eingeschaltet werden. Vielfach sind Straftaten auch Hilferufe. Interventionen von Fachpersonen sind häufig sehr wichtig. |
"alles nützt nichts" | Wenn sich zeigt, dass die bisherigen freiwilligen, schulinternen oder vormundschaftsrechtlichen Massnahmen wirkungslos geblieben sind und weiterhin eine deliktische Tätigkeit gegeben ist, kann vielfach ein Einschalten der Polizei und Jugendanwaltschaft hilfreich sein. Dies gilt auch bei kleineren Delikten. |
Die wichtigsten Fragen aus der Sicht des Opfers resp. des Geschädigten in diesem Zusammenhang werden bei den häufig gestellten Fragen, den FAQs, beantwortet:
· | Kann ich als Minderjährige/r eine Strafanzeige machen? |
· | Wann soll ich Anzeige erstatten oder einen Strafantrag stellen? Was ist ein Strafantrag, was sind Offizialdelikte? |
· | Wo kann ich Anzeige erstatten? |
· | Was sollte ich nach einer Straftat als Opfer tun? |
· | Ein Anzeige bringt doch nichts. Die "schnurren sich ja doch raus". |
· | Ich wurde ausgeraubt oder zusammengeschlagen. Ich habe Angst und fühle mich verletzt und hilflos. Wie soll ich reagieren? Ich habe Angst davor, dass sich der Täter oder seine Kollegen bei mir rächen werden, wenn ich eine Anzeige mache! |
· | Wie sieht es mit Schadenersatzforderungen aus? Wie geht man vor? |
>>> Antworten zu diesen Fragen
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