Anmeldung in Rothenfluh Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich innert 14 Tagen seit Wohnsitznahme am Schalter der Gemeindeverwaltung vorsprechen. Was müssen Sie als Schweizer/innen zur Anmeldung mitbringen? Einzelperson: - Heimatschein - AHV-Ausweis Familie (Schweizer): - Heimatschein - AHV-Ausweis - Familienbüchlein Anmerkung: Personen ab 18 Jahren gelten als Einzelpersonen. Was müssen Sie als Ausländer/innen zur Anmeldung mitbringen? Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft: - Ausländerausweis - AHV-Ausweis - Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien Zuzug aus einem anderen Kanton: - Ausländerausweis - AHV-Ausweis - Reisepass - 2 Passfotos - Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien Zuzug aus dem Ausland: - Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration - Reisepass - 2 Passfotos - Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien Adressänderung innerhalb der Gemeinde Schweizer/innen: Die neue Anschrift muss der Gemeindeverwaltung (persönlich oder schriftlich) mitgeteilt werden. Meldepflichtige Angehörige des Militärs bzw. des Zivilschutzes müssen das Dienstbüchlein auf der Gemeindeverwaltung für die Adressänderung abgeben. Ausländer/in: Der Ausländerausweis ist unter Angabe der neuen Wohnadresse einzureichen. Abmeldung in Rothenfluh Schweizer/in: Die Abmeldung erfolgt analog der Anmeldung persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung. Bei einer Abmeldung ins Ausland ist frühzeitig mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen. Meldepflichtigen Angehörigen der Armee/des Zivilschutzes wird empfohlen, sich vor einem Auslandurlaub beim Sektionschef oder beim Kreiskommando zu informieren. Was muss ich als Schweizer/in zur Abmeldung mitbringen? | - | milit. Dienstbüchlein (sofern Sie im dienstpflichtigen Alter sind) | - | Zivilschutz-Dienstbüchlein (sofern Sie im Zivilschutz eingeteilt sind) | | | Ausländer/in: Die Abmeldung erfolgt persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung unter Vorweisung des Ausländerausweises. Geburten Die Geburt eines Kindes wird der Gemeindeverwaltung direkt von den Zivilstandsämtern gemeldet (weitere Informationen) Back to Top
|