Nusshof: An- und Abmelden

Anmeldung in Nusshof
Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich innert 14 Tagen seit Wohnsitznahme am Schalter der Gemeindeverwaltung vorsprechen.


Was müssen Sie als Schweizer/innen zur Anmeldung mitbringen?
Einzelperson:
- ID oder Pass
- AHV-Ausweis
Familie (Schweizer):
- ID oder Pass
- AHV-Ausweis
- Familienbüchlein
Anmerkung: Personen ab 18 Jahren gelten als Einzelpersonen.


Was müssen Sie als Ausländer/innen zur Anmeldung mitbringen?
Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft:
- Ausländerausweis
- AHV-Ausweis
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien
Zuzug aus einem anderen Kanton:
- Ausländerausweis
- AHV-Ausweis
- Reisepass
- 2 Passfotos
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien
Zuzug aus dem Ausland:
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration
- Reisepass
- 2 Passfotos
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien


Adressänderung innerhalb der Gemeinde
Schweizer/innen: Die neue Anschrift muss der Gemeindeverwaltung (persönlich oder schriftlich) mitgeteilt werden.
Ausländer/in: Der Ausländerausweis ist unter Angabe der neuen Wohnadresse einzureichen.


Abmeldung in Nusshof
Schweizer/in: Die Abmeldung erfolgt analog der Anmeldung persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung.
Bei einer Abmeldung ins Ausland ist frühzeitig mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen.
Meldepflichtigen Angehörigen der Armee/des Zivilschutzes wird empfohlen, sich vor einem Auslandurlaub beim Sektionschef oder beim Kreiskommando zu informieren.
Ausländer/in: Die Abmeldung erfolgt persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung unter Vorweisung des Ausländerausweises.


Geburten
Die Geburt eines Kindes wird der Gemeindeverwaltung direkt von den Zivilstandsämtern gemeldet (weitere Informationen)



 

Back to Top













Bitte haben Sie einen Moment Geduld, die Daten werden aufbereitet.