Rothenfluh: An- und Abmelden

Anmeldung in Rothenfluh


Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich innert 14 Tagen seit Wohnsitznahme am Schalter der Gemeindeverwaltung vorsprechen.



Was müssen Sie als Schweizer/innen zur Anmeldung mitbringen?


Einzelperson:
- Heimatschein
- AHV-Ausweis


Familie (Schweizer):
- Heimatschein
- AHV-Ausweis
- Familienbüchlein


Anmerkung: Personen ab 18 Jahren gelten als Einzelpersonen.



Was müssen Sie als Ausländer/innen zur Anmeldung mitbringen?


Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft:
- Ausländerausweis
- AHV-Ausweis
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien


Zuzug aus einem anderen Kanton:
- Ausländerausweis
- AHV-Ausweis
- Reisepass
- 2 Passfotos
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien


Zuzug aus dem Ausland:
- Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration
- Reisepass
- 2 Passfotos
- Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien



 

Adressänderung innerhalb der Gemeinde

Schweizer/innen:
Die neue Anschrift muss der Gemeindeverwaltung (persönlich oder schriftlich) mitgeteilt werden.
Meldepflichtige Angehörige des Militärs bzw. des Zivilschutzes müssen das Dienstbüchlein auf der Gemeindeverwaltung für die Adressänderung abgeben.


Ausländer/in:
Der Ausländerausweis ist unter Angabe der neuen Wohnadresse einzureichen.



 

Abmeldung in Rothenfluh

Schweizer/in:
Die Abmeldung erfolgt analog der Anmeldung persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung.
Bei einer Abmeldung ins Ausland ist frühzeitig mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen.
Meldepflichtigen Angehörigen der Armee/des Zivilschutzes wird empfohlen, sich vor einem Auslandurlaub beim Sektionschef oder beim Kreiskommando zu informieren.


Was muss ich als Schweizer/in zur Abmeldung mitbringen?

-

milit. Dienstbüchlein (sofern Sie im dienstpflichtigen Alter sind)

-

Zivilschutz-Dienstbüchlein (sofern Sie im Zivilschutz eingeteilt sind)

 

Ausländer/in:
Die Abmeldung erfolgt persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung unter Vorweisung des Ausländerausweises.



 

Geburten
Die Geburt eines Kindes wird der Gemeindeverwaltung direkt von den Zivilstandsämtern gemeldet (weitere Informationen)

 

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