Zuzug Bitte melden Sie sich persönlich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung an. Für ausländische Staatsangehörige gilt bei Zuzug zudem die Meldepflicht gemäss Ausländerrecht. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: Schweizerbürger/Schweizerbürgerinnen - | Heimatschein (falls vorhanden) | - | Ausweispapiere (IDK, Pass) | - | Familienbüchlein (für Familien) | - | Krankenkassenversicherungskarte(n) | Ausländer/Ausländerinnen Zuzug aus dem Ausland - | gültiger Reisepass | - | Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder Ermächtigung zur Visumserteilung | - | Arbeitsvertrag | - | 2 farbige Passfotos | - | Krankenkassenversicherungskarte(n) | Zuzug aus der Schweiz - | gültiger Reisepass | - | Ausländerausweis(e) | - | Arbeitsvertrag | - | Krankenkassenversicherungskarte(n) | - | 2 farbige Passfotos aller Familienangehörigen | Wegzug Schweizerbürger/Schweizerbürgerinnen Bitte melden Sie sich innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung ab. Falls Sie einen Heimatschein bei uns deponiert haben, erhalten Sie diesen, gegen Abgabe des Niederlassungsausweises, zurück. Ausländer/Ausländerinnen Bitte melden Sie sich persönlich innert 14 Tagen mit Ihrem Ausländerausweis bei der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung ab. Umzug Schweizerbürger/Schweizerbürgerinnen, Ausländer/Ausländerinnen Der Umzug innerhalb der Gemeinde muss innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Ausländer bringen dafür bitte den Ausländerausweis mit. Bitte vergessen Sie nicht die Adressänderung auch folgenden Stellen zu melden: - | Post | - | Elektra BL | - | Motorfahrzeugkontrolle | - | Krankenkasse | - | Banken | - | Versicherungen | - | etc. | Back to Top
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