Konflikte im sozialen Nahraum werden leider zu oft durch Gewalt ausgetragen. Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder partnerschaftlichen Beziehung physische, sexuelle oder schwere bzw. die anderen Formen begleitende psychische Gewalt ausüben oder androhen. Seit dem 01.07.2006 besteht im Kanton Basel-Landschaft die gesetzliche Grundlage für eine polizeiliche Wegweisung.
Eine Wegweisung bedeutet auch für die gewaltausübende Person eine unmittelbar neue Situation. In dieser Zeit der Unsicherheit und Neuorientierung bietet unsere Beratungsstelle Beratung und Vermittlung von Sachhilfe an. Fragen zur Unterkunft, Finanzen etc. und den Umgang mit dieser Situation können mit uns besprochen werden. Wir nehmen alle Betroffenen dieser Krisensituation ernst.
Unsere Beratung
- | Telefonische und persönliche Beratung auf freiwilliger Basis |
- | Deeskalierende Krisenintervention |
- | Unterstützung eines gewaltfreien Umgangs mit Konflikten durch Beratung, Vermittlung an Lernprogramme und therapeutische Angebote |
- | Vermittlung von Sachhilfe |
- | Hilfestellung zur Verantwortungsübernahme für eigenes Handeln |
- | Triage an Fachstellen |
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Die Beratungsstelle für gewaltausübende Personen ist ein Teil der Abteilung Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales der Sicherheitsdirektion und bietet gewaltausübenden Personen beider Geschlechts bei einer Wegweisung eine spezifische Beratung an. Ziel der Beratung ist eine Deeskalation der Situation und die Vermittlung von Ansätzen eines gewaltfreien Verhaltens in Konfliktsituationen, um aus dem Teufelskreis der Gewalt ausbrechen zu können. Es wird ebenso über längerfristige Beratungsmöglichkeiten informiert.
Gewaltausübende Personen werden von der Polizei unmittelbar nach der Wegweisung der Beratungsstelle gemeldet. Wir nehmen in der Regel innerhalb von 48 Stunden mit den Weggewiesenen telefonisch oder per SMS Kontakt auf. Sie können sich auch unter der Telefonnummer 061/ 821 45 35 selber mit uns in Verbindung setzen. Beratungen sind kostenlos. Die Mitarbeiter (für männliche Täter) und die Mitarbeiterin (für Täterinnen) der Beratungsstelle unterstehen der Schweigepflicht.
Frauen und Männer aus dem Kanton Basel-Landschaft, die Opfer von Häuslicher Gewalt sind, werden analog von der Opferhilfe beider Basel kontaktiert und erhalten unentgeltliche Beratung und Rechtshilfe.
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