Ansässigkeitsbescheinigungen zuhanden ausländischer Steuerbehörden

Unternehmer- und Steuerdomizilbescheinigungen im Zusammenhang mit Gesuchen um Anrechnung oder Rückforderung ausländischer Mehrwert- oder Umsatzsteuern


Um im Ausland abgezogene Mehrwert- oder Umsatzsteuern geltend zu machen, müssen schweizerische Unternehmungen (Einzelfirmen und juristische Personen) bei der betreffenden ausländischen Steuerbehörde den Nachweis erbringen, dass sie im Steuerregister unseres Kantons eingetragen sind.


Zu diesem Zwecke erstellt die kantonale Steuerverwaltung auf Gesuch hin eine entsprechende Bescheinigung für die ausländische Steuerbehörde.


Schriftliche Gesuche sind an die Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft, Verrechnungssteuer, Rheinstrasse 33, 4410 Liestal, per E-Mail unter steuerverwaltungbl.ch oder Fax-Nr. 061 552 69 94 zu richten.



 

Allgemeine Steuerbescheinigungen für ausländische Steuerbehörden

Auskünfte:
Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft, Verrechnungssteuer, Rheinstrasse 33, Postfach, 4410 Liestal
Tel. 061 552 51 20 oder Fax-Nr. 061 552 69 94.



 

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