Im Kanton Basel-Landschaft steuerpflichtig sind
- | Personen, die im Kanton ihren Wohnsitz haben oder sich, ohne in der Schweiz einen Wohnsitz zu haben, im Kanton aufhalten und hier eine Erwerbstätigkeit ausüben (selbständig Erwerbende und unselbständig Erwerbende mit persönlicher Zugehörigkeit). |
- | Personen, die trotz ausserkantonalem Wohnsitz Eigentums- oder Nutzniessungsrechte an Grundstücken im Kanton Basel-Landschaft haben oder Inhaber einer Einzelfirma oder Teilhaber einer Personengesellschaft mit Geschäftssitz oder einer Filiale im Kanton Basel-Landschaft sind (wirtschaftliche Zugehörigkeit). |
Persönliche Zugehörigkeit
Wirtschaftliche Zugehörigkeit
Fristerstreckung
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