Wie melde ich mich in Langenbruck an? Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung vorsprechen. Was müssen Sie als Schweizer/innen zur Anmeldung mitbringen? Einzelperson: - Heimatschein - AHV-Ausweis - Dienst- und Zivilschutzbüchlein Familie (Schweizer): - Heimatschein - AHV-Ausweis - Familienbüchlein Anmerkung: Personen ab 18 Jahren gelten als Einzelpersonen. Was müssen Sie als Ausländer/innen zur Anmeldung mitbringen? Zuzug aus dem Kanton Basel-Landschaft: - Ausländerausweis - AHV-Ausweis - Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien Zuzug aus einem anderen Kanton: - Ausländerausweis - AHV-Ausweis - Reisepass - 2 Passfotos - Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien Zuzug aus dem Ausland: - Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung vom Amt für Migration - Reisepass - 2 Passfotos - Familienbüchlein (Geburtsschein) bei Familien Geburten Die Geburt eines Kindes wird der Gemeindeverwaltung direkt von den Zivilstandsämtern gemeldet (weitere Informationen) Wie melde ich mich in Langenbruck ab? Schweizer/in: Die Abmeldung erfolgt analog der Anmeldung persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle bzw. auf der Gemeindeverwaltung. Bei einer Abmeldung ins Ausland ist frühzeitig mit der Abteilung Steuern Kontakt aufzunehmen. Meldepflichtigen Angehörigen der Armee/des Zivilschutzes wird empfohlen, sich vor einem Auslandurlaub beim Sektionschef oder beim Kreiskommando zu informieren. Was muss ich als Schweizer/in zur Abmeldung mitbringen? - | Schriftenempfangsschein (Quittung für den deponierten Heimatschein) oder Identitätsausweis bzw. Pass | - | milit. Dienstbüchlein (sofern Sie im dienstpflichtigen Alter sind) | - | Zivilschutz-Dienstbüchlein (sofern Sie im Zivilschutz eingeteilt sind) | - | sämtliches erhaltenes Zivilschutzmaterial | | | Ausländer/in: Die Abmeldung erfolgt persönlich am Schalter der Einwohnerdienste bzw. auf der Gemeindeverwaltung unter Vorweisung des Ausländerausweises. Back to Top
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